arbeitssuchend, frage
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arbeitssuchend, frage

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  #1  
Alt 27.09.2010, 09:25
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hallo,

mein arbeitgeber möchte mich zum 30.10 kündigen, folglich war ich heute bei der arbeitsagentur um mich arbeitssuchend zu melden. fürs erste konnte ich nichts erreichen, da ich derzeit noch krankgeschrieben bin.

nun möchte ich allerdings gerne wissen, was genau ich unternehmen und sagen muss, damit mir in zukunft (vorrübergehend) seitens aa finanziell unter die arme gegriffen wird. welche leistungen stehen mir zu?

habe ehrlich gesagt keine ahnung was nun auf mich zu kommt und bin deswegen recht besorgt. mir ist auch schon mehrmals zu ohren gekommen, das die aa den leuten stellenweise steine in den weg legt; sei es auch nur durch das vorenthalten von informationen.

danke vorab

Geändert von mindflay (27.09.2010 um 09:27 Uhr)
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  #2  
Alt 27.09.2010, 10:36
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: arbeitssuchend, frage

Dein Boss hat dich noch nicht gekündigt, also kannst du dich noch nicht "arbeitslos" melden.

Du kannst dich aber "arbeitsuchend" melden, also einen leistungslosen Betreuungszustand herbeiführen.

Dazu gehst du zur Agentur für Arbeit und sagst, dass du dich ARBEITSUCHEND melden möchtest.

Dann müsste das so ablaufen dass man dir einige Formularblätter aushändigt, die du auszufüllen hast, unter anderem wird eine taggenaue Auflistung aller bisherigen Arbeitsverhältnisse und Schulbesuche verlangt.

Da man diese Daten üblicherweise nicht sofort parat hat, nimmt man die Formulare mit nach Hause und füllt diese dann dort nach Aktenlage aus, sinnvoll ist auch, alle bisherigen Zeugnisse zu kopieren und eine Musterbewerbungsmappe zu erstellen. Dann hat die Agentur alle Unterlagen, die benötigt werden.

Der Ablauf ist von Agentur zu Agentur unterschiedlich, bundesweit nicht einheitlich, es kann sein, dass du für die Abgabe deiner Unterlagen einen Termin benötigst.

Liegen die Unterlagen dann bei der Agentur vor, bekommst du einen Vorladungstermin, in dem deine Situaton besprochen wird, dass heisst: du wirst eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der vor allem deine Pflichten fixiert sind, im übrigen werden deine Wünsche eher nicht berücksichtigt, es findet eine Standardprozedur statt, in der dein Sachbearbeiter vor allem einen Monolog hält.

Die ganze Prozedur kann sich über vier Wochen erstrecken, sollte man dich bisher komplett zurückgewiesen haben, würde ich alleine aus Zeitgründen einen neuen Anlauf nehmen und erneut vorsprechen.

Die Krankschreibung würde ich dabei dann nicht mehr erwähnen, die wäre nur ein Bremsklotz.

Solange du leistungslos bist, wäre die Krankschreibung auch eher eine untergeordnete Angelegenheit.

Solltest du aber die Kündigung erhalten, kannst du ALG I erst dann erhalten, wenn du wieder genesen bist.

Alternativ könntest du ALG II (Arge/Jobcenter) beantragen, ALG II ( = Hartz IV) ist aber eine Leistung, die Bedürftigen vorbehalten ist.



Zitat:
mir ist auch schon mehrmals zu ohren gekommen, das die aa den leuten stellenweise steine in den weg legt; sei es auch nur durch das vorenthalten von informationen.
Das kann man so ausdrücken, wer aus der freien Wirtschaft kommt und diese "Behörde" live erlebt, glaubt, er wäre auf einen anderen Stern.

Die Agentur ist ein Behördenapparat, schwierig, unflexibel, und genügt sich vor allem selber - und nicht den Arbeitslosen.

Es gilt nach wie vor der mindestens dreissig Jahre alte Satz:

Verlässt du dich auf das Arbeitsamt, bist du verlassen.


Krankheit und Pflege - www.arbeitsagentur.de

Arbeitslosmeldung - www.arbeitsagentur.de

Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de

Deine Bibel
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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mindflay (03.10.2010)

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