Bekomme ich in dieser Situation eine ALG1 geld Sperre
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Bekomme ich in dieser Situation eine ALG1 geld Sperre

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  #1  
Alt 29.11.2008, 08:51
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Hallo

Erstmals zu meiner Situation:

Ich wohne mit meiner Ex-Freundin ganz im süden von Deutschland an der Schweizer Grenze. Wir haben ein Kind zusammen und haben uns jetzt entschieden getrennte wege zu gehen! Ich habe momentan eine feste Arbeitsstelle die ich aber kündigen will um hier wegzuziehen, ich will dan in Berlin zur Abendschule gehen! Den umzug nach Berlin und die Kaution für meine neue Wohnung zahle ich selber!

Nun zu meiner Frage:

Wenn ich hier mein Arbeitsverhältnis kündige (Habe hier etwa 3 Jahre Vollzeit gearbeitet) und dan hier ALG1 beantrage für etwa 3-4 Monate, bis meine Abendschule anfängt, kann mir dan das Arbeitsamt eine 3 Monatige Geld Sperre reinhauen?
Das wäre mir wichtig weil ich ja bis dahin Geld bräuchte um mich über Wasser zu halten! Ich würde dan hier ALG1 beantragen dan wenn das steht nach Berlin ziehen um dort in etwa 2 Monaten die Abendschule anzufangen!

Bitte um eine Antwort!

MFG
Nico
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  #2  
Alt 29.11.2008, 19:04
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Wenn du selber kündigst, erhälst du eine ALG I - Leistungssperre.

Es steht mir nicht zu, nach deinen Gründen zu fragen, aber vom Süden Deutschlands wegzuziehen, auch noch die Möglichkeit zuzuschüten, als Grenzgänger zu arbeiten, um in eine Stadt zu ziehen, die fast pleite ist und wo jeder Zweite ein Transfergeldempfänger ist, das ist - glaube ich - nicht sehr gut überlegt.

Wie finanzierst du denn die angedachte Fortbildung?

ALG I und ALG II scheiden nämlich völlig aus.
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  #3  
Alt 30.11.2008, 10:49
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So also als Grenzgänger kann ich schonmal garnicht arbeiten weil mir dazu die Bildung/Ausbildung fehlt, außerdem ist das net so toll weil man net wirklich mehr verdient es sei den man ist Manager in der Schweiz! Jetzt frage ich mir nur was eine fast pleite stadt und das jeder 2te Transfergeldempfänger ist mit mir zu tun? Ich glaube du hast dir mein geschreibsel da oben net so richtig durchgelesen. Weil ich garkeine fortbildung machen will sondern, ich will eine abendschule (2ter Bildungsweg) besuchen. Deine Antwort hat mir aber meine Frage nicht richtig beantwortet weil du es ja nichteinmal richtig Druchgelesen bzw. verstanden hast!

Trotzdem Danke

MFG
Nico
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  #4  
Alt 30.11.2008, 11:19
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Standard Deine Frage

wird dir dann wohl im Kern nur die Agentur selbst beantworten können.
Irgendwie kann es ja doch nicht sein, dass man in seinem ganzen weiteren Weg
bestraft werden soll, nur weil man in eine andere Stadt ziehen will.
Der springende Punkt ist also: Soll die Agentur Leistungen erbringen, wenn man
sich beruflich verändern bzw. dazulernen will ?

Meine persönliche Meinung dazu ist: Die Agentur wird dir eine Sperre geben mit der Begründung, dass der Erhalt eines Arbeitsplatzes derzeit wichtiger ist, als persönliche Verbesserung.

Die Agentur hätte das Nachsehen, wenn dir plötzlich in Berlin aus irgendwelchen Gründen einfallen sollte die Schule doch nicht besuchen würdest. Das kann ja sein. Oder bist du bei der Schule schon bindend angemeldet??

Gruss

wellen
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  #5  
Alt 30.11.2008, 11:37
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Hallo

Du hast es erkannt, also bei der Schule bin ich noch nicht angemeldet weil der anmeldezeitraum erst im Februar 09 ist! Ich will es 100% machen. Ich hatte ja schonmal eine Abendschule angefangen nur leider gabs da Probleme mit dem Geld! Also ich wollte sie nicht abbrechen aber es ging nicht anderst! Nun da ich meine jetzige Beziehung aufgebe und ich nicht mehr für 3 personen alleine aufkommen muss habe ich meine chance gesehen es endlich zu machen! Es gibt auch persönliche Gründe warum ich hier weg will, z.B will ich endlich aus meinem Leben etwas machen da wo ich jetzt wohne brauch man für alles egal was ein Auto! Weil aber meine Bildung so schlecht ist und ich nur einen Hilfsarbeiter Job habe, habe ich eh kaum Geld um ein Auto zu finanzieren. Wenn ich hier wohnen bleibe würde ich meine Zukunft die sich mir jetzt eröffnet hat einfach so wegschmeißen und das will und kann ich nciht mehr, also es ist nicht nur einfach so mal zum Spaß!

Natürlich werde ich nochmal zum Arbeitsamt gehen um alles genau zu klären weil einfach so ziehe ich net dort hin!
Außerdem würde die Arbeitslosenzeit eh nur 2-4 Monate dauern mehr nicht. Dan habe ich noch eine frage um Bafög zu bekommen brauche ich ja eine Schülbestätigung nun denke ich das ich diese erst nach 3 monaten auf dieser schule bekomme, was kann ich in diesem zeitraum, wo ich ja dan keinen anspruch mehr auf ALG1 habe beantragen?

MFG
Nico
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  #6  
Alt 30.11.2008, 13:03
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Zitat:
weil du es ja nichteinmal richtig Druchgelesen bzw. verstanden hast!
Die User hier im Forum sind stets bestrebt, im Rahmen der eigenen Lebenserfahrung Rat und Beistand zu geben, so gut sie dies können.

Wenn Beiträge nicht zur Zufriedenheit der Fragenden ausfallen, so liegt das auch daran, dass man nicht genug Daten hat, um umfassend antworten zu können.

Also versuche ich erneut eine Antwort zu geben:

Du arbeitest als Hilfsarbeiter, demnach ist zu erwarten, dass du auch einen Hilfsarbeiterlohn erhältst, also einen eher geringen Lohn, da du auch schreibst, dass du dir ein Auto eigentlich nicht finanzieren kannst.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass du im Falle einer Eigenkündigung NACH DER SPERRFRIST zwar ALG I beziehen kanst, dieses aber so gering ausfällt, dass du aufstockend ALG II beantragen müsstest. Ausserdem müsstest du während der Sperrzeit volles ALG II beantragen.

Du fällst also vermutlich sofort in den Zuständigkeitsbereich des SGB II, dies bedeutet, dass du vor dem Umzug eine Umzugserlaubnis deiner jetzigen ARGE/Jobcenter benötigst, weil du sonst sehr wahrscheinlich Probleme erheblicher Art hinsichtlich der Kosten der Unterkunft bekommst.

Dass du eine Umzugserlaubnis erhälst, halte ich für eher unwahrscheinlich. Denn die neue Arge/Jobcenter ist an der Entscheidungsfindung massgeblich beteiligt und wird sich mit Händen und Füssen dagegen wehren, weitere Bedürftige durchfüttern zu müssen. Hier greift auch mein Hinweis auf die finanzielle Situation der Stadt Berlin.

Du hast ein Kind, für das du Unterhalt zu zahlen hättest. Wenn die Behörde Unterhaltsvorschuss zahlt, bist du eine ganz arme Sau, die Behörde wird hinter dir her sein wie der Teufel hinter einer armen Seele, bitte informiere dich umfassend, was da auf dich zukommt, auch hinsichtlich der Pflichten zur Arbeitsaufnahme, es gibt da ein paar nette Gerichtsurteile, die dir das Lachen im Gesicht gefrieren lassen. Es könnte möglich sein, dass du deine Abendschule vergessen kannst.

Bitte lasse dich sofort von einem Sozialrechtler beraten, und kündige deinen Arbeitsplatz nicht, bevor du dich hast beraten lassen.
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  #7  
Alt 30.11.2008, 14:10
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Beitrag

muah

Also gut dan geb ich jetzt mal mehr infos also ich verdiene momentan 1350€, so aber das ist ein Hilfsarbeiter lohn. Leider reicht aber dieses Geld nicht so wirklich aus um eine 3 Personen und eine 3 Zimmer Wohnung alleine zu unterhalten, und fürn Auto reichts erst recht nicht! Ich will einfach nur über den 2tn Bildungsweg mittlerereife reichen!
SO ich und meine EX-Freundin haben uns geeinigt das sie erstmal kein unterhalt verlangt bis wir bzw ich die Schule fertig und ne Lehre bzw Arbeit haben. Mitte nächsten Jahres so etwa 1 Juli will ich umziehen da habe ich dan ein eigen Kapital von etwa 4000€ bis 4500€. Das einzige was ich wissen will ist ob ich zur ÜBERBRÜCKUNG bis die Schule anfängt ALG1 bekomme oder net ich habe ja 3Jahre gearbeitet, so wenn die Schule losgeht werde ich dan Bafög beantragen!!!!!!!
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  #8  
Alt 30.11.2008, 14:42
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Zitat:
Das einzige was ich wissen will ist ob ich zur ÜBERBRÜCKUNG bis die Schule anfängt ALG1 bekomme oder net
ALG I ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Wenn du dich versicherungsschädlich verhälst, und dies tust du bei einer Eigenkündigung, musst du mit einer Sperrfrist rechnen. Voraussichtlich wirst du drei Monate lang keine finanziellen Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten. Krankenversichert wärest du aber in dieser Zeit trotz Sperre.

Alternativ könntest du ALG II (Leistung aus Steuermitteln ohne Anwartschaft für bedürftige Arbeitsuchende) beantragen, hier würde zwar auch die Sanktion aus ALG I greifen, aber nur in der Sanktionsform (1. Sanktionsstufe = 30% des Regesatzes, die in ALG II berücksichtigte Mietzahlung (KDU) wird nicht angetastet). Es sind aber die Freibetragsgrenzen hinsichtlich des Schonvermögens zu beachten!


WARNUNG !

Zitat:
Das einzige was ich wissen will
Du bist im Begriff, eine satte Bruchlandung zu machen.

Im Falle von Leistungsbezug unterliegst du dem SGB II und SGB III, dies trifft ggf. auch auf die Mutter deines Kindes zu, und ob dir das passt oder nicht, die Behörden werden nicht nach deinen Wünschen und Vorstellungen fragen. Die wenden ganz einfach nur die Gesetze an, und die schauen bei jedem, der nicht mitspielt, kaltlächelnd zu, wie die Leute zur kirchlichen Suppenküche tingeln, weil die Leistungen nicht bewilligt wurden.

Merke: die Beamten sind vollversorgt und leiden keinen Mangel. Bei Fehlern zieht man diese auch nicht zur Rechenschaft. Es gibt daher keinen Anlass, warum Beamte überhaupt mit Engagement für einen Bürger tätig werden sollten.

Wenn du Fehler machst, brauchst du von behördlicher Seite nicht mit Mitleid oder Verständnis zu rechnen, die verschaffen dir allerhöchstens einen Schlafplatz im Obdachlosenasyl.
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  #9  
Alt 30.11.2008, 15:02
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Irgendwie wird man hier wie ein trottel behandelt !!!!

Ich bin schonmal von einem Kaff in eine Stadt gezogen, so vor dem umzug habe ich da auch meine arbeitsstelle selber gekündigt. Naja dan bin ich umgezogen war auch ca 4 Monate Arbeitslos und habe auch ALG1 bezogen, und dan habe ich eine PC schule besucht naja da haben die mir GANZ KOMISCHER WEISE keine 3 monatige Sperre gegeben sehr merkwürdig wie kann das dan sein frag ich mich dan. Weil ja die jetzige situation fast die selbe ist??????
Da habe ich sogar mehr ALG1 Leistung bekommen als das ich verdient hatte ca 1300€ monatlich!

Und da bin ich auch nicht in der Gosse gelandet!
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  #10  
Alt 30.11.2008, 15:42
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Standard Darum

solltest du ja auch die Sache mit deiner ARGE besprechen.
Es ist schon vorgekommen, dass ARGEN unterschiedlich auf sehr ähnliche Fälle reagieren.
Als Kindesvater bezieht die ARGE auch das Wohl des Kindes in die Sache ein.
Abmachungen zwischen dir und deiner Ex-Freundin dürften da zweitrangig sein.
Was wäre, wenn die Ex- Freundin plöötzlich erkrankt ?Wer sorgt dann für euer gemeinsames Kind?


Gruss


wellen
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