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#1
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| Hi ! Ich habe eine Ausbildung abgeschlossen mit einer bestandenen Prüfung am 20.06.08. Danach wurde ich weiterbeschäftigt bis zum 06.07.08 - unter 15h/woche - Am 07.07. hab ich mich arbeitslos gemeldet. Jetzt muss ich eine Stellungnahme schreiben (§37b SGB lll) zu einer "ggf. verspäteten Arbeitslosmeldung". Aber warum ? Ich wurde doch sofort weiterbeschäftigt nach der bestandenen Prüfung (da unter 15h/woche als nebentätigkeit) ! Ist die "Kündigung/Vereinbarung über die Befristung" der Tag, wo ich den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe ? Zu wann folgte dann die "Kündigung" ? Es war ja eine automatische Kündigung, weil ich Azubi war. Viele Fragen und hoffe auch viele Antworten. Danke. |
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#2
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| Danach wurde ich weiterbeschäftigt bis zum 06.07.08 - unter 15h/woche - Das ist der Grund: Unter 15 Wochenstunden zählt als Nebentätigkeit und du hast in der Zeit Anspruch auf ALG I verstreichen lassen! Es ist gut möglich, dass dir in der Zeit einiges an Versicherungsschutz gefehlt hat, was du über die Arbeitsagentur erhalten hättest, z.B. die Krankenversicherung!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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