Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag?
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Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag?

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  #1  
Alt 02.12.2011, 18:23
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Standard Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag?


Erstmal... wünsche ich allen einen schönen guten Abend.
Habe eine Frage... bin total fertig mit den Nerven und versuche mich kurz zu halten. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Also: Bin seid einem 1/2 Jahr arbeitslos und bekam letzten Donnerstag ein Anruf von einer Firma... ich solle am Freitag zum Vorstellungsgespräch kommen.
Freitag: Das übliche Bewerbungsblablaba.,der AG hat keine Daten über mich... außer mein Name, Anschrift und Tel-Nr.... Ich habe keine Zusage bekommen. Er sagte nur..sondern ich solle am Montag in der Firma erscheinen. Ich habe dann mit der Hotline vom Arbeitsamt gesprochen, weil ich am Dienstag mit meinem Arbeitsberater ein Termin gehabt hätte und was ich jetzt müßte. Der Herr von der Hotline (AA) sagte, er würde mich noch nicht als Arbeitsloser abmelden, weil noch nichts geklärt wäre.
Montag: Ich ging hin und der AG wies mir ein Mitarbeiter zu, der mir alles zeigen sollte. Zusätzlich sagte er, das es keine Pausen geben würde. Wenn man Hunger oder Durst hätte, könnte man am Arbeitsplatz essen oder Trinken. Dazwischen kamen Wutausbrüche vom AG ... wobei ich mir schon dachte... "Naja... abwarten. Gegen Abend wollte der AG mit mir sprechen und fragte, wie es mir gefallen hätte. Da ich den Arbeitsplatz haben wollte bejahte ich. Der AG sagte, der Arbeitsvertrag kommt ende der Woche zustande. Zusätzlich meinte der AG, die "Chemie müßte stimmen. Er hätte zuviel negatives mit den Arbeitsuchenden erlebt. Ich dachte "Aha... immer noch kein Vertragsabschluss!.... "Warte ab und mach mit dem Arbeiten weiter...Dachte es wäre bis Freitag ein Probeabeiten, weil er sehen möchte ob die "Chemie" stimmt. Ich sagte dem AG, das ich eine Bescheinigung fürs AA benötige, wenn ich am Dienstag wieder kommen soll. Er sagte diese Bescheinigung würde ich am Dienstag bekommen. Daraufhin ging ich am folgenden Tag wieder zur dieser Stelle und bekam leider keine Bescheinigung für das AA. Ich telefonierte mit dem AA und versuchte der Angestellten zu erklären, was los ist und was ich machen solle... weil kein Arbeitsvertrag auch heute zustande gekommen wäre. Diese Mitarbeiterin sagte, ich könne wohl davon ausgehen, das ich die Stelle bekomme und meldete mich eigenmächtig als Arbeitslose ab, obwohl ich das nicht wollte!..... So es geht weiter.... Mein evtl. zukünftiger AG brüllte diesem Tage mit hochrotem Kopf nur noch rum... mit allem was dazu gehört. Brüllte auch mit mir, damit ich zukünftig auch Bescheid wüßte, wo es langgeht..... Dann griff er einen seiner Mitarbeiter tätig an, weil dieser einen Fehler gemacht hatte. Der AG zerrte und schubste ihn gewalttätig vom Stuhl.
Ich dachte sowas mußt Du Dir nicht antun... morgen wird AG gewalttätig dir gegenüber und ging am Mittwoch nicht mehr hin.
SO!... Ich am Mittwoch hin zum Arbeitsamt und erzählte denen was passiert ist! Jetzt sagt das Arbeitsamt, es wäre ein mündlicher Vertrag zustande gekommen und weil ich (egal was passiert ist) deshalb nicht zur Arbeit gegangen bin... (Eigenmächtig gekündigt hätte) jetzt eine Arbeitslosengeld-Sperre von 3 Monaten bekomme. Ich war die ganze Zeit der Meinung es wäre Probearbeit gewesen. Ich stellte ein schriftliches Dokument aus, wo der AG bescheinigen sollte, das es eine Probearbeit gewesen wäre. Der AG weigert sich es zu unterschreiben! Was soll ich jetzt tun um keine Sperre zu bekommen?????? War die ganze Zeit der Meinung, es wäre Probearbeit gewesen!
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  #2  
Alt 03.12.2011, 10:14
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Zitat:
Zitat von Trautchen Beitrag anzeigen
Erstmal... wünsche ich allen einen schönen guten Abend.
Habe eine Frage... bin total fertig mit den Nerven und versuche mich kurz zu halten. Vielleicht kann mir jemand helfen.


Also: Bin seid einem 1/2 Jahr arbeitslos und bekam letzten Donnerstag ein Anruf von einer Firma... ich solle am Freitag zum Vorstellungsgespräch kommen.

Freitag: Das übliche Bewerbungsblablaba.,der AG hat keine Daten über mich... außer mein Name, Anschrift und Tel-Nr.... Ich habe keine Zusage bekommen.

Er sagte nur..sondern ich solle am Montag in der Firma erscheinen.

Ich habe dann mit der Hotline vom Arbeitsamt gesprochen, weil ich am Dienstag mit meinem Arbeitsberater ein Termin gehabt hätte und was ich jetzt müßte.

Der Herr von der Hotline (AA) sagte, er würde mich noch nicht als Arbeitsloser abmelden, weil noch nichts geklärt wäre.

Montag: Ich ging hin und der AG wies mir ein Mitarbeiter zu, der mir alles zeigen sollte.

Zusätzlich sagte er, das es keine Pausen geben würde. Wenn man Hunger oder Durst hätte, könnte man am Arbeitsplatz essen oder Trinken.

Dazwischen kamen Wutausbrüche vom AG ... wobei ich mir schon dachte... "Naja... abwarten. Gegen Abend wollte der AG mit mir sprechen und fragte, wie es mir gefallen hätte.

Da ich den Arbeitsplatz haben wollte bejahte ich. Der AG sagte, der Arbeitsvertrag kommt ende der Woche zustande. Zusätzlich meinte der AG, die "Chemie müßte stimmen. Er hätte zuviel negatives mit den Arbeitsuchenden erlebt.

Ich dachte "Aha... immer noch kein Vertragsabschluss!.... "Warte ab und mach mit dem Arbeiten weiter...

Dachte es wäre bis Freitag ein Probeabeiten, weil er sehen möchte ob die "Chemie" stimmt. Ich sagte dem AG, das ich eine Bescheinigung fürs AA benötige, wenn ich am Dienstag wieder kommen soll. Er sagte diese Bescheinigung würde ich am Dienstag bekommen. Daraufhin ging ich am folgenden Tag wieder zur dieser Stelle und bekam leider keine Bescheinigung für das AA. Ich telefonierte mit dem AA und versuchte der Angestellten zu erklären, was los ist und was ich machen solle... weil kein Arbeitsvertrag auch heute zustande gekommen wäre.

Diese Mitarbeiterin sagte, ich könne wohl davon ausgehen, das ich die Stelle bekomme und meldete mich eigenmächtig als Arbeitslose ab, obwohl ich das nicht wollte!.....

So es geht weiter.... Mein evtl. zukünftiger AG brüllte diesem Tage mit hochrotem Kopf nur noch rum... mit allem was dazu gehört. Brüllte auch mit mir, damit ich zukünftig auch Bescheid wüßte, wo es langgeht..... Dann griff er einen seiner Mitarbeiter tätig an, weil dieser einen Fehler gemacht hatte. Der AG zerrte und schubste ihn gewalttätig vom Stuhl.

Ich dachte sowas mußt Du Dir nicht antun... morgen wird AG gewalttätig dir gegenüber und ging am Mittwoch nicht mehr hin.

SO!... Ich am Mittwoch hin zum Arbeitsamt und erzählte denen was passiert ist! Jetzt sagt das Arbeitsamt, es wäre ein mündlicher Vertrag zustande gekommen und weil ich (egal was passiert ist) deshalb nicht zur Arbeit gegangen bin... (Eigenmächtig gekündigt hätte) jetzt eine Arbeitslosengeld-Sperre von 3 Monaten bekomme.

Ich war die ganze Zeit der Meinung es wäre Probearbeit gewesen. Ich stellte ein schriftliches Dokument aus, wo der AG bescheinigen sollte, das es eine Probearbeit gewesen wäre. Der AG weigert sich es zu unterschreiben! Was soll ich jetzt tun um keine Sperre zu bekommen?????? War die ganze Zeit der Meinung, es wäre Probearbeit gewesen!
Hier sind formale Fehler gemacht worden.

Du hättest die Agentur für Arbeit /Jobcenter entweder von einer Arbeitsaufnahme informieren müssen oder eine Probearbeit nach § 46 SGB III bewilligen lassen müssen.

Ein Arbeitsverhältnis kommt durch Arbeitsaufnahme zustande, ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht unbedingt notwendig, kann aber vom Arbeitnehmer nach dem Nachweisgesetz verlangt werden.

Das Arbeitsverhältnis endet mit einer fristgerechten schriftlichen Kündigung, sei es vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer. Eine mündliche oder elektronische Kündigung ist nicht wirksam, siehe § 623 BGB.

Also: entweder bescheinigt der Arbeitgeber dir die Probezeit, oder er kündigt dir fristgerecht oder fristlos wegen der eigenmächtigen Arbeitsverweigerung.
Dementsprechend würde das Arbeitszeugnis ausfallen, so du es verlangst.

Bitte kläre mit deiner Krankenkasse, ob der Arbveitgeber dich überhaupt angemeldet hat.

Sollte es auf eine Probearbeit hinauslaufen, die aber nicht von der Agentur/Jobcenter bewilligt wurde, kriegst du die Zeit der dortigen Probearbeit von deinen Leistungen abgezogen (Verstoss gegen die Erreichbarkeitsanordnung).

Die Agentur /Jobcenter hat dir wohl zunächst mündlich eine Sanktion angedroht. Das ist aber zunächst mal wertlos, du bekommst dann noch eine Anhörung nach § 24 SGB X, erst danach kann man dich nach deinen Angaben sanktionieren bzw. Leistungssperren.

Solltest du leistungsgesperrt werden, kannst du ersatzweise ALG II beantragen (Bedürftigkeit vorausgesetzt).

Bitte kläre umgehend ab:

* Bist du jetzt weiterhin als arbeitzslos mit Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter gemeldet?

*Hat der Arbeitgeber dich bei der Krankenkasse angemeldet?

Der Arbeitgeber muss sich jetzt entscheiden, hat er dich eingestellt oder hat er dich probearbeiten lassen. Weigert er sich, dir Auskunft zu erteilen, besprichst du die Sache mit der Krankenkasse (Nichtmeldung eines Arbeitsverhältnisses, Hinterziehung von Sozialabgaben, das wird die Krankenkasse gerne hören, die werden ihm den Zoll auf den Hals schicken).

Kläre das bitte und melde dich dann wieder hier im Forum.
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Trautchen (03.12.2011)

  #3  
Alt 03.12.2011, 11:08
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Standard AW: Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag?

Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Hier sind formale Fehler gemacht worden.

Du hättest die Agentur für Arbeit /Jobcenter entweder von einer Arbeitsaufnahme informieren müssen oder eine Probearbeit nach § 46 SGB III bewilligen lassen müssen.

Das habe ich. Ich habe bei der Hotline von der Arbeitsagentur angerufen und dem Herrn am Telefon alles erzählt und gefragt, was ich nun machen solle, weil ich zum Zeitpunkt, der evtl. Arbeitsaufnahme einen Termin bei meinem Arbeitsberater hätte. Der Herr am Telefon sagte, er würde mich nicht als Arbeitslos abmelden und auch meinen Termin beim Arbeitsberater nicht abmelden. Wenn es zu einem evtl. Arbeitsvertrag (mündlich oder schriftlich kommen sollte) könnte die Abmeldung kurzfristig sein. Arbeit geht nunmal vor. Am Dienstag rief ich nochmals bei der AA-Hotline an. (Diesmal eine Frau) Ich schilderte der Frau die Angelegenheit und sie meldete mich einfach als Arbeitslos ab. Obwohl ich damit nicht einverstanden war.

Ein Arbeitsverhältnis kommt durch Arbeitsaufnahme zustande, ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht unbedingt notwendig, kann aber vom Arbeitnehmer nach dem Nachweisgesetz verlangt werden.

Der AG hat nicht gesagt (mündlich) das er mich haben möchte. Er sagte zu mir, "Die Chemie" müßte stimmen. Am Freitag würde alles geregelt werden. Deshalb nahm ich an, das es Probearbeit ist.... (Was bin ich doch b *** gewesen und es nicht geklärt habe)!!!!

Das Arbeitsverhältnis endet mit einer fristgerechten schriftlichen Kündigung, sei es vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer. Eine mündliche oder elektronische Kündigung ist nicht wirksam, siehe § 623 BGB.

Es ist bis jetzt keine Kündigung eingetroffen. Der AG sperrt sich meine Fragen zu beantworten.

Also: entweder bescheinigt der Arbeitgeber dir die Probezeit, oder er kündigt dir fristgerecht oder fristlos wegen der eigenmächtigen Arbeitsverweigerung.
Dementsprechend würde das Arbeitszeugnis ausfallen, so du es verlangst.

Der AG sperrt sich!

Bitte kläre mit deiner Krankenkasse, ob der Arbveitgeber dich überhaupt angemeldet hat.

Leider hat der AG keine Daten von mir... nur Name, Anschrift und Tel-Nr.

Sollte es auf eine Probearbeit hinauslaufen, die aber nicht von der Agentur/Jobcenter bewilligt wurde, kriegst du die Zeit der dortigen Probearbeit von deinen Leistungen abgezogen (Verstoss gegen die Erreichbarkeitsanordnung).

2 Tage sind besser als 3 Monate

Die Agentur /Jobcenter hat dir wohl zunächst mündlich eine Sanktion angedroht. Das ist aber zunächst mal wertlos, du bekommst dann noch eine Anhörung nach § 24 SGB X, erst danach kann man dich nach deinen Angaben sanktionieren bzw. Leistungssperren.

Solltest du leistungsgesperrt werden, kannst du ersatzweise ALG II beantragen (Bedürftigkeit vorausgesetzt).

Bitte kläre umgehend ab:

* Bist du jetzt weiterhin als arbeitzslos mit Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter gemeldet?

*Hat der Arbeitgeber dich bei der Krankenkasse angemeldet?

Der Arbeitgeber muss sich jetzt entscheiden, hat er dich eingestellt oder hat er dich probearbeiten lassen. Weigert er sich, dir Auskunft zu erteilen, besprichst du die Sache mit der Krankenkasse (Nichtmeldung eines Arbeitsverhältnisses, Hinterziehung von Sozialabgaben, das wird die Krankenkasse gerne hören, die werden ihm den Zoll auf den Hals schicken).


Kläre das bitte und melde dich dann wieder hier im Forum.
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  #4  
Alt 05.12.2011, 12:15
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Standard AW: Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag?

Also, sollte es nun so sein, dass der Arbeitgeber sich weigert, Auskunft darüberzu erteilen, ob das Probearbeit war oder ein Arbeitsverhältnis, gehst du bitte zu deiner Krankenkasse und trägst das Problem dort vor.

Die Krankenkasse wird sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und nachfragen, wo die arbeitgeberseitige Anmeldung geblieben ist.

Die Nicht-Anmeldung ist strafbewehrt, also wird der Arbeitgeber sich dahingehend äussern, ob es nun eine Probearbeit war oder bereits ein Arbeitsverhältnis.

Solltest du in der Zischenzeit die Anhörung nach § 24 SGB X von der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter erhalten, meldest du dich bitte wieder im Forum, ich entwerfe dann eine Antwort.

Deine Hausaufgabe ist aber jetzt, zur Krankenkasse zu gehen und die Anmeldefrage zu klären.
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Trautchen (08.12.2011)

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Alt 05.12.2011, 12:49
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Standard AW: Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag?

Danke für die schnelle Rückantwort.
eine Anhörung ist noch nicht zustande gekommen.
Habe morgen (Dienstag) einen Termin bei der "Arbeitslosen-Initiative" und am Donnerstag will mein Arbeitsberater mit mir sprechen, wegen meiner beruflichen Situation. (Standard-Schreiben) Hoffe.. es ist nicht die Anhörung.
Ich habe den ganzen Vorgang aufgeschrieben und die "Initiative" soll sich dieses Schreiben anschauen und beraten, bevor ich den schriftlichen Vorgang meinen Arbeitsberater übergebe.
Ich werde mich melden, sobald ich mehr weiß.
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  #6  
Alt 08.12.2011, 20:20
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Standard AW: Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag?

So.. ich war bei der Arbeitslosenberatung, Angestelltenkammer, Verdi. Alle meinten, es wäre „eigentlich“ kein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Aber, lt. Gesetz...brauch man nur einen Vertragsabschluss zu „planen“, das würde schon ausreichen! Alle meinten, ich solle darauf BESTEHEN, daß es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist und es würde mir zugute kommen, wenn der AG keine Daten von mir hat -Das würde die Sache unterstreichen- . Falls das AA sich nicht damit zufrieden geben sollte, müßte Einspruch erhoben werden.
Die Beratungsstelle hat mir das Formular vom Arbeitsamt (Fragebogen für die eigene Kündigung) ausgefüllt, worin steht, das kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, das der AG mich ständig angebrüllt hat und das er einen tätlichen Angriff auf einen seiner Mitarbeiter gemacht hat.... das ich unter diesen Voraussetzungen kein Arbeitsverhältnis beginnen könnte.

Ich finde es müßte noch mit reingebracht werden, das ich (bei einem evtl. Arbeitsvertrag) keine Pausen erhalten würde und bei den Probetagen keine Pausen erhalten habe (9 Std. durcharbeiten und 8 Std. bezahlt bekommen). Der AG verstößt doch gegen das Gesetz.... oder lieg ich da falsch?? Sollte rein oder nicht???

Der Arbeitsberater von der AA meinte. .. Die Leistungsabteilung würde sich mit dem AG in Verbindung setzen. Falls der AG keine Auskunft gibt, würde eine Fristsetzung nach der anderen folgen. Jedenfalls... ob Recht oder Unrecht... ich wäre die Leidtragende und könnte evtl. bis zu 3 Monaten auf meine Unterstützung warten. (Solange bis sich der AG meldet)
Tja... nächste Woche hab ich einen Termin mit der Leistungsabteilung und dann weiß vielleicht etwas weiter.
Danach werde ich, wie mir hier geraten wurde, ggf. bei der Krankenkasse anrufen.
Und das alles nur, weil ich aus der Arbeitslosigkeit raus wollte.
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  #7  
Alt 09.12.2011, 07:24
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Zitat:
Zitat von Trautchen Beitrag anzeigen
So.. ich war bei der Arbeitslosenberatung, Angestelltenkammer, Verdi. Alle meinten, es wäre „eigentlich“ kein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Aber, lt. Gesetz...brauch man nur einen Vertragsabschluss zu „planen“, das würde schon ausreichen! Alle meinten, ich solle darauf BESTEHEN, daß es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist und es würde mir zugute kommen, wenn der AG keine Daten von mir hat -Das würde die Sache unterstreichen- . Falls das AA sich nicht damit zufrieden geben sollte, müßte Einspruch erhoben werden.
Die Beratungsstelle hat mir das Formular vom Arbeitsamt (Fragebogen für die eigene Kündigung) ausgefüllt, worin steht, das kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, das der AG mich ständig angebrüllt hat und das er einen tätlichen Angriff auf einen seiner Mitarbeiter gemacht hat.... das ich unter diesen Voraussetzungen kein Arbeitsverhältnis beginnen könnte.

Ich finde es müßte noch mit reingebracht werden, das ich (bei einem evtl. Arbeitsvertrag) keine Pausen erhalten würde und bei den Probetagen keine Pausen erhalten habe (9 Std. durcharbeiten und 8 Std. bezahlt bekommen). Der AG verstößt doch gegen das Gesetz.... oder lieg ich da falsch?? Sollte rein oder nicht???

Der Arbeitsberater von der AA meinte. .. Die Leistungsabteilung würde sich mit dem AG in Verbindung setzen. Falls der AG keine Auskunft gibt, würde eine Fristsetzung nach der anderen folgen. Jedenfalls... ob Recht oder Unrecht... ich wäre die Leidtragende und könnte evtl. bis zu 3 Monaten auf meine Unterstützung warten. (Solange bis sich der AG meldet)
Tja... nächste Woche hab ich einen Termin mit der Leistungsabteilung und dann weiß vielleicht etwas weiter.
Danach werde ich, wie mir hier geraten wurde, ggf. bei der Krankenkasse anrufen.
Und das alles nur, weil ich aus der Arbeitslosigkeit raus wollte.
Die Arbeit wurde bezahlt?

Wurde das bei Beginn so vereinbart?

Wieviele Stunden hast du in der Woche gearbeitet?

Hast du den Verdienst der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter gemeldet?
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  #8  
Alt 09.12.2011, 08:50
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Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Die Arbeit wurde bezahlt?
Nein! Keine Bezahllung! Bei der Stellenbeschreibung, sagte der AG mir nur, das von..... bis .... Euro ...falls ein Vertragsabschluss zustande kommen sollte.

Wurde das bei Beginn so vereinbart? Bezahlung oder Pause??
-Bezahlung: Es wurde nichts vereinbart.
-Pause: Nein..erst im laufe der Probearbeit, sagte er mir, das es keine Pausen geben würde.


Wieviele Stunden hast du in der Woche gearbeitet?
Die Stelle war für 40 Std ausgeschrieben und bei der Stellenbeschreibung erzählte er mir das auch.
2 Tage a 9 Std., war ich dort.


Hast du den Verdienst der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter gemeldet?
Ich sagte dem AA das ich keinerlei Bezahlung erhalten habe, da es Probearbeit war. Ausserdem.. Das der AG noch nicht einmal Blz und Kto von mir hat.
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  #9  
Alt 09.12.2011, 09:02
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Dann ist der Fall eigentlich klar.

Es handelt sich um Probearbeit, die von der Agentur /Jobcenter nicht bewilligt wurde.

Der Arbeitgeber muss das nur noch bestätigen, mr ist nicht klar, warum er das nicht tut.

Mache den Arbeitgeber mal auf den § 315 SGB III aufmerksam, der Arbeitgeber kann sich da eine Menge Scherereien ersparen.
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  #10  
Alt 09.12.2011, 09:47
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Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Dann ist der Fall eigentlich klar.

Es handelt sich um Probearbeit, die von der Agentur /Jobcenter nicht bewilligt wurde.
Ich hoffe das die Leistungsabteilung auch so sieht.


Der Arbeitgeber muss das nur noch bestätigen, mr ist nicht klar, warum er das nicht tut.
Das ist mir auch nicht klar?!

Mache den Arbeitgeber mal auf den § 315 SGB III aufmerksam, der Arbeitgeber kann sich da eine Menge Scherereien ersparen.
Das werde ich machen! Und Danke, danke, danke für die ganze Mühe!
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