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#1
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| Hallo, mein Sohn hangelt sich seit 1 1/2 Jahren mit befristeten Verträgen durch das Arbeitsleben. 2x wurde er erst sehr kurzfristig darüber informiert, dass sein Vertrag verlängert wird. Sein jetziger Vertrag läuft bis zum 31.08.2009. Wie sich der Arbeitgeber dann entscheiden würde, weiß er nicht. Am 06.08.2009 möchte er eine zweijährige Technikerausbildung anfangen. Nun ist er gezwungen, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Kündigungsfrist 2 Wochen zum Wochenende laut erstem Arbeitsvertrag. Da er nicht weiß, was in 2 Jahren ist, möchte er zum 31.07.2009 das Arbeitsverhältnis beenden, sich 5 Tage arbeitslos melden und dann die Ausbildung beginnen. Damit möchte er sich seine Ansprüche aus dem ALG 1 bis nach dem Ende der Technikerausbildung in 06/2011 aufheben. Es ist ja nicht damit zu rechnen, dass er übergangslos einen Job findet. Von der Arbeitsagentur hat er bisher keine kompetente Antworten auf seine Fragen erhalten. Die Zusage ihm einen kompetenten Mitarbeiter zu nennen, ist dort irgenwo im Nirvana verschwunden. Ich hoffe, im Forum kann uns weitergeholfen werden. Funktioniert sein Vorhaben in Bezug von Anspruch auf Arbeitslosengeld? Würde mein Sohn eine Sperrfrist bekommen? Aus unserer Sicht hat er einen gewichtigen Grund. Für ihn geht es um Nachhaltigkeit in seiner beruflichen Entwicklung. Vielen Dank |
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