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#1
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| Hallo, Ich hatte mich online Arbeitslos gemeldet. Nun habe ich von meinem Jobvermittler, den ich noch nie getroffen habe, da ich noch gar keinen Termin bei ihm hatte, schonmal vorab einen Vermittlungsvorschlag bekommen. Doch dieser ist leider nur ne Teilzeitstelle von 20h und dann auch noch eine Gehaltstufe schlechter als sonst. Ich bin aber an einer Vollzeit stelle interessiert. Zudem habe das mal ausgerechnet, ich würde als Arbeitsloser mehr Geld bekommen, als ich in diesem Job verdienen würde... Muß ich mich trotzdem drauf bewerben....?? Was soll ich mit ner Teilzeitstelle, damit kann ich doch meine Familie nicht ernähren? Ich bitte um Antwort. Gruß und Danke |
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#2
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| Vermutlich hast du dich über die Jobbörse nur arbeitsuchend gemeldet, das reicht nicht aus, um einen Anspuch auf Arbeitslosengeld zu generieren. Bei Arbeitslosigkeit meldest du dich bitte persönlch arbeitslos und beantragst Arbeitslosengeld. Bitte beachte dazu die Seiten der Agentur für Arbeit, Sparte "Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung" und "§ 38 SGBIII". ************************************************** ******** Ich sehe das so, dass du dich arbeitsuchend und nicht arbeitslos gemeldet hast. Demzufolge solltest du dich auf Vermittlungsangebote bewerben, dir steht je nach Vermögensverhältnissen offen, zusätzlich zum Verdienst ALG II zu beantragen. Bewirbst du dich nicht, kannst du aus der Vermittlung für drei Monate herausgenommen werden --> § 38 SGB III. Hast du Arbeitslosengeld 1 beantragt und bewilligt bekommen, richtet sich die Zumutbarkeit von Arbeit nach dem § 121 SGBIII, dann hättet du nach strenger Prüfung die Möglichkeit, in einem engen Rahmen auch Arbeit abzulehnen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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