Bekomme ich Wohngeld?
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Bekomme ich Wohngeld?

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  #1  
Alt 06.05.2008, 13:35
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Hallo

Ich habe meine Ausbildung 2007 Erfolgreich abgeschlossen.
Darauf war ich ca 3 Monate Arbeitslos und habe 273€
Arbeitslosengeld bekommen...

Daraufhin Habe ich wieder einen job bekommen der mir im Monat
ca 1700€ gebracht hat im Februar diesen Jahres wurde ich gekündigt nach sieben Monaten die beim Amt haben mir gesagt das ich Kein Anspruch auf das letzte Gehalt habe da es kein Jahr war das ich gearbeitet habe und bin
somit wieder auf die 273€ zurück gefallen....
ist es möglich noch irgendeine Unterstützung zu bekommen den die 273€ sind ja sogar noch unter ALG 2 .

in der Ganzen Zeit Habe ich noch bei meinen Elter gewohnt.


So nun zu Meiner Frage

Ich bin jetzt mir Meiner Freundin zusammen gezogen seit dem 1.5.2008.

Sie Arbeitet und bekomme ca.900€ im Monat

steht mir Wohngeld zu oder Irgendetwas anderes den mit dem 273€ ist kein auskommen


Danke für eure Hilfe
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  #2  
Alt 06.05.2008, 13:47
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Daxter08 (06.05.2008)

  #3  
Alt 06.05.2008, 13:53
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ich bin 21
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  #4  
Alt 06.05.2008, 14:08
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Theoretische Frage:

Kennst du den Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" / "Einstandsgemeinschaft" in Bezug auf das SGB II?

Hättest du die Möglichkeit, in den elterlichen Haushalt zurückzukehren, und wenn nein, warum nicht?
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  #5  
Alt 06.05.2008, 15:04
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Also die Begriffe sagen mir nicht wirklich was

ich hätte zwar die Möglichkeit zurück zu gehen aber das ist ja net das ziel das ich meinen Eltern weiter auf der Tasche hänge..............

Den ich denke mit 21 wird es Zeit selber einigermaßen klar zu kommen nur
ich möchte halt wissen ob ich noch zuschüsse oder ähnliches bekommen kann...

oder müssen meine Eltern weiterhin für mich aufkommen
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  #6  
Alt 06.05.2008, 18:22
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Wenn du "bedürftig" im Sinne des SGB II bist, sind deine Eltern verpflichtet, für dich zu sorgen, bis du 25 bist. Wenn sie selber nicht mit finanziellen Mitteln gesegnet sind, können sie einen ALG II - Antrag stellen.

Solltest du selber einen ALG II - Antrag stellen, steht die Frage im Raum, ob du bzgl. Miete/Nebenkosten von der Arge unterstützt wirst oder ob du auf elterlichen Wohnraum verwiesen wirst.

Ausserdem würdest du als U25-Hilfeempfänger verschärften Sanktionsbestimmungen unterliegen.

Wenn du mit deiner Freundin zusammenlebst, wird man bereits sofort bei Antragstellung versuchen, euch eine eheähnliche Gemeinschaft unterzujubeln; deine Freundin müsste dich dann unter Berücksichtigung des anrechenbaren Anteils ihres Einkommens ernähren.

Bitte mache dich sofort kundig zum Thema ALG II, U25, eheähnliche Gemeinschaft.

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Theoretisch könntest du - solange du kein ALG II beziehst - Wohngeld beantragen. Ich vermute aber, dass dieses abgelehnt wird, weil du einen zu grossen "Bedarf" hast und eigentlich dem ALG II zufällst.
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  #7  
Alt 12.05.2008, 16:05
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Ihr könntet höchstens versuchen Wohngeld zu bekommen, wenn beide "Einkommen" berücksichtigt werden.

Denn bei ALG II wird, wie schon erwähnt, das Einkommen deiner Freundin mit angerechnet und es wird auch geprüft, ob der Wohnraum nicht zu groß für Euch ist. Ich denke mal, dass Deine Freundin auch unter 25 ist und dann würdet ihr beide nur die 80% vom Regelsatz bekommen, keine Kosten für die Unterkunft und damit gar nichts an ALG II, weil das Gesamteinkommen zu hoch ist.
Du musst dir also wirklich Gedanken machen, wie das wird wenn das ALG I ausläuft! Du bist dann nicht mehr Pflichtversichert und eine Krankenversicherungspflicht gibt es leider! Also würde ich mir an deiner Stelle mindestens erst mal schnell einen Job suchen, wo du über 400€ im Monat hast, damit der Versicherungsschutz bleibt. Ich weiß, dass es einfacher gesagt ist, wie getan.
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