Beim Arbeitsamt abmelden, ja oder nein?
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  #1  
Alt 12.04.2010, 13:28
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Sarah1105 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Beim Arbeitsamt abmelden, ja oder nein?


Hallo ihr Lieben

Habe mal eine Frage.
Bin seit Oktober letzten Jahres offiziell als Arbeitslos gemeldet. Bekomme seit dem ALG 1. Diese Leistungen bekomme ich aber nur noch bis Mai. Habe auch schon eine neue Ausbildung,die aber leider erst im September los geht.
Nun die Frage, kann ich mich dann ab Mai vom Arbeitsamt abmelden? Bekomme dann sowieso keine Leistungen mehr, und Bewerbungsvorschläge bekomme ich auch nicht. Da kümmere ich ganz alleine drum, um einen Aushilfsjob also bishin zur Ausbildung. Dann kann ich mir die ganze Rennerei nämlich sparen, es kommt dabei sowieso nichts rum. Sie sagen,ich soll mich weiterhin so bewerben und jeden Monat meine Zettel abgeben, mit den Eigenbemühungen. Es kommt aber nichts dabei rum.
Bin bei meinen Eltern mitversichert, also das wäre kein Problem.

Danke schonmal im vorraus

Liebe Grüße, Sarah
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  #2  
Alt 12.04.2010, 13:37
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Luni2205 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Sarah,

ich kenne deine Situation gut und weiss wie nervig die Rennerei ist wenn man schon nen Job sicher hat.
Auch wenn du keine Leistungen mehr beziehen wirst solltest du aber gemeldet bleiben...du brauchst diese Zeiten irgendwann für die Rentenberechnung (man kriegt ja regelmäßig Post vom Amt, in der diese Zeiten aufgeführt sind) soweit ich weiss!

Ist zwar nicht ganz nett für die Leute vom Amt aber sag die Termine doch einfach ab bzw. geh nicht hin. Leistungen kürzen können sie dir ja nicht...

LG

Nina

Geändert von nontestatum (12.04.2010 um 13:49 Uhr)
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  #3  
Alt 12.04.2010, 13:46
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Zitat:
Nun die Frage, kann ich mich dann ab Mai vom Arbeitsamt abmelden?
Die Betreuung endet mit dem letzten Tag des Leistungsbezuges ALG I.

Du solltest dich dann leistungslos arbeitsuchend melden, bis du deine Ausbildung antrittst.

In der Ausbildung befindest du dich drei (oder 6 ?) Monate lang in der Probezeit,
während der Probezeit würde ich die Arbeitsuchendmeldung weiterlaufen lassen.

Deutsche Rentenversicherung Bund - Rententipp: Vermittlungssperre: Was jetzt?


Man muss natürlich nicht gemeldet sein, aber man kann heute noch nicht abschätzen, wie wertvoll die gemeldeten Zeiten der Arbeitsuche SPÄTER sind.
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  #4  
Alt 12.04.2010, 13:48
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Zitat:
aber sag die Termine doch einfach ab bzw. geh nicht hin. Leistungen kürzen können sie dir ja nicht...
Seit dem 01.01.2009 hat sich die Rechtslage geändert, seitdem werden Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen und bei Pflichtverletzungen wird man für drei Monate von der Betreuung durch die Agentur für Arbeit ausgeschlossen.
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