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#1
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| Hallo , momentan arbeite ich als Zeitarbeitnehmer.Ende September wurde mir der Vertrag bis Dezember 08 verlängert. Ich habe mich am ersten Oktober gleich arbeitssuchend gemeldet. Die Zeitarbeitsfirma hat mir gesagt, dass der Arbeitsvertrag evtl. im November um ein weiteres Jahr verlängert wird. Letzte Woche wurde mir in einem Gespräch mitgeteilt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Lage es keine Möglichkeit für einen neuen Einsatz gäbe und ich habe momentan auch keinen Einsatz. Dem Arbeitsamt habe ich schon mitgeteilt dass der Vertrag im November verlängert werden könnte. Und jetzt habe ich die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, die Disponentin hat mir gesagt, dass es keine Sperrfrist geben wird, es gab bis jetzt keine Fälle, wenn es doch irgendwie Probleme geben sollte, soll mein Fallsachbearbeiter bei ihr anrufen, dann wird das zu meinem Vorteil geklärt. Im Aufhebungsvertrag steht geschrieben, dass sich die Parteien darüber einig sind, dass das geschlossene Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zum ****** aufgehoben wird. Die Betonung liegt auf der Veranlassung Arbeitgeber, soweit so gut. Ausserdem erhalte ich eine kleine Abfindung. Meine Frage hierzu: Kennt sich jemand aus, stimmt es wirklich, dass das Arbeitsamt in diesem Falle keine Sperrzeit verhängt (der Vertrag wäre ausgelaufen - Ende Dezember und es gibt keine Möglichkeit auf Beschäftigung) oder ist das nur Pokern vom Zeitarbeitsunternehmen!? |
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#2
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| Normalerweise gibt es beim Aufhebungsvertrag eine Leistungssperre. Geh doch am besten zur AA und trage Deinen Fall vor. Sollte der Fallmanager bestätigen das keine Sperrfrist folgt, so lasse Dir das schriftlich geben. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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