Arbeitssuche im Ausland (E 301)
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Arbeitssuche im Ausland (E 301)

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  #1  
Alt 18.12.2008, 14:40
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Habe eine wichtige Frage zu E- 301:

Ich hatte bis Ende September für insgesamt drei Jahre einen deutschen Arbeitsvertrag. Habe mich anschließend in Deutschland arbeitslos gemeldet, bin dann jedoch bis zum 31.12. 2008 nach Spanien ausgereist mit E 303, um dort Arbeit zu suchen.
Sollte auch erwähnen, dass ich mit einer Spanierin verheiratet bin und gemeinsame Söhne habe und dass die Familie in Spanien lebt.
Nun wollte ich vor dem 30.12. zunächst nach Deutschland zurück. Ich habe jedoch für Januar das Angebot auf einen befristeten Arbeitsvertrag in Spanien. Da meine Familie in Spanien lebt, wollte ich jetzt im Dezember in Deutschland einen E 301 beantragen. Ich dachte eigentlich, dass ich dann nach End edes befristeten Vertrages in Spanien nach Vorlage des deutschen E 301 Arbeitslosengeld (nach meinem deutschen Restanspruch von 9 Monaten) beantragen kann. Stimmt das? Ich bekomme hierzu sehr leider widersprüchlich und unklare Ausagen.
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  #2  
Alt 19.12.2008, 07:35
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Standard Hallo Tomas!

Welcome! E 301, deutscher AV und in der EU arbeiten?

Leider, Tomas, nützt dir bei deiner Konstellation (deutscher AV, in SP arbeiten) der E 301 gar nichts.

Warum?:

Du hast nach deutschem Arbeitsrecht ein Arbeitsverhältnis hier in D und warst "nur auf Montage" in Spanien. Dabei ist es unerheblich, ob du dort Familie hast oder nicht.

Stell dir vor:

Hättest du einen spanischen AV gehabt, wärest du mit Sicherheit mit einem angenommenen Monatsbrutto von 1100 EUR (weiß ja nicht, als was du dort gearbeitet hast) bei Rückkehr hierher nach D um hier ALG I zu beantragen eigentlich bedürftig (du wärest ein sog. Aufstocker).

Aus meiner Sicht hast du hier einige Fehler gemacht und böse ausgedrückt, "den Teufel mit dem Bezlebub austreiben wollen".

Tut mir aufrichtig leid, dass ich dir keine bessere Auskunft geben kann.

M.l.G.!

soisrecht2
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  #3  
Alt 19.12.2008, 07:41
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Standard Oha, fast übersehen ...!

Der E 301 wird nicht in D beantragt, auch wenn es dir vom AA immer falsch gesagt wird. Den mußt du beim örtlichen AA im EU- Ausland beantragen, weil dort die sozialversicherungspflichtigen Zeiten eingetragen werden müssen.

Befristete AV im EU- Ausland sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen.

Du hast erst was davon (vom E 301) wenn du dort wesentlich mehr verdienst als hier in D und mind. 12 Monate möglichst nahtlos zusammen bekommst(Muss nicht sein, aber kannst auch innerhalb von 2 Jahren 350 sozialversicherungspflichtige Tage zusammenbringen).

soisrecht2
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  #4  
Alt 19.12.2008, 08:10
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Standard E 301 in Spanien

Danke für die Antworten!
Ich weiss jedoch nicht, ob ich richtig verstanden worden bin. Ich habe drei jahre mit einem deutschen Arbeitsvertrag (bei einer deutschen Institution) in Spanien gearbeitet, war also praktisch entsandt. Habe daher Anspruch auf 12 Monate ALG I.
Ich wollte nun im Januar einen spanischen befristeten Arbeitsvertrag annehmen, der jedoch nicht länger als einen Monat sein wird. Ich dachte, dass ich danach mit einem E 301 in Spanien meinen deutschen Restanspruch beim spanischen Arbeitsamt über das spanische Arbeistlosengeld bekommen kann. Bin mir jedoch nicht sicher.
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  #5  
Alt 19.12.2008, 08:23
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Standard Ach sooo ...

Das müßte möglich sein, Thomas. Dazu benötigst du jedoch den Nachweis darüber, dass du deinen Wohnsitz (!) in Spanien hast.

Hier gilt zu beachten:

Du bist ein sog. "unechter Grenzgänger". Bedeutet, dass du keine Gelegenheit hattest, mehrmals im Jahr zu deiner Familie in D zurück zu kehren (sie wohnt ja in Spanien, oder?).

Und ab da wird's kompliziert. (Guckst du google: Entsendegesetz)

Damit ich's verstehe:

Willst du deutsches ALG in Spanien erhalten oder spanisches ALG?

M.l.G.!

soisrecht2
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  #6  
Alt 19.12.2008, 08:29
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Standard spanisches ALG

Meine Familie wohnt in Spanien. Meine Frau hat hier auch einen spanischen Arbeitsvertrag. Aber das ist wohl unerheblich.

Ich will spanisches Arbeitslosengeld, denn ich hatte ja bereits 3 Monate lang einen E 303 mit deutschem Arbeitslosengeld in Spanien.

Gruß
Thomas
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  #7  
Alt 19.12.2008, 08:56
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Standard Servus Tomas!

Du weißt aber, dass der E 303 vom dtsch. AA verausreicht wird, um sich im europ. Ausland bis zu 3 Monate auf "Arbeitssuche" zu begeben?

In deinem Falle- wenn ich's richtig verstehe- brauchst du tatsächlich vom deutschen AA den E 301, weil dtsch. AV (Entsendung).

Glaub' jetzt habe ich es verstanden. Du auch?

Bedenke aber bitte die Dauer des Anspruchs nach sp. Recht.

M.l.G.!

soisrecht2
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  #8  
Alt 19.12.2008, 08:59
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Standard Hallo..

Ja, ich galube jetzt ist alles klar.

Ciao
Thomas
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