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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo Leute, ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen... Mein Mann ist seit letzter Woche krank, da er einen leichten Bandscheibenvorfall hat. Als er heute wieder in seiner Zeitarbeitsfirma angerufen hat, um sich weiterhin krank zu melden, meinte sein Chef, er sollte mal vorbeischauen, um ein klärendes Gespräch zu führen... Naja, gesagt getan, er fährt hin und bekommt diesen Aufhebungsvertrag unter die Nase gerieben... Hat dann auch noch unterschrieben... Naja, ist es eigentlich rechtens, dass man sowas während einer Krankheit unterschreibt? Weil normalerweise kann doch ein Arbeitgeber seinen Angestellten nicht während einer Krankheit kündigen? Klar, weiß ich, dass ein Aufhebungsvertrag nur zustande kommt, wenn beide zustimmen, aber wegen Krankheit? Sein Chef meinte, dass er nicht tragbar wäre für die Firma, da er ja nun zum 2. Mal wegen seinem Kreuz krank wäre und dass auch noch innerhalb von 2 Wochen... Das erste Mal war er zwar nur 2 Tage krank und ist dann wieder eine Woche arbeiten gegangen, aber dann hat er sich wie schon geschrieben montags morgens wieder krank gemeldet, da er wieder unerträglich Kreuzschmerzen hatte... Wie sieht es eigentlich nun mit dem Arbeitslosengeld I aus? Hat er den Anspruch, oder ist dies kein wichtiger Grund? Sollte man evtl. rechtliche Schritte einleiten? Ich meine, wir haben ja eine Rechtschutzversicherung auch für Arbeitsrecht, könnte man doch in diesem Fall tun, oder meint ihr nicht? Sein Arzt meinte auch, dass er zur Zeit nicht belastbar wäre und da er im Lager tätig ist bzw. war, ist ja schlecht, wenn man nicht mehr belastbar ist... Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen, wäre super lieb Liebe Grüße Nette |
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#2
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| Wenn er einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, dann hat er an seiner Kündigung mitgewirkt. Das ist versicherungsschädliches Verhalten. Er kann ALG I beantragen, bekommt aber eine dreimonatige Leistungssperre. Wenn ihr nun im Sinne des SGB II bedürftig werdet, könnt ihr ALG II beantragen. Der Regelsatz für ihn wird aber drei Monate lang um 30% gekürzt. ich gehe davon aus, dass er bei einer ZAF ohnehin nicht viel verdient, also müsste sowieso ALG I UND ALG II aufstockend beantragt werden. Bandscheibe: Bandscheibenverschleiss ist nicht heilbar. Damit muss man leben. Wen die Bandscheiben im Eimer sind, kann er das Berufsbild des LAGERISTEN vergessen. Bitte vom Facharzt (Orthopäden) beraten lassen!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Naja, heut morgen wurde uns auf dem Amt mitgeteilt, dass sie ja noch nicht zuständig sind, da er ja noch krank geschrieben ist... Waren aber so nett und haben ihn mal ins System aufgenommen... Er sollte sich an die Krankenkasse wenden, da würde er dann Krankengeld bekommen, in der Zeit, in der er noch krank sei... Aber die fühlen sich auch nicht wirklich bereit, ihm Geld zu zahlen... Also ist er zur Zeit nicht versichert... was soll man sagen, in so einem tollen "Sozialstaat"... |
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#4
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| Wenn er krank geschrieben ist und krank in die Arbeitslosigkeit geht, ist er nicht berechtigt, ALG I oder ALG II zu beziehen. Diese Leistungen sind nur für erwerbsfähige Personen vorgesehen. Sobald er genesen ist, muss er sich persönlich der Agentur für Arbeit vorstellen und ALG I beantragen. Gleiche Prozedur bei ALG II /ARGE-Jobcenter. Er müsste aber Krankengeld bekommen. Sollte das Geld für Miete usw. nicht reichen, bitte einen Unterstützungsantrag beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt ist solange zuständig, solange er sich nicht als genesen bei der Agentur für Arbeit / ARGE-Jobcenter vorstellen kann.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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