Bemessungsgrundlage ALG1 nach Ausbildung
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Bemessungsgrundlage ALG1 nach Ausbildung

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  #1  
Alt 26.02.2009, 18:41
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Andrea85 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo!

Ich hoffe, dieses Thema gibt es nicht schon irgendwo - hab zumindest nichts auf die schnelle gefunden:

Hier mein "Problem":

Meine Schwester teilte mir mit, dass wenn man nach der Ausbildung arbeitslos ist (Ausbildung vollständig abgschlossen!), ist die Bemessungsgrundlage für das ALG1 nicht das Gehalt, das man als Azubi verdient hat, sondern das Gehalt, das man verdient hätte, wenn man fest eingestellt worden wäre.

Wie ist es denn, wenn ich zwischen der Ausbildung und der Arbeitslosigkeit 5 Monate als ausgebildete Arbeitskraft gearbeitet habe.
Werden dann ganz normal die 60% des Durchschnittgehalts der letzten 12 Monate genommen oder werden die 5 Monate (mit "vollem" Gehalt) auf 12 hoch gerechnet.

Hoffe, das war einigermaßen verständlich und ihr könnt mir helfen...
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  #2  
Alt 26.02.2009, 18:52
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Es werden die letzten 12 Monate als Bemessungsentgeld genommen...

Das das Alg1 nach der Ausbildung an dem gehalt eines Facharbeiters bemessen wird ist nicht korrekt...

SGBIII § 130

SGBIII §131
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Geändert von tyron01 (26.02.2009 um 18:55 Uhr)
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  #3  
Alt 04.03.2009, 19:54
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Standard Zum Thema

Hi ihr,

hm ja das kenne ich wollte auch mal was fragen zu diesem thema

Habe ausgelernt und dann 7 Monate in meinem betrieb gearbeitet. Da dies meine 2. Ausbildung war bin ich auch schon älter als 25 und wohne nicht mehr zu hause.

nun werden ja die üblichen 12 Monate für die Berechnung genommen.

Da ich dank * Wirtschaftskrise * arbeitslos wurde hatte ich natürlich nicht die Zeit Verträge zu kündigen wie Sportstudio oder Internet. Was ja zb. jeder H4 Empfänger hat -.-

Naja mit der Berechung ergab sich eine monatliche Zahlung von 661 Euro dazu habe ich Wohngeld beantrag weil alg2 das gleich geben würde nur mit mehr Aufwand ^^

komme ich auf 762 Euro für den ganzen Monat davon geht ab miete Tele / Internet etc.

keine schulden oder so was aber halt laufen Verträge die man nicht kündigen oder ähnliches.

mir bleiben 150 Euro zum leben für den ganzen Monat und jeder harz 4 Empfänger hat mehr…….

Kann das sein? Es muss doch noch ne Möglichkeit geben wenigstens 50 Euro oder 100 Euro zu bekommen. Ich kann nicht einmal zum Zahnarzt gehen weil ich mir die 10 Euro für essen aufheben muss. Also nur als Beispiel.

danke schon mal für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen


Robin
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  #4  
Alt 05.03.2009, 06:49
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Jeder Arbeitnehmer lebt heute mit der Bedrohung von Arbeitslosigkeit.

Das bedeutet, dass man sein Leben so einrichten muss, dass man seinen Verpflichtungen auch dann nachkommen kann, wenn man in ALG I bzw. ALG II fällt.

Bitte kündige alle überflüssigen Verträge oder stelle diese entsprechend um.

Vereinbare Ratenzahlung oder das Einfrieren von Verträgen.

Pumpe Eltern und die gesamte Verwandtschaft an .
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #5  
Alt 08.03.2009, 17:13
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Zitat:
Zitat von Phone Beitrag anzeigen
Hi ihr,

hm ja das kenne ich wollte auch mal was fragen zu diesem thema

Habe ausgelernt und dann 7 Monate in meinem betrieb gearbeitet. Da dies meine 2. Ausbildung war bin ich auch schon älter als 25 und wohne nicht mehr zu hause.

nun werden ja die üblichen 12 Monate für die Berechnung genommen.

Da ich dank * Wirtschaftskrise * arbeitslos wurde hatte ich natürlich nicht die Zeit Verträge zu kündigen wie Sportstudio oder Internet. Was ja zb. jeder H4 Empfänger hat -.-

Naja mit der Berechung ergab sich eine monatliche Zahlung von 661 Euro dazu habe ich Wohngeld beantrag weil alg2 das gleich geben würde nur mit mehr Aufwand ^^

komme ich auf 762 Euro für den ganzen Monat davon geht ab miete Tele / Internet etc.

keine schulden oder so was aber halt laufen Verträge die man nicht kündigen oder ähnliches.

mir bleiben 150 Euro zum leben für den ganzen Monat und jeder harz 4 Empfänger hat mehr…….

Kann das sein? Es muss doch noch ne Möglichkeit geben wenigstens 50 Euro oder 100 Euro zu bekommen. Ich kann nicht einmal zum Zahnarzt gehen weil ich mir die 10 Euro für essen aufheben muss. Also nur als Beispiel.

danke schon mal für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen


Robin
Da gibt es nur eine Lösung: Nicht auf solche Verträge eingehen!!! Weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II (H4) ist dafür da, deinen Luxus (Handyvertrag/Sportstudio etc.) zu finanzieren. Somit gibbet auch keine Sonderzahlungen für soetwas!
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  #6  
Alt 08.03.2009, 19:31
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Ah ja wer will mir hier erzählen...das er kein Handyvertrag hat... Das kostet nicht die Welt und die meisten haben wohl ehr ein Handy als ein Haustelefon.

Internet gehört auch schon sowie der dumme Fernseher zu den Grundbedürfnissen der Menschen und wird auch schon gezahlt mit der Begründung das es einfacher ist über das Internet arbeit zu finden...nimmt halt dem amt arbeit ab.

Klar ist ein Sportstudio Luxus...aber das war es dann auch ich denke das ein Kleinwagen so wie ein Mobiltelefon kein Luxus ist selbst wenn es nur ein Prepaid-Gerät ist.
Wenn man kein Auto hat ist man quasi schon unter den letzten.

Naja ich werde damit schon klar kommen

Man kann einfach nicht wissen das man gekündigt wird selbst wenn man seine Ausbildung mit Auszeichnung gemacht hat. Leider nehmen es viele firmen die Wirtschaftskrise als Grund Leute zu feuern.
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  #7  
Alt 08.03.2009, 19:46
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Phone,

Ich wünsche dir Wirklich alles gute und das du bald wieder Arbeit findest,denn noch unterliegst Du dem SGBIII(Alg1),doch wenn Du danach noch keine Arbeit gefunden hast,unterliegst Du dem SGBII(Hartz4) und das ist noch viel schlimmer ,glaub mir....

Alles gute und Viel Glück......

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