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#1
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| Hallo! Ich habe da so einige Probleme... Ich bekomme seit Januar 2008 ALG1. Nun bin ich seit 1. September in der Schweiz (Umzug mit Partner und Kinder weil Partner hier Arbeit hat). Ich habe den Antrag gestellt, das ALG1 für 3 Monate mitzunehmen. Den Antrag habe ich rechtzeitig gestellt, schon vor gut 3 Monaten. Aber bis zu meiner Abreise habe ich das Formular nicht bekommen. Nun war ich etwa 3 Tage vor der Abreise (31.08.) nicht mehr über Festnetz erreichbar, weil wir die Telefonbox (Kabel) vor der Abreise zurückschicken mussten. Aber ich war über Handy und der dem Amt bekannten Mail-Adresse erreichbar. Keiner hat sich gemeldet um mit mir einen Termin auszumachen zur Übergabe der Formulare. Ich dachte mir, vielleicht liegt es an der Urlaubszeit. Nun bin ich in der Schweiz. Die Dame vom Amt hat sich nun gemeldet und meinte sie hätte mich nicht erreicht um mit mir einen Termin ausmachen zu können und deswegen soll ich jetzt einen Nachweis liefern, wann genau ich ausgereist bin. An der Grenze gibt es doch keinen Stempel oder sowas? Ich habe nur meinen Partner als Nachweis, weil wir zusammen am 31. 08. gefahren sind. Am 1. 09. habe ich mich dann hier in der Schweiz angemeldet und diese Anmeldung gleich zum Amt geschickt. Nun ging ich davon aus, wenn ich weitere 3 Monate das ALG1 mit in die Schweiz nehme, ich dann auch noch krankenversichert bin, so wie es in Deutschland war. Ich weiß, man muss mit dem Bescheid vom Amt zur Krankenkasse und bekommt dann ein Formular. Aber den Bescheid bekam ich ja vor Abreise nicht mehr ausgehändigt. Nun wurden die Kinder krank und ich habe bei der Krankenkasse angerufen, ob es ok ist, wenn ich mit beiden zum Arzt gehe und was machen die...mich kündigen, rückwirkend zum 31. 08. ![]() Nun stehe ich erstmal im Regen. Wie soll ich mich verhalten? Katja |
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#2
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| Agentur für Arbeit: Wenn du Leistungen der Agentur für Arbeit [Deutschland] erhälst, unterliegst du der Erreichbarkeitsanordnung. Diese besagt sinngemäss, dass du jeden Tag postalisch ereichbar sein musst, um so vermittelbar sein zu können. Räumlich bist du an einen Erreichbarkeitsbereich deiner Agentur für Arbeit gebunden, diesen darfst du nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis deines Sachbearbeiters verlassen. So wie das aussieht, erhälst du ab Datum "Verlassen des Erreichbarkeitsbereiches der Agentur" keine Leistungen mehr und musst sogar evtl. Leistungen zurückerstatten. Oder anders ausgedrückt: ab dem Tag, an dem du deinen bundesdeutschen Wohnort verlassen hast, hast du auch alle Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit verloren, und da du über die Agentur krankenversichert warst, auch den Krankenversicherungsschutz. Erreichbarkeitsanordnung: Bitte durchlesen! http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf Ob dein nicht verbrauchter Anspruch nun einer Leistungssperre zum Opfer fällt oder dir noch vier Jahre erhalten bleibt, müsstest du mit der Agentur für Arbeit klären. Bitte hebe alle Bescheide sorgfältig auf. Ob sich dein Fehler heilen lässt, kann ich nicht sagen. Bitte wende dich mal an die Auslandsvermittlung der Agentur, und frage nach, ob du noch irgendwelche Leistungen der Agentur in Anspruch nehmen kannst: Schweiz - Arbeiten Vielleicht kann dir eine grenznahe Agentur für Arbeit auch Auskünfte erteilen: Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de Krankenversicherung: So wie ich das sehe, bist du jetzt nicht krankenversichert. Bitte lasse dich umfassend beraten, was du als ein in der Schweiz lebender ausländischer Staatsbürger zu beachten hast. Der nachfolgende Link für Grenzgänger trifft für dich wohl nicht zu, verdeutlicht aber die Probleme. Krankenversicherung Grenzgänger Deutschland Schweiz Grenzgänger Schweiz
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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