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#1
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| Hallo zusammen, meinem Mann wurde zum 31.10. betriebsbedingt gekündigt. Gleichzeitig wurde ihm nahegelegt, schon zum 31.07. aufzuhören. Dafür wurde dann die Abfindungszahlung etwas erhöht. Das Arbeitsamt möchte jetzt eine Begründung für die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag haben. Die Begründung ist: es wurde ihm nahegelegt und er befürchtete Repressalien wie Abmahnungen o.ä., wenn er nicht zustimmt. Aber wie formulieren wir das? Viele Grüße Prinzerin |
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#2
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| Die Begründung ist: es wurde ihm nahegelegt und er befürchtete Repressalien wie Abmahnungen o.ä., wenn er nicht zustimmt. genau so!!!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Hallo Tine, Dabke für Deine Antwort. Genauso haben wir's gemacht. Trotzdem wurde er gesperrt. Laut Arbeitsamt spielt das keine Rolle. Meine Mann hat dem Aufhebungsvertrag zugestimmt und musste daher erwarten arbeitslos zu werden. Die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag ist einer eigenen Kündigung gleich zu setzen. Na, dann Danke auch. Viele Grüße Claudia |
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