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#1
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| Hallo liebe Forumsnutzer, ich bin neu hier, habe eine Frage an Euch und bin für Eure Hilfe dankbar. Habe das Forum schon nach meinem Problem durchsucht, aber ganz schlau geworden bin ich noch nicht. Hier mein Problem: Ich beziehe seit einigen Wochen ALG I, im September werde ich eine neue Arbeit aufnehmen (von mir selbst gesucht, nicht von AA vermittelt). Nun möchte ich in der Zwischenzeit gern in den Urlaub fahren und möchte es vermeiden deswegen Ärger mit dem AA zu bekommen. Die eine Variante ist: ich beantrage meine Ortsabwesenheit mit dem Risiko einer Ablehnung und dem noch größeren Risiko dann während meiner beabsichtigten Reisezeit kontrolliert zu werden. Die zweite Variante (und die würde ich bevorzugen) ich melde mich beim AA ab, will sagen ich verzichte freiwillig auf Leistungsbezug für die Zeit meiner Abwesenheit. Ist das ohne Sanktionen möglich? Krankenversicherung mach ich dann selbst. Gesetzt dem Fall, diese Variante ist möglich, verkürzt sich dann meine Anspruchsdauer auf ALG I um die Dauer meiner "Leistungsentsagung" oder werden die Tage hinten wieder angehangen? Oder drohen mir gar Sanktionen? Um es nocheinmal deutlich zu sagen: ich möchte nicht gegen den Willen des AA in den Urlaub fahren und weiter Leistungen beziehen, in der Hoffnung es merkt niemand und die Strafen wissen, die mir drohen, wenn es dann doch herauskommt. Ich möchte in Erfahrung bringen, ob ich das Recht habe, aus dem ALG I - Bezug für eine befristete Zeit auszuscheiden und wenn ja mit welchen Konsequenzen. (In den bisherigen Beiträgen wurde dies nach meinem Gefühl häufig nicht klar unterschieden) Also, wenn Ihr einen Rat für mich habt, würde ich mich freuen! |
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#2
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| ALG I wird tageweise gewährt. Wenn du dich also wegen "Urlaub" (= Ortsabwesenheit) kurzzeitig aus dem Leistungsbezug abmeldest, kann dir dein Anspruch nicht verlorengehen. Besprich das so mit deinem persönlichen Ansprechpartner, deinem Vorschlag dürfte nichts entgegenstehen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| das ist wirklich eine interessante Frage, leider bin ich kein fachmann aber würde gerne auhc hören wie das abläuft. Obwohl ich der Meinung bin das man bei alg1 schon in urlaub fahren darf und sich nur abmelden muß das man für die zeit nicht da ist |
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#4
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| Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Erschwerend kommt noch hinzu, daß mein geplanter Urlaub zwei, drei Tage länger als 21 Kalendertage dauern wird und demnach wohl auch kaum regulär genehmigt werden könnte. Wer wäre denn überhaupt der richtige Ansprechpartner, der Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung oder die Vermittlungsabteilung? Muß man gar beide Stellen um Erlaubnis fragen?? Liebe Grüße sagt die Robinie |
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