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#1
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| Hallo, folgende Frage zur Arbeitslosenmeldung: Ein Student arbeitet neben dem Studium. Der Vertrag läuft zum 30.04.08 aus. Er absolviert im gleichen Betrieb seine Diplomarbeit, wird aber wahrscheinlich erst Mitte Mai damit fertig und die Diplomarbeit auch dann erst einreichen. Mit dem Tage der Zeugnisverkündung (die erst im Juni sein kann) wird der Student exmatrikuliert. Nun gibt es doch diese Regelung, dass sich Arbeitnehmer spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses persönlich bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden müssen. 1.) Muss sich der Student schon jetzt beim Arbeitsamt melden? 2.) Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er nach Beendigung seines Studiums keine Arbeit hat? Ich danke schon mal für Antworten. Fred |
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#2
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| 1.) Muss sich der Student schon jetzt beim Arbeitsamt melden? 2.) Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er nach Beendigung seines Studiums keine Arbeit hat? Wenn er einen sozialversicherungspflichtigen Job ausgeübt und damit Anwartschaft auf ALG I erworben hat, dann hat er auch Anspruch auf ALG I. Erforderlich sind 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren. Insofern müsste er sich als zukünftig arbeitsloser Arbeitnehmer rechtzeitig arbeitsuchend melden und arbeitslos melden. Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitsuche.pdf Da ALG I möglicherweise spärlich ausfallen wird, müsste geprüft werden, ob eine Beantragung von ALG II sinnvoll ist. Achtung: zwei verschiedene Baustellen: ALG I = Agentur für Arbeit ALG II = ARGE/JOBCENTER
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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