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#1
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| Hallo, Ich fange im September an mich Schulisch weiter zu bilden. Mein Arbeitgeber und ich veranlassen zum 31.07. ein Aufhebungsvertrag. Warum schon zum 31.07. ? Weil ich Umziehen muss etc. und das alles schlecht zu managen ist wenn man in Schichten und Wochenende arbeiten muss. Meine frage ist nun da ich noch ein Monat zwischen beendigung die Arbeitsverhältnisses und der Schule hab ob ich da anspruch auf Alg I habe. Vielen dank im vorraus Mfg Geändert von Franky (25.06.2011 um 09:29 Uhr) |
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#2
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| Bitte beantrage ALG I. Dadurch wird bewirkt, dass dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I vier Jahre lang erhalten bleibt, zumindest was den nicht verbrauchten Anteil angeht. Ansonsten würde das ALG I der zweijährigen Verjährunsgfrist zufallen. Wenn dein Schulbesuch nicht als wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag anerkannt wird, musst du damit rechnen, dass du eine Leistungssperre erhälst. Du bist dann zwar über die Agentur für Arbeit krankenversichert, aber du bekommst dann kein Arbeitslosengeld ausgezahlt (drei Monate). Solltest du dann bedürftig im Sinne des SGB II sein, könntest du alternativ ALG II (Jobcenter) beantragen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Alg I wollte ich ja eh beantragen darum ging es ja . Also kommt es im grunde darauf an ob es als grund anerkannt wird oder nicht? Wäre es in dem fall besser/sicherer normal zu kündigen? Mfg |
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#4
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| Egal, ob du selber kündigst oder einen Aufhebuhgsvertrag machst: beides führt zu einer Leistungssperre. Um eine Leistungssperre zu vermeiden, müsstest du schon einen wichtigen Grund anführen, ein Schulbesuch könnte ein solcher wichtiger Grund sein. Das müsstest du mit deiner Agentur für Arbeit besprechen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| ok super ... danke schön |
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