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#1
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| guten tag , ich habe eine frage im bezug auf das arbeislosengeld und meine derzeitige berufliche/gesundheitliche situation. ich bin seit 5 jahren in einem unternehmen/branche tätig wo ich jedes jahr einen sporttest absolvieren muss und dieser test ist auch bestandteil des arbeitsvertrag. schon längere zeit habe ich gesundheitliche einschränkungen die sich auch aufgrund meiner tätigkeit immer wieder verschlechtern.dieses jahr werde ich diesen sporttest nicht bestehen und selbst wenn ich es wieder vollgepumpt mit medikamenten versuche , wird das ganze danach für mich nicht besser. ich habe am montag mit meinem arbeitgeber darüber gesprochen und es wurde mir angeboten einen aufhebungsvertrag zu schliessen und ich habe davon auch eine "rohkopie" hier daheim. im punkt 1 steht : "der arbeitnehmer und arbeitgeber sind sich einig , dass das bestehende arbeitsverhältnis aus betrieblichen gründen mit dem .. .. .... endet. ansonsten würde man mich fristlos kündigen wenn dieser sporttest ansteht und ich ihn nicht bestehe. jetzt weiß ich nicht was ich machen soll um eine sperre bei der agentur für arbeit zu umgehen. entweder aufhebungsvertrag aus betrieblichen gründen oder später die fristlose kündigung. kann mir jemand einen rat geben ? danke |
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#2
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| Denman, das klingt für mich oberfaul... diesen Aufhebungsvertrag würde ich auf keinen Fall unterschreiben. Warum bietet man ihn dir denn überhaupt an? Doch wohl nur weil eine Kündigung nach nicht bestandenem Sporttest wohl kaum rechtens ist... und schon gar keine fristlose Kündigung. Im Gegenteil würde ich, aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen, überprüfen lassen ob diese für eine Schwerbehinderung stehen. Falls dem so ist greift ein besonderer Kündigungsschutz.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Sehe ich genauso. Einem Aufhebungsvertrag würde ich in diesem Fall auch nicht zustimmen. Das würde für Dich schlechte Konsequenzen bringen (z.B. eine 3-monatige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I). Wenn der Arbeitgeber mit Dir nichts mehr anfangen kann, soll er Dich ordentlich kündigen. Eine fristlose wäre in diesem Fall mE ebenfalls nicht gerechtfertigt. Alles Gute! Xala |
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