Aufhebungsbescheid
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Aufhebungsbescheid

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  #1  
Alt 26.11.2011, 11:42
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Hallo zusammen,

ich habe Post von der AA erhalten: "Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall" mit der Aufforderung mich bei meiner KK beraten zu lassen.
Rechtsgrundlage ist §§ 118 Abs. 1, 119 i.V.m. 126 des SGBIII und § 48 Abs. 1 S. 2 des SGB 10 i.V.m. §330 Abs. 3 SGBIII

Bei meiner KK war jedoch gestern niemand erreichbar aufgrund einer Personalversammlung, also erreiche ich erst wieder jemanden am Montag, aber solange kann ich nicht warten, steh eh schon neben mir..

Mein AG1 läuft zum 30.11. aus, eine Weiterbildung wurde mit völlig unsinnigen Argumenten abglehnt, obwohl ich noch nie einen Bildungsgutschin oder ähnliches benötigt habe.

Nun bin ich z.Zt. au und eine Besserung ist nicht in Sicht
Muß ich nun einen Antrag bei der KK stellen?
Und ist das eine Schikane mich so kurz vor dem Auslauf von AG1 abzumelden??
Muß ich Widerspruch einlegen?

Vielen Dank für eure Hilfe und für die Idee für dieses Forum.
VG Keks
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  #2  
Alt 28.11.2011, 09:53
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Zitat:
Zitat von keks03 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe Post von der AA erhalten: "Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall" mit der Aufforderung mich bei meiner KK beraten zu lassen.
Rechtsgrundlage ist §§ 118 Abs. 1, 119 i.V.m. 126 des SGBIII und § 48 Abs. 1 S. 2 des SGB 10 i.V.m. §330 Abs. 3 SGBIII

Bei meiner KK war jedoch gestern niemand erreichbar aufgrund einer Personalversammlung, also erreiche ich erst wieder jemanden am Montag, aber solange kann ich nicht warten, steh eh schon neben mir..

Mein AG1 läuft zum 30.11. aus, eine Weiterbildung wurde mit völlig unsinnigen Argumenten abglehnt, obwohl ich noch nie einen Bildungsgutschin oder ähnliches benötigt habe.

Nun bin ich z.Zt. au und eine Besserung ist nicht in Sicht
Muß ich nun einen Antrag bei der KK stellen?
Und ist das eine Schikane mich so kurz vor dem Auslauf von AG1 abzumelden??
Muß ich Widerspruch einlegen?

Vielen Dank für eure Hilfe und für die Idee für dieses Forum.
VG Keks
Sachlage müsste sein, dass du während des Bezuges von ALG I erkrankt bist.

Das bedeutet, dass du 6 Wochen lang eine ALG I - Fortzahlung im Krankheitsfall erhälst und danach das ALG I eingestellt wird. An dessen Stelle tritt dann Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Den nicht verbrauchten Anspruch ALG I kannst du dann nach Genesung in Anspruch nehmen, dazu must du dich persönlich bei der Agentur für Arbeit als vermittelbar vorstellen.

Da dein ALG I - Anspruch wohl nur noch wenige Tage umfasst, solltest du für die Zeit danach Vorsorge treffen und bei drohender Bedürftigkeit ALG II (Jobcenter) in's Auge fassen.

Fragen zum ALG II kannst du an diesen Thread anhängen.
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Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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  #3  
Alt 01.12.2011, 16:26
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Hallo Counselor,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich komme erst jetzt zum Schreiben, da ich jetzt Ärger mit der KK habe. Diese stellt sich quer und meint, es lägen keine vollen 6 Wochen vor.
Ich habe mir daraufhin von meinem Arzt eine Bescheinigung über die gespeicherten Daten aushändigen lassen, aber es wird nicht anerkannt, weil die Praxis angeblich zu dem Zeitpunkt Urlaub gehabt hätte.
Sie wolle sich mit der AA auseindersetzten und sich melden..
Jetzt sitzte ich hier und warte auf Antwort
Zudem habe ich Morgen einen Termin wg. der Hartz 4 Beantragung, bin aber z.zt. noch au, also seit heute wieder. Habe den Schein aus Angst aber noch nicht bei der KK abgegeben, da ich nicht weiß ob mir dann Harzt 4 überhaupt zusteht??
Und nu??
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  #4  
Alt 02.12.2011, 09:12
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Hartz IV = ALG II ist unabhängig von einer Arbeits(un)fähigkeit. Bei ALG II zählt nur die Erwerbsfähigkeit, die liegt bei dir ja grundsätzlich vor.

Also egal, ob du krankgeschrieben bist oder nicht, du kannst ALG II beantragen.
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  #5  
Alt 02.12.2011, 23:15
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Alles klar, nochmal vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Jetzt bin ich beruhigt
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