bei Ortsabwesenheit Leistungsbezug abmeldbar ?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


bei Ortsabwesenheit Leistungsbezug abmeldbar ?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 17.07.2009, 19:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
robinie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage bei Ortsabwesenheit Leistungsbezug abmeldbar ?


Hallo liebe Forumsnutzer,

ich bin neu hier, habe eine Frage an Euch und bin für Eure Hilfe dankbar. Habe das Forum schon nach meinem Problem durchsucht, aber ganz schlau geworden bin ich noch nicht.

Hier mein Problem:

Ich beziehe seit einigen Wochen ALG I, im September werde ich eine neue Arbeit aufnehmen (von mir selbst gesucht, nicht von AA vermittelt). Nun möchte ich in der Zwischenzeit gern in den Urlaub fahren und möchte es vermeiden deswegen Ärger mit dem AA zu bekommen.

Die eine Variante ist: ich beantrage meine Ortsabwesenheit mit dem Risiko einer Ablehnung und dem noch größeren Risiko dann während meiner beabsichtigten Reisezeit kontrolliert zu werden.

Die zweite Variante (und die würde ich bevorzugen) ich melde mich beim AA ab, will sagen ich verzichte freiwillig auf Leistungsbezug für die Zeit meiner Abwesenheit. Ist das ohne Sanktionen möglich? Krankenversicherung mach ich dann selbst. Gesetzt dem Fall, diese Variante ist möglich, verkürzt sich dann meine Anspruchsdauer auf ALG I um die Dauer meiner "Leistungsentsagung" oder werden die Tage hinten wieder angehangen? Oder drohen mir gar Sanktionen?

Um es nocheinmal deutlich zu sagen: ich möchte nicht gegen den Willen des AA in den Urlaub fahren und weiter Leistungen beziehen, in der Hoffnung es merkt niemand und die Strafen wissen, die mir drohen, wenn es dann doch herauskommt. Ich möchte in Erfahrung bringen, ob ich das Recht habe, aus dem ALG I - Bezug für eine befristete Zeit auszuscheiden und wenn ja mit welchen Konsequenzen. (In den bisherigen Beiträgen wurde dies nach meinem Gefühl häufig nicht klar unterschieden)

Also, wenn Ihr einen Rat für mich habt, würde ich mich freuen!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 17.07.2009, 19:34
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: bei Ortsabwesenheit Leistungsbezug abmeldbar ?

ALG I wird tageweise gewährt. Wenn du dich also wegen "Urlaub" (= Ortsabwesenheit) kurzzeitig aus dem Leistungsbezug abmeldest, kann dir dein Anspruch nicht verlorengehen.

Besprich das so mit deinem persönlichen Ansprechpartner, deinem Vorschlag dürfte nichts entgegenstehen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 17.07.2009, 19:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 145
Bedankte sich: 1
6 Danksagungen in 6 Beiträgen
weissekatze9 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: bei Ortsabwesenheit Leistungsbezug abmeldbar ?

das ist wirklich eine interessante Frage, leider bin ich kein fachmann aber würde gerne auhc hören wie das abläuft.

Obwohl ich der Meinung bin das man bei alg1 schon in urlaub fahren darf und sich nur abmelden muß das man für die zeit nicht da ist
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 17.07.2009, 19:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
robinie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: bei Ortsabwesenheit Leistungsbezug abmeldbar ?

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Erschwerend kommt noch hinzu, daß mein geplanter Urlaub zwei, drei Tage länger als 21 Kalendertage dauern wird und demnach wohl auch kaum regulär genehmigt werden könnte.

Wer wäre denn überhaupt der richtige Ansprechpartner, der Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung oder die Vermittlungsabteilung? Muß man gar beide Stellen um Erlaubnis fragen??

Liebe Grüße sagt die Robinie
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ortsabwesenheit wegen Jobsuche---> STRESS OHNE ENDE Dubster Arbeitslosengeld ALG I 1 23.03.2009 18:46
keine Einstellung, da kein Leistungsbezug? lativa Karriere & Job 4 24.10.2008 15:04
persönliche meldepflicht nach nicht genehmigter ortsabwesenheit Gänseliesel Arbeitslosengeld ALG I 1 15.06.2008 06:43


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.