Bedingungen für AlG I
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Bedingungen für AlG I

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Alt 05.04.2009, 15:43
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vonstueckstaedt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bedingungen für AlG I


Hallo,

ich stehe seit 12.12.08 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Habe ich dann ab 13.12.09 Anspruch auf AlG I ? Was wäre wenn ich den Arbeitsvertrag kündige und zum 30.06.09 aufhöre-aber schon einen neuen Arbeitsvertrag ab 1.7.09 habe also keinen Tag dazwischen arbeitslos bin hätte ich dann ab 13.12.09 trotzdem Anspruch auf AlG I? wie verhält sich das wenn ich meinen rbeitsvertrag nach 1 Jahr kündige habe ich dann Sperrfrist, wenn ja wielange? Könnte ich innerhalb der Sperrfrist AlG II bekommen? Fragen über Fragen-ich hoffe es kann mir jmd.weiterhelfen, Danke!
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  #2  
Alt 06.04.2009, 13:45
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Zitat von vonstueckstaedt Beitrag anzeigen
Hallo,

ich stehe seit 12.12.08 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Habe ich dann ab 13.12.09 Anspruch auf AlG I ? Was wäre wenn ich den Arbeitsvertrag kündige und zum 30.06.09 aufhöre-aber schon einen neuen Arbeitsvertrag ab 1.7.09 habe also keinen Tag dazwischen arbeitslos bin hätte ich dann ab 13.12.09 trotzdem Anspruch auf AlG I?Ja hast Du,Du mußt 365 Tage innerhalb von 2 Jahren S.V. gearbeitet haben,dabei spielt es keine Rolle ob dies bei eienm oder 2 Arbeitsstellen war.. wie verhält sich das wenn ich meinen rbeitsvertrag nach 1 Jahr kündige habe ich dann Sperrfrist, wenn ja wielange?Sperrzeit bekommst du 3 Monate Könnte ich innerhalb der Sperrfrist AlG II bekommen? Fragen über Fragen-ich hoffe es kann mir jmd.weiterhelfen, Danke!Wenn Du hilfebürftigkeit nachweist,ja allerdings mit 30% Kürzung...wenn Du unter 25 Jahren bist werden nur deine Kosten der Unterkunft übernommen,dein Regelsatz wird um 100% gekürzt...
So oder So bei einer eigenkündigung,stehst Du wesentlich schlechter da...

Sperrzeit Alg1
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Geändert von tyron01 (06.04.2009 um 13:49 Uhr)
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  #3  
Alt 06.04.2009, 21:40
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Standard Hilfeee

Hallo leute!
Bin 22 jahre alt und war seit dem november 08 arbeitslos, im januar 09 hatte ich ein job bei eine leihfirma und im februar 08 habe ich gekündigt weil ich bei einem call center angefangen habe.
Der chef dort sagte ich soll erstmal probe machen und dann schauen wie es läuft.
Das habe ich gemacht und habe auch geld für verdient, nur halt ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet als ich von der leihfirma zu den callcenter gegangen bin, ich dachte ich werde ja sofort übernommen, aber am endefeckt habe ich ja s... gearbeitet.
Nun ich dachte mir ich beantrage ALG 1, und für dezember 08 und januar 09 habe ich das auch bekommen, für februar sagte mir die frau ich soll ein papier mitbringen von den callcenter wo es drauf steht das ich dort eine probe gemacht habe und das ich evt übernommen werde, damit ich keine 3 monate sperre bekomme.
Das habe ich gemacht, und dann als ich mit den bescheinigung dort wieder im arbeitsamt angetantzt bin sagte sie das das nicht geht weil ich für diese zeit da ich eine probe gemacht habe stand ich den arbeitsamt nicht zur verfügung, deshalb werde ich erst ab dem 27 märz als arbeitslos angesehen und bekomme noch ende des monats für die 4 tage geld, das heisst das ich dann ab den 27 märz anspruch auf alg 1 habe, so hat mir die frau das erklärt.
Paar tage später habe ich ein bescheidt bekommen wo es drauf steht das ich eine sperre von 14.2.09-19.05.09 habe.
Und meine frage ist, bekomme ich nach dem 19.05.09 mein geld von februar,märz und april rückwirkend oder geben mir die schweine gar nichts???
Wenn es so ist das ich nichts zurück bekommen, wie soll ich angehen?habe eine wohnung, muss 400 euro miete bezahlen.
Vielen dank schonmal im vorraus
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