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#1
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| Hallo, hoffe kann mir hier einer helfen, Vorgeschichte: Bin seit 01.01.2008 in der neuen Firma tätig, 6 mon. probezeit erfolgreich hinter mir, dann aber für 6 Wochen krankgeschrieben. In diesem Zeitraum habe ich ein Tolles Jobangebot bekommen wo ich am 01.10.2008 anfangen kann. Habe mich auf ein Aufhebungsvertrag mit meinen Chef einigen können. Der Vertrag wird zum 01.09.2008 aufgelöst. Normale Kündigung geht leider nicht da die neue Stelle 750 km von meinen Wohnort entfernt ist, und ich mich noch um den Umzug und wegen einer neuen Wohnung kümmern muss. Und noch ein wichtiger Punkt mein jetziger Chef weiß nicht das ich umzihen will und schon ein Jobangebot habe(was viel besser ist als der jetzige). Nun zu Fragen: 1) Kan der Arbeitsamt mir eine Sperre geben wegen den Aufhebungsvertrag? habe ja ein triftigen Grund, und habe mich ja selbst um die neue Arbeitsstelle gekümmert, 2) Wenn es zu Sperre kommt, kann mir der Arbeitsamt doch keine 3 mon. Sperrfrist geben wenn ich nur 1 mon. arbeitslos bin, oder? 3) Kann ich Umzugskosten beim Arbeitsamt beantragen? Und werden Sie mir die bewilligen? Das wars erstmals Vielen Dank in Vorraus |
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#2
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| Nun zu Fragen: 1) Kan der Arbeitsamt mir eine Sperre geben wegen den Aufhebungsvertrag? habe ja ein triftigen Grund, und habe mich ja selbst um die neue Arbeitsstelle gekümmert, 2) Wenn es zu Sperre kommt, kann mir der Arbeitsamt doch keine 3 mon. Sperrfrist geben wenn ich nur 1 mon. arbeitslos bin, oder? 3) Kann ich Umzugskosten beim Arbeitsamt beantragen? Und werden Sie mir die bewilligen? Also: ich glaube nicht, dass die Agentur für Arbeit deinen "Umzugsmonat" bezahlen wird. Du hättest deinen Kündigungstermin so legen können, dass ein nahtloser Anschluss möglich gewesen wäre. Insofern ist die Arbeitslosigkeit selber verschuldet, generiert also eine Leistungssperre. Da der erworbene ALG I - Anspruch kostbar ist, würde ich kein ALG I beantragen, alleine schon deswegen nicht, um nicht durch Sperrfristen Ansprüche zu verlieren. Es hindert dich aber niemand daran, expliziet bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, wie dein Fall gehandhabt würde. Bei dieser Anfrage aber ausdrücklich betonen, dass es nur eine Frage und KEIN Antrag ist. Umzugskosten kann man tatsächlich auch bei ALG I beantragen, aber immer VORHER. Wenn du bereits vollendete Tatsachen geschaffen hast, ist der Zug abgefahren und du siehst nur noch die Zugschlusslaterne.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke erstmals, leider war ich heute schon da und habe mich schon als arbeitsuchend gemeldet habe von dem AA so ein Heftchen bekommen wo drin steht: Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund haben. Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn Sie: von einer unbefristeten in eine befristete(???) Beschäftigung wechseln und Sie hierfür triftige Gründe wie z. B höhere Bezahlung oder Chance auf Weiterbeschäftigung nach Ablauf dr Befristung darlegen konnen, In meinen Fall ist es aber so das ich einen Unbefristeten Arbeitsvertrag hatte, und der neue ist auch unbefristet.Mehr Geld kriege ich auch, und bessere Aufsteigmöglichkeiten sind auch im Sicht Kann ich jetzt davon ausgehen, das ich keine Sperre bekomme? |
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#4
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| Zitat:
Aber ich lasse mich gerne belehren ... gib mal bitte zu gegebener Zeit ein Feedback
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| na klar, mache ich unbedingd wenn ich was weiß |
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#6
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Hallo, war heute im AA. kriege keine Sperre!!!!! ![]() Die nette Dame hat mir gleich alles ausgerechnet und meinte AA will mir in dieser Sache keine Steine in die Wege legen. |
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