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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage. Mein damaliger Arbeitgeber hat mir im Januar 2009 einen Aufhebungsvertrag sozusagen aufgeschwatzt. Wollte ich eigentlich gar nicht, doch er hat mir versichert, das ich nichts zu befürchten hätte. Leichtgläubig wie ich bin, habe ich unterschrieben (ich verfluche den Tag Anschließend, habe ich mich bei der Agentur für Arbeit, arbeitslos gemeldet. Natürlich wurden meine schlimmsten Vermutungen war und ich bekam eine Sperrzeit von 3 Monaten. Diese ging vom 6.02.09 - 30.4.09 Zwischenzeitlich habe ich jedoch schon wieder Arbeit aufgenommen (30.03.09) und fast einen Monat gearbeitet. Leider wurde ich mangels Auftragslage wieder gekündigt. Nun bin seit dem 27.4.09 wieder arbeitslos. Jetzt meine Frage. Besteht die Sperrzeit weiterhin und wird die Sperre praktisch nach hinten verschoben? Also bis ca 31.05.09? Oder habe ich es endlich hinter mir. Ich bin echt am verzweifeln, weil mir schon die Gläubiger im Nacken sitzen und ich nicht weiß, wo ich das Geld hernehmen soll. Ich bin für jede Antwort dankbar. |
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#2
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| Hey, Da Du keinen Neuanspruch auf Alg1 erworben hast,wird dein Restanspruch wiederbewilligt... Leider ist es so,das für die Dauer der Sperrzeit auch die Anspruchsdauer gemindert wird..die Sperre wird also in deinem Fall nachwirken... Du solltest umgehend einen Antrag auf Alg2 stellen..damit du nicht ganz ohne alles da stehst..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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Fred85 (12.05.2009) | ||
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#3
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| Ich danke dir für deine Antwort. Leider eher eine schlechte Nachricht. Nun ALG II wird denke ich nicht möglich sein, da ich erst 24 bin und vor kurzen wieder zu meinen Eltern gezogen bin. Wie ist das eigentlich mit der Sperre. Ich habe mal so etwas gelesen, das man die bei besonders schweren Fällen, auch auf 6 Wochen verkürzen kann? |
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#4
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| Ja ist richtig,aber was die als Besondere Härte Definieren und Akzeptieren,kann ich dir Leider nicht sagen... §144 SGBIII Punkt 3 Absatz 2b
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Fred85 (13.05.2009) | ||
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#5
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| Also es gibt positive Neuigkeiten. ![]() Die Sperrzeit lief definitiv nur bis zum 30.4.09 Auch wenn ich zwischenzeitlich gearbeitet habe, wird sie deshalb nicht nach hinten verschoben. Ich freu mich. Trotzdem Danke. |
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#6
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| Schau mal nach,ob deine Anspruchsdauer noch dieselbe ist,,,die dürfte um einen Monat kürzer sein... Freut mich das es so Positiv bei Dir gelaufen ist...
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#7
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| Das Datum (Anspruchdauer bis...) ist tatsächlich gleich geblieben. Von den 360 Tagen, habe ich noch 270. Anscheinend ist wohl trotz zwischenzeitlicher Arbeitsaufnahme, die Anspruchdauer weiterhin gesunken... Ich wollte es auch erst nicht glauben, als es mir gesagt wurde, aber da ich es nun schriftlich habe, bin ich schon erleichtert. |
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