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#1
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| Hallo Ihr lieben, bitte um Rat ... Als freiberufliche Gestalterin verdiene ich mein Geld..nicht schlecht aber eigentlich nur möglich mit einer Festanstellung von 16 Stunden die Woche...das mache ich jetzt schon seit 12 Jahren und bis gestern war alles fein...nun hat mein Arbeitgeber vorgestern Insolvenz beantragt und ich denke das sich meine Festanstellung mehr oder weniger in den nächsten Wochen erübrigen wird..ich verdiene laut Datevauswertung und Gewinnermittlung meiner eigenen one-woman-firma nicht wirklich viel..was aber relativ ist...meine Frage ist nun ob ich im Falle einer Arbeitslosigkeit ( betrifft die Festanstellung ) eventuell wenigstens beim Arbeitsamt Krankenversichert bin. |
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#3
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| Ich habe durch meine Festanstellung in die Arbeitslosenkasse einbezahlt...und den rest meiner Zeit als Freiberuflerin gearbeitet....wie sieht die Antwort jetzt aus ? kreative werden niemals nie richtig hart...dafür ist die Welt doch viel zu bunt :-) |
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#4
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| Zitat:
Bitte melde dich sofort arbeitsuchend. Wenn du nicht mehr als 14,99 Stunden wöchentlich arbeitest, erhälst du ALG I, dein Einkommen wird aber bis auf einen Freibetrag von 165€ angerechnet. Du wärest über die Agentur für Arbeit bei deiner gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert, solange du Anwartschaft hast. Bitte durchlesen und mit der Agentur für Arbeit klären: § 141 SGB III SGB 3 - Einzelnorm Wenn dieses Einkommen nicht ausreicht, könntest du auch als Freiberufler ALG II (ARGE/Jobcenter) beantragen. Du unterliegst dabei aber dem SGB II.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
kreativschwein (14.01.2009) | ||
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#5
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| Ich danke Dir so sehr für diese Info.... lieben Gruß Dani |
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