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#1
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| Hallo ich habe ein Problem. Ich und meine Frau sind von unserer Heimatstadt ca 150km weggezogen vor 2 Jahren.Nun ist es so das Ihr Krankenhaus nun sagt das sie fast pleite sind das die mitarbeiter auf lohn verzichten müssen und länger arbeiten müssen.Nun hat meine Frau ein Top angebot aus unserer Heimatstadt bekommen und will zurück. Bekomme ich eine Sperre wenn ich meine Arbeit kündige um mitzugehen?Weil ehrlich ich habe nicht geheiratet um eine wochenendbeziehung zu führen ich kann sowas auch nicht.Nun ist meine Firma wo ich nun arbeite auch wohl fast pleite aber das geben die nicht zu.aber die anzeichen sehen so aus.der lohn kommt unpünktlich und geteilt wir haben keine ware mehr im lager und können keine bestellen... Ich kann es mir auch nicht leisten hier alleine wohnen zu bleiben da mein lohn ja nicht pünktlich kommt und geteilt. echt alles gerade ********. |
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#2
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| Zitat:
In dieser Lage wärest du sowieso verpflichtet, dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitsuche.pdf Wenn du selber kündigst, erhälst du eine Leistungssperre von drei Monaten. Du kannst die Sachlage aber mit der Agentur besprechen und dir die Erlaubnis für eine Eigenkündigung holen. Bitte lasse dir diese schriftlich geben. Meiner Ansicht nach wäre es ein vernünftiges Szenario, wenn deine Frau den neuen Job in der Heimatstadt antritt. Sucht euch aber eine ALG II-kompatible Wohnung !!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Würde das nicht für mich gelten?? Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund haben. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihnen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein anderes als das zu einer Sperrzeit führende Verhalten nicht zugemutet werden kann. Für die Aufgabe oder Ablehnung einer Arbeit liegt ein wichtiger Grund vor, wenn 7. Sie zu Ihrem Ehegatten bzw. zu Ihrem Lebenspartner i. S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes ziehen wollen. |
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#4
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| Das hört sich schon recht nett an, aber der § 121 SGB III sagt etwas anderes: SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Vorübergehnd ist gut da ist ja kein ende abzusehen was ist denn unter vorübergehend zu verstehen?Meine Frau ist in unserer Familie der haupt Brötchen verdiener und dadurch das mein gehalt unpünktlich kommt und diese wohnung zu teuer ist und wir uns keine 2te leisten können frage ich mich wie das gehen soll...es ist nicht so das ich genauso oder mehr verdiene wie meine frau sondern sie verdient fast das doppelte |
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#6
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| Besprich das bitte mit der Agentur/ARGE. Wenn du einsame Entscheidungen triffst, darfst du hinterher auch genüsslich die Suppe selber auslöffeln, die du dir eingebrockt hast.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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