Beim Arbeitsamt versichert trotz freiberuflicher Tätigkeit ??
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  #1  
Alt 11.01.2009, 19:02
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kreativschwein befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Beim Arbeitsamt versichert trotz freiberuflicher Tätigkeit ??


Hallo Ihr lieben, bitte um Rat ...
Als freiberufliche Gestalterin verdiene ich mein Geld..nicht schlecht aber eigentlich nur möglich mit einer Festanstellung von 16 Stunden die Woche...das mache ich jetzt schon seit 12 Jahren und bis gestern war alles fein...nun hat mein Arbeitgeber vorgestern Insolvenz beantragt und ich denke das sich meine Festanstellung mehr oder weniger in den nächsten Wochen erübrigen wird..ich verdiene laut Datevauswertung und Gewinnermittlung meiner eigenen one-woman-firma nicht wirklich viel..was aber relativ ist...meine Frage ist nun ob ich im Falle einer Arbeitslosigkeit ( betrifft die Festanstellung ) eventuell wenigstens beim Arbeitsamt Krankenversichert bin.
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  #2  
Alt 11.01.2009, 19:29
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Warst du angestellt mit Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung oder selbständig/freiberuflich?
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  #3  
Alt 11.01.2009, 21:18
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kreativschwein befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich habe durch meine Festanstellung in die Arbeitslosenkasse einbezahlt...und den rest meiner Zeit als Freiberuflerin gearbeitet....wie sieht die Antwort jetzt aus ?

kreative werden niemals nie richtig hart...dafür ist die Welt doch viel zu bunt :-)
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  #4  
Alt 13.01.2009, 20:01
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Zitat:
Zitat von kreativschwein Beitrag anzeigen
Ich habe durch meine Festanstellung in die Arbeitslosenkasse einbezahlt...und den rest meiner Zeit als Freiberuflerin gearbeitet....wie sieht die Antwort jetzt aus ?

kreative werden niemals nie richtig hart...dafür ist die Welt doch viel zu bunt :-)
Wenn du sozialversicherungspflichtig angestellt warst, hast du auch einen Anspruch auf ALG I erworben.
Bitte melde dich sofort arbeitsuchend.

Wenn du nicht mehr als 14,99 Stunden wöchentlich arbeitest, erhälst du ALG I, dein Einkommen wird aber bis auf einen Freibetrag von 165€ angerechnet.

Du wärest über die Agentur für Arbeit bei deiner gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert, solange du Anwartschaft hast.

Bitte durchlesen und mit der Agentur für Arbeit klären: § 141 SGB III

SGB 3 - Einzelnorm

Wenn dieses Einkommen nicht ausreicht, könntest du auch als Freiberufler ALG II (ARGE/Jobcenter) beantragen. Du unterliegst dabei aber dem SGB II.
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kreativschwein (14.01.2009)

  #5  
Alt 14.01.2009, 06:49
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Standard Dankeschön

Ich danke Dir so sehr für diese Info....

lieben Gruß Dani
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