Arbeitslosmeldung möglich trotz Studium + Arbeitslosengeld berechtigt?
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Arbeitslosmeldung möglich trotz Studium + Arbeitslosengeld berechtigt?

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  #1  
Alt 28.09.2011, 21:47
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Standard Arbeitslosmeldung möglich trotz Studium + Arbeitslosengeld berechtigt?


Hallo Forummitglieder,

da ich alle Möglichkeiten ausschöpfen will, will ich fragen ob sich jemand mit dem folgenden Fall auskennt.

Erstmal die Ausgangslage:
Ich habe zehn Jahre zusammenhängend gearbeitet (1999-2009). 2006 habe ich ein Studium an einer Universität aufgenommen und bis 2009 habe ich neben meinem Studium mit meiner Stelle weiter voll (40 h) gearbeitet. Ende 2009 habe ich dann gekündigt und weiterhin studiert. Nun ist meine Regelstudienzeit um und ich werde jetzt mit dem Diplom fertig. Damals hatte ich gehofft irgendwie meine Anwartschaft zu beginnen. Aber es wurde mir gesagt, dass ich keinen Antrag auf Arbeitslosigkeit stellen kann, da ich ja studiere. Ich habe gleich gar keinen Antrag bekommen und habe mich abwimmeln lassen -> soll nach dem Studium wiederkommen. Eine Aktennotiz hat es nicht gegeben, nur Telefonate die wiederum auch nicht erfasst sind, da ICH angerufen habe. Nun sind fast zwei Jahre vergangen und ich war beim Arbeitsamt. Die übliche Verfahrensweise. Da ich in den letzten beiden Jahren nicht 1 Jahr gearbeitet habe, bekomme ich natürlich nichts. Zwar verstehe ich die Regelungen, aber bin doch etwas traurig. Ich habe eingezahlt, kann keinen Anspruch geltend machen und rutsche so in H4. Wäre ich zwischendrin mal einen Tag arbeitlos gewesen und hätte Arbeitslosengeld erhalten, würde ich mich noch in der Anwartschaft befinden. Dem ist ja aber nicht so.

Gibt es doch noch irgendeinen Weg? Gab es vielleicht irgendwo ein Urteil, welches zu meinem Fall passt? Immerhin habe ich mich weiterqualifiziert. Hätte ich damals gewußt, das es solche Probleme macht, hätte ich auf einen Arbeitslosenantrag bestanden. Denn immerhin konnte ich ja auch die ersten drei Jahre voll arbeiten gehen und trotzdem das Studium in der üblichen Zeit schaffen.

Wäre für Hilfe sehr dankbar.

Grüße,
0815_student
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  #2  
Alt 29.09.2011, 11:41
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Standard AW: Arbeitslosmeldung möglich trotz Studium + Arbeitslosengeld berechtigt?

Wenn du studierst, stehst du üblicherweise dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kannst demzufolge kein ALG I beziehen. Sinngemäs gilt dies auch für ALG II, da wird das Jobcenter den Nachweis deiner Exmatrikulation sehen wollen.

Sinnvoll wäre es, wenn du ALG I beantragst und einen schriftlichen Bescheid verlangst. Das wird dann vermutlich ein Ablehnungsbescheid sein.

Nichtsdestotrotz solltest du deinen ALG II - Antrag in Angriff nehmen, solltest du unter 25 sein, wird es ohnehin ncht einfach mit der Bewilligung.
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  #3  
Alt 29.09.2011, 12:34
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0815_student befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Arbeitslosmeldung möglich trotz Studium + Arbeitslosengeld berechtigt?

Hallo Counselor, ich bedanke mich erstmal für deine Antwort. Unter 25 bin ich schon lange nicht mehr. Es geht darum, dass ich das Arbeitlosengeld nach dem Studium, also in etwa einem Monat bekomme. Da bin ich dann normal exmatrikuliert. ALG II, müsste ich bekommen. Aber der Knackpunkt ist, dass ALG I bei mir X-mal soviel wäre wie ALG II. Aber eben nur "wäre".
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  #4  
Alt 30.09.2011, 14:24
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Standard AW: Arbeitslosmeldung möglich trotz Studium + Arbeitslosengeld berechtigt?

Nachtrag. Ich bin derzeit noch an den Nachforschungen dran. Also unter bestimmten Voraussetzung ist es doch möglich, immatrikuliert zu sein UND einen ALG I-Antrag zu stellen. Es gibt einige unterschiedliche Fälle:

Dazu: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...a-alg-p120.pdf ab Seite 14 (= § 120)

In meinem Falle hätte ich damals darauf bestehen müssen eine Arbeitlosmeldung zu machen und mich nicht wegschicken lassen. Denn: "(6) Der Student kann dagegen nach seinem Erscheinungsbild Arbeitnehmer sein, wenn er
- schon bisher neben dem Studium nachhaltig eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt hat.
Die Vermutung des § 120 Abs. 2 ist widerlegt, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass die versicherungspflichtige Beschäftigung ohne Vernachlässigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Ausbildungsanforderungen ausgeübt werden konnte (der Betroffene also z. B. nicht die versicherungspflichtige Beschäftigung wegen der Ausbildungsanforderungen beenden musste) und die Anforderungen an die Ausbildung nicht wesentlich gestiegen sind." S. 14/15
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  #5  
Alt 27.10.2011, 19:27
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Verunsichert befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Arbeitslosmeldung möglich trotz Studium + Arbeitslosengeld berechtigt?

Hallo Student, ich selbst studiere, aber an einer Fernuni. Teilzeitstudium. Ich beziehe aber auch ALG 1, allerdings musst Du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen!!! Wenn Du Vollzeit studierst, musst Du dem Vermittler glaubhaft versichern, dass Du trotzdem arbeiten kannst!!!!
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