Aufhebungsvertrag!? Richtig oder falsch???
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Aufhebungsvertrag!? Richtig oder falsch???

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 31.10.2008, 18:28
Profi
 
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 214
Bedankte sich: 7
12 Danksagungen in 12 Beiträgen
Benutzerfreundlich ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard Aufhebungsvertrag!? Richtig oder falsch???


Hallo, momentan arbeite ich als Zeitarbeitnehmer.
Ende September wurde mir der Vertrag bis Dezember 08 verlängert.
Ich habe mich am ersten Oktober gleich arbeitssuchend gemeldet.
Die Zeitarbeitsfirma hat mir gesagt, dass der Arbeitsvertrag evtl. im November um ein weiteres Jahr verlängert wird.
Letzte Woche wurde mir in einem Gespräch mitgeteilt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Lage es keine Möglichkeit für einen neuen Einsatz gäbe und ich habe momentan auch keinen Einsatz.
Dem Arbeitsamt habe ich schon mitgeteilt dass der Vertrag im November verlängert werden könnte. Und jetzt habe ich die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, die Disponentin hat mir gesagt, dass es keine Sperrfrist geben wird, es gab bis jetzt keine Fälle, wenn es doch irgendwie Probleme geben sollte, soll mein Fallsachbearbeiter bei ihr anrufen, dann wird das zu meinem Vorteil geklärt.

Im Aufhebungsvertrag steht geschrieben, dass sich die Parteien darüber einig sind, dass das geschlossene Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zum ****** aufgehoben wird. Die Betonung liegt auf der Veranlassung Arbeitgeber, soweit so gut. Ausserdem erhalte ich eine kleine Abfindung.
Meine Frage hierzu: Kennt sich jemand aus, stimmt es wirklich, dass das Arbeitsamt in diesem Falle keine Sperrzeit verhängt (der Vertrag wäre ausgelaufen - Ende Dezember und es gibt keine Möglichkeit auf Beschäftigung) oder ist das nur Pokern vom Zeitarbeitsunternehmen!?
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 31.10.2008, 21:24
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Benutzerfreundlich!

Normalerweise gibt es beim Aufhebungsvertrag eine Leistungssperre.

Geh doch am besten zur AA und trage Deinen Fall vor. Sollte der Fallmanager bestätigen das keine Sperrfrist folgt, so lasse Dir das schriftlich geben. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Aufhebungsvertrag Problem koelner89 Kündigung 2 24.07.2009 20:34
kündigen richtig oder falsch?! Wussel Kündigung 4 08.10.2008 07:45
"Knebelvorgaben" bei Aufhebungsvertrag findus Kündigung 2 29.05.2008 18:48
Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung?? Nina1977sb Kündigung 2 20.05.2008 14:22
Aufhebungsvertrag??? wie richtig schreiben?? noela Kündigung 5 11.03.2008 17:24


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.