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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen, eigentlich habe ich ja keine Sorge, aber mein befristeter Arbeitsvertrag bei meiner Zeitarbeitsfirma läuft zum 6.1.09 aus. Wenn ich richtig informiert bin, muss man sich bei befristeten Verträgen normalerweise 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt arbeitslos melden (?). Ich habe nun meine ZAF gebeten, mir die Verlängerung zu bestätigen. Ich habe daraufhin ein Schriftstück erhalten, da steht aber nur sinngemäß folgendes drin: "Aus heutiger Sicht können wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Abrbeitsvertrag über den 07.01.2008 .... verlängern können. Eine Vertragsverlängerung werden wir Ihnen übersenden sowie uns die Bestätigung unseres Kunden vorliegt. ....." Das Datum müsste ja nun eigentlich 2009 lauten ...... wahrscheinlich Flüchtigskeitsfehler ;-) Kann ich damit insgesamt leben ohne Konsequenzen beim Arbeitsamt befürchten zu müssen, sollte der Vertrag kurzfristig DOCH NICHT verlängert werden? |
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#2
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| Was spricht dagegen, dass du dich 3 Monate vorher als Arbeitssuchend auf dem Arbeitsamt meldest? Sollte das über das Datum hinaus nicht mit der Arbeit weiter gehen und du hast es nicht gemeldet gehabt, dann hast du mit Kürzungen zu rechnen. Es geht eigentlich jedem so, der bei einer Zeitfirma ist. Arbeitssuchend melden heißt noch nicht Arbeitslos gemeldet!!! Ob es Schreibfehler ist mit 2008 musst du mit deiner Firma klären. Aber ich vermute auch mal ja. Nur wie schon gesagt, sollte es nicht weiter gehen und du hast dich nicht gemeldet gehabt, dann kannst du dich auch nicht auf das Schreiben berufen, denn das ist auch keine 100%ige Zusage. Nehme deinen Arbeitsvertrag und dieses Schreiben (lass es vorher korrigieren) und lege beides auf dem Arbeitsamt vor.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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