Bekomme ich eine Sperre?
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Bekomme ich eine Sperre?

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  #1  
Alt 15.12.2008, 09:38
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Hallöle,
ich habe da mal ein Problem.
ich habe bis vor kurzem in einer Elektrofirma gearbeitet.
Nach ca.6 Monaten (noch in der Probezeit) habe ich gekündigt.
Ich hatte auf deutsch gesagt die'Schnauze voll'.In meinem Arbeitsvertrag war eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden (Mo.-Do.)vereinbart.Ich arbeitete auf Grund der Auftragslage aber im Schnitt 12-13 Stunden.Diese Überstunden waren nirgendwo geregelt (bezahlung oder abbummeln).Im einem halben Jahr hatte ich so ca. 180 Überstunden zusammen.Vom Chef wurde mir nur gesagt ich könne diese kurzfristig mal abbummeln.Ein Betriebsrat (ca. 160 Mitarbeiter in deisem Betrieb Bundesweit)oder ein anderer Ansprechpartner war nicht vorhanden.Eine Lohnerhöhung kam auch nicht in Betracht.
Jetzt bekam ich eine Sperre vom Arbeitsamt und muß im schlimmsten Fall auch mein Hartz4 welches ich im Moment bekomme zurückzahlen .In der Begründung vom Amt heißt es,daß aus deren Sicht keine Anhaltspunkte für einen wichtigen Grund vorliegen,ich hätte nicht kündigen dürfen.
Meine Frage an Euch:Lohnt es sich für mich Einspruch einzulegen?
Ich bin jeder Antwort dankbar.
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  #2  
Alt 15.12.2008, 09:58
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begibst du dich durch Eigenverschulden in soziale Not und falls Anspruch auf ALG I, eine 3 monatige Sperre (§ 144 Abs. 1 Punkt 1 SGB III).

Beim alg2 wirst du für die Dauer der sperrzeit eine sanktion bekommen von 10% Korrektur: 30% bei Personen über 25, 100% bei personen unter 25vom Regelsatz.(§ 31 Abs. 1 Punkt 3 SGB II). Nun hast du leider nicht richtig erwähnt warum du das alg2 geld zurückzahlen sollst,die komplette sperre hast du ja nun beim alg1 bekommen,und alg2 darf dich nur mit 10% 30% bei ü 25sanktionieren.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html

Geändert von nontestatum (15.12.2008 um 22:34 Uhr) Grund: § 31 SGB II Fehler korrigiert
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  #3  
Alt 15.12.2008, 10:24
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Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
begibst du dich durch Eigenverschulden in soziale Not und falls Anspruch auf ALG I, eine 3 monatige Sperre (§ 144 Abs. 1 Punkt 1 SGB II).

Beim alg2 wirst du für die Dauer der speerzeit eine sanktion bekommen von 10% vom Regelsatz.(§ 31 Abs. 1 Punkt 3 SGB II). Nun hast du leider nicht richtig erwähnt warum du das alg2 geld zurückzahlen sollst,die komplette sperre hast du ja nun beim alg1 bekommen,und alg2 darf dich nur mit 10% sanktionieren.

Sorry,
da im § 31 SGB2 steht wenn ich mich plichtwidrig verhalte wir um 30% gekürzt.Es wird bei mir mit 30 % gekürzt.
Ich muß auch damit rechnen das ich ALG2 zurückzahlen muß,weil ich selbst ohne wichtigen Grund gekündigt habe §34 SGB2 (Ich habe meine Situation ganz oder teilweise vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt)so steht es geschrieben.
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  #4  
Alt 15.12.2008, 23:02
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Hier müsste man ausrechnen, ob gegen Tarifverträge und gegen das Arbeitszeitgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesre...bzg/gesamt.pdf verstossen wurde.


Zitat:
Ich arbeitete auf Grund der Auftragslage aber im Schnitt 12-13 Stunden
Meiner Ansicht nach lohnt sich ein Widerspruch. Zumindest erscheint mir die Sperrzeitverhängung ziemlich willkürlich.

Wende dich mal an das Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit und lasse den Fall überprüfen.

Beispiel: Berlin ---> Kundenreaktionsmanagement - Berlin.de
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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