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#1
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| Hallo Ich habe meine Ausbildung 2007 Erfolgreich abgeschlossen. Darauf war ich ca 3 Monate Arbeitslos und habe 273€ Arbeitslosengeld bekommen... Daraufhin Habe ich wieder einen job bekommen der mir im Monat ca 1700€ gebracht hat im Februar diesen Jahres wurde ich gekündigt nach sieben Monaten die beim Amt haben mir gesagt das ich Kein Anspruch auf das letzte Gehalt habe da es kein Jahr war das ich gearbeitet habe und bin somit wieder auf die 273€ zurück gefallen.... ist es möglich noch irgendeine Unterstützung zu bekommen den die 273€ sind ja sogar noch unter ALG 2 . in der Ganzen Zeit Habe ich noch bei meinen Elter gewohnt. So nun zu Meiner Frage Ich bin jetzt mir Meiner Freundin zusammen gezogen seit dem 1.5.2008. Sie Arbeitet und bekomme ca.900€ im Monat steht mir Wohngeld zu oder Irgendetwas anderes den mit dem 273€ ist kein auskommen Danke für eure Hilfe |
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#2
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| Wie alt bist du?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Daxter08 (06.05.2008) | ||
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#3
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| ich bin 21 |
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#4
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| Theoretische Frage: Kennst du den Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" / "Einstandsgemeinschaft" in Bezug auf das SGB II? Hättest du die Möglichkeit, in den elterlichen Haushalt zurückzukehren, und wenn nein, warum nicht?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Also die Begriffe sagen mir nicht wirklich was ich hätte zwar die Möglichkeit zurück zu gehen aber das ist ja net das ziel das ich meinen Eltern weiter auf der Tasche hänge.............. Den ich denke mit 21 wird es Zeit selber einigermaßen klar zu kommen nur ich möchte halt wissen ob ich noch zuschüsse oder ähnliches bekommen kann... oder müssen meine Eltern weiterhin für mich aufkommen |
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#6
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| Wenn du "bedürftig" im Sinne des SGB II bist, sind deine Eltern verpflichtet, für dich zu sorgen, bis du 25 bist. Wenn sie selber nicht mit finanziellen Mitteln gesegnet sind, können sie einen ALG II - Antrag stellen. Solltest du selber einen ALG II - Antrag stellen, steht die Frage im Raum, ob du bzgl. Miete/Nebenkosten von der Arge unterstützt wirst oder ob du auf elterlichen Wohnraum verwiesen wirst. Ausserdem würdest du als U25-Hilfeempfänger verschärften Sanktionsbestimmungen unterliegen. Wenn du mit deiner Freundin zusammenlebst, wird man bereits sofort bei Antragstellung versuchen, euch eine eheähnliche Gemeinschaft unterzujubeln; deine Freundin müsste dich dann unter Berücksichtigung des anrechenbaren Anteils ihres Einkommens ernähren. Bitte mache dich sofort kundig zum Thema ALG II, U25, eheähnliche Gemeinschaft. Lebensphase - Powered by vBulletin Hartz IV Forum | Startseite ErwerbslosenForum Deutschland Theoretisch könntest du - solange du kein ALG II beziehst - Wohngeld beantragen. Ich vermute aber, dass dieses abgelehnt wird, weil du einen zu grossen "Bedarf" hast und eigentlich dem ALG II zufällst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Ihr könntet höchstens versuchen Wohngeld zu bekommen, wenn beide "Einkommen" berücksichtigt werden. Denn bei ALG II wird, wie schon erwähnt, das Einkommen deiner Freundin mit angerechnet und es wird auch geprüft, ob der Wohnraum nicht zu groß für Euch ist. Ich denke mal, dass Deine Freundin auch unter 25 ist und dann würdet ihr beide nur die 80% vom Regelsatz bekommen, keine Kosten für die Unterkunft und damit gar nichts an ALG II, weil das Gesamteinkommen zu hoch ist. Du musst dir also wirklich Gedanken machen, wie das wird wenn das ALG I ausläuft! Du bist dann nicht mehr Pflichtversichert und eine Krankenversicherungspflicht gibt es leider! Also würde ich mir an deiner Stelle mindestens erst mal schnell einen Job suchen, wo du über 400€ im Monat hast, damit der Versicherungsschutz bleibt. Ich weiß, dass es einfacher gesagt ist, wie getan.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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