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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo. Ich hoffe mir kann hier jemand eine möglichst eindeutige Antwort geben. Ich bin seit August 2007 als Angestellter im Einzelhandel tätig. Schon zu der Zeit als das Arbeitsverhältnis begann besuchte ich eine Abendschule zur Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie. Mein Arbeitgeber war von vorneherein darüber informiert und auch einverstanden, dass ich voraussichtlich nach zwei Jahren das Arbeitsverhältnis beende, um mich auf die Prüfung vor dem Gesundheitsamt vorbereiten zu können. So nun ist es im März soweit. Wir haben demnach vereinbart, dass mein Vertrag zum Ende diesen Jahres beendet wird. Ich bin naiver Weise immer davon ausgegangen, dass er mir betriebsbedingt kündigt und ich somit keine Sorge wegen einer Sperrzeit zu haben brauche. Jetzt habe ich aber leider erfahren, dass er mir betriebsbedingt nicht kündigen kann, da er sich mich weiterhin leisten könnte... Daraufhin kamen zwei Varianten ins Spiel: 1. Aufhebungsvertrag. Hier kapiere ich wegen der schwammigen Rechtsprechung nicht, inwieweit ich da mit einer Sperre rechnen müsste. 2. Er kündigt mir fristegerecht wegen eines "Grundes". Hier müsste ich zwar nicht mit einer Sperre rechnen, müsste aber auf ein Zeugnis verzichten, da er mir nicht wegen z.B. Zuspätkommens kündigen kann und mir auf der anderen Seite ein super Zeugnis ausstellen kann. Meine Fragen. zu 1. Wie sieht das aus? Ist eine Sperre vorprogrammiert? Oder gibt es Sprachregelungen, die einem garantieren können, dass man direkt ALG 1 empfängt? zu 2. Gibt es eine Form der Kündigung, die mir trotzallem ein Zeugnis möglich macht, das man vorzeigen kann? Zusatz. Muss das Argument für eine betriebsbedingte Kündigung immer sein, dass der AG sich den AN nicht mehr leisten kann oder gibt es da andere Argumente mit denen sich meine AG evtl arrangieren könnte? Ich bin gerade total verzweifelt, vor allem, weil das ganze jetzt schnell entschieden werden muss....ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Achja, ich habe vor die drei Monate bis zu meiner Prüfung arbeitslos zu sein, ich weiß, dass man darüber moralisch vortrefflich streiten kann. Ich wollte hier jedoch bitte keine Grundsatzdiskussion eröffnen. Trotzdem soviel zu meiner Meinung: Wenn die Agentur für Arbeit an meiner Fortbildung wirklich interessiert wäre, hätte sie zum einen eine Ausbildung (die erste meines Lebens) finanziert und würde mir auch ohne zu murren Zeit fürs Lernen möglich machen. Da das nicht der Fall ist, mir im Gegenteil sogar eher Steine in den Weg gelegt werden, sage ich zwar, dass ich eine Ausbildung mache, werde aber mit Sicherheit nicht damit hausieren gehen, dass ich Zeit fürs Lernen brauche, weil mir ja sonst auch nur ein geringer Satz gezahlt werden würde, da ich nicht vollzeit zur Verfügung stehe... Sorrym für the Wall of text, aber ich dachte es ist alle wichtig, um den Fall gut beurteilen zu können. Ich freue mich über jede Antwort und verbleibe mit lieben Grüße D |
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#2
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| Wenn du an deiner Kündigung mitwirkst, sei es, dass du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst oder du deine Kündigung provozierst, erleidest du eine dreimonatige Leistungssperre ALG I, die sich auch ggf. in ALG II in Form einer 30%-Sanktion (Ü25) fortsetzen würde. Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen, darin ist auch der Kündigungsgrund zu nennen, und der Arbeitgeber ist gesetzlich zu wahrheitsgemässen Angaben verpflichtet. Auch bezüglich des Arbeitszeugnisses ist der Arbeitgeber zu wahrheitsgemässen Angaben verpflichtet, sonst macht er sich ggf. schadenersatzpflichtig. Arbeitslosengeld zu beziehen ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen, ist nur theoretisch denkbar. Während des Leistungsbezuges musst du dich ernsthaft und nachweisbar um Arbeit bemühen und darfst Arbeit nur unter strengen Auflagen ablehnen. Auch müsstest du an Massnahmen der Agentur teilnehmen. Ich würde es für klüger halten, wenn du eine Reduzierung deiner Arbeitszeit vereinbarst, um dich auf deinen Abschluss vorzubereiten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo und vielen Dank für die Antwort. Zitat:
Zitat:
Ist also keine Option. Zitat:
Was ist da dran? Und, wenn es stimmt, inwieweit ist mein Arbeitgeber bei dieser Formulierung dazu verpflichtet die Betriebsbedingtheit nachzuweisen? Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antwort. mfG D |
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#4
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| Zitat:
Hatte bereits zweimal so einen Fall, aber wir hatten auch entsprechende Restrukturierungen!!
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Ok. Das ist aktuell echt extrem deprimierend. Wenn ich das gewußt hätte!! Mann... Jetzt mal Hand aufs Herz, gibt es denn keine Möglichkeit außer einer betriebsbedingten Kündigung oder einer begründeten Kündigung mit anschließendem Zeugnisverzicht ohne Sperre aus dem Angestelltenverhältnis rauszukommen? |
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#6
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| Guten Morgen. Ich schon wieder. Wenn ich einen Arbeitsvertrag habe, der auf Ende Dezember befristet ist und meine Arbeitgeber in dem Vertrag festgehalten hat, dass er einen Monat Kündigungsfrist hat. Geht das? Also könnte er mir dann zum Ende November sagen: "Der Vertrag läuft leider aus, wir können ihn nicht verlängern." Das wäre doch eine Variante, um keine Sperre zu erhalten, oder? Sorry Leute, ich weiß einigen scheint das moralisch verwerflich, aber ich muss schauen wie ich meine Tochter ernährt bekomme und schaue gerade mit meinem Arbeitgeber, wie wir diesen unseren Fehler irgendwie ausgebügelt bekommen. Was denkt Ihr, geht obere Variante? Darf ein befristeter Vertrag einen Monat Kündigungsfrist für den Arbeitgeber haben? Tausend Dank für jede zeitnahe Antwort. liebe Grüße D |
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#7
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| Ok. Diese Frage hat sich erübrigt. Es ist wohl arbeitsrechtlich in Ordnung einen Vertrag mit der Klausel zu versehen, dass erst zum Ablauf des vorherigen Monats Bescheid gegeben werden muss, wenn der Vertrag befristet ist und ausläuft. Trotzdem ist es aus Sicht der Agentur für Arbeit wohl Pflicht sich schon drei Monate zu melden. Trotzdem muss ich zwar mit einer Sperre rechnen, aber nur von sieben Tagen und das ist verkraftbar. Bitte an dieser Stelle noch eine andere Frage. ich habe jetzt schon die Tage mit der Agentur für Arbeit telefoniert. Sie konnten mich anhand meiner Rufnummer recht eindeutig zuordnen und wußten wer ich bin. Unverbindlich war das Gespräch demnach nicht wirklich. Ich habe recht detailliert nach den Möglichkeiten bei einem Aufhebungsvertrag gefragt und auch Antwort bekommen. Nun meine Fragen: Kann die dort getätigte Aussage gegen mich verwendet werden? Ist ein Telefonat verbindlich und werden die von mir gemachten Aussagen sowohl zu Protokoll gegeben als auch in meinen Akten eingetragen? Muss ich da jetzt Konsequenzen befürchten weil ich geplaudert habe oder gilt das, was ich schriftlich vorlege? Vielen lieben Dank und beste Grüße D |
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#8
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| Ich kann nicht sagen, ob und wie die bei einem Telephongespräch gemachten Angaben bei der Agentur für Arbeit gespeichert und verarbeitet werden. Auf jeden Fall sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu wahrheitsgemässen Angaben verpflichtet, erwischt man euch bei irgendwelchen schlauen Konstruktionen und seid ihr dann juristisch angreifbar, wird es euch schlecht ergehen. Die zu erwartende Strafe steht in einem krassen Missverhältnis zu den eher mickrigen Unterstützungsleistungen, ausserdem kann es innerhalb der Verjährungsfristen zu massiven Rückforderungen kommen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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