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#1
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| Ich habe versucht für meinen Fall die Suchfunktion zu nutzen habe aber nichts passendes gefunden... Ich habe in den letzten Tagen Bewerbungsgespräche gehabt, wobei eine sehr erfolgreich war. Demnach bekomme ich Ende August eine Trainingsmaßnahme mit Option bei erfolgreichen Abschluss dieser Maßnahme auf eine Festanstellung. Meine Frage diesbezüglich ist, bekomme ich aufgrund der Trainingsmaßnahme die in einem Anderen Ort ist , als mein derzeitiger Lebenszeitraum, die Umzugskosten erstattet und welche Gelder kann ich noch beantragen, da mein Möbilar alles nur geliehen ist. Da ich kein ALG II erhalte allein erziehend bin, wo müsste ich dann ggf. Erstausstattung beantragen... bedanke mich bereits im Vorfeld für Antworten |
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#2
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| Hallo, seit dem 1.1.09 ist es dem Vermittler in einem bestimmten Handlungsrahmen "freigestellt", wie der Dich fördert, damit Du wieder ins Arbeitsleben zurückkehren kannst. Die Leistung nennt sich Vermittlungsbudget. Im Normalfall legt Dein Vermittler beim Erstgespräch einen Betrag fest, mit dem er Dich fördern kann (je nach Einstufung und Notwendigkeit). Wichtig ist, dass Du Anträge immer im Voraus stellst, am besten vereinbarst Du nochmal einen Termin mit Deinem Vermittler und schilderst Deine Situation. Er kann dann entscheiden, was sinnvoll ist. Es gibt auf jeden Fall noch die "Altleistungen", wie Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Pendelpauschalen etc. Auch ein Umzug kann finanziert werden, wenn er der Arbeitsaufnahme dient. Das alles sind nun aber "Kannleistungen" und müssen nicht gewährt werden. Das Vermittlungsbudget ist auf jeden Fall recht individuell, deshalb ist ein Gespräch mit Deinem Vermittler die beste Wahl. Gruß Xala |
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#3
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| Zitat:
Aber danke für die ersten Hilfestellungen, bin morgen ohne Termin auf dem Amt da ich Fahrtkostenerstattung abgebe |
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