| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich habe einen Arbeitsvertrag von einer Zeitarbeitsfirma erhalten. In diesem setzt sich das Gehalt wie folgt zusammen: Gehalt xxx brutto und aussertarifliche Zulage xxx brutto. Nun habe ich die Frage, wie es im Falle eines Falles zur ALG-Berechnung kommt, wird nur das Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage genutzt oder die Summe aus Gehalt und aussertariflichen Zulagen? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Üblicherweise wird das gesamte Brutto angesetzt, ob Positionen dabei sind, die nicht angerechnet werden, müsste man sehen, wenn du die Positionen hier aufschlüsselst. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zeitarbeit: Fragen zu Zulagen (Nachtschicht, Sonn-, Feiertage) | anonymaj | Arbeitsverträge | 6 | 17.02.2011 14:06 |
| Sind Spesen und Zulagen Lohnbestandteile, welche ich jeden Monat erhalte? | schljucha | Arbeitsverträge | 1 | 27.12.2008 13:08 |