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| Hallo, also ich bin seit dem 2.7. arbeitlos, da ich nach meiner Ausbildung nicht übernommen werden konnte. Also hatte ich am 14.7. ein Beratungsgespräch beim Amt. Es dauerte ganze 5 Minuten und ich wurde an Dritte vermittelt, die mit mit meine Bewerbungen durchschauen und mich ggf. an Firmen vermitteln (auch Zeitarbeit). Dort soll ich 3x pro Woche hin bis November. Also habe ich das natürlich brav unterschrieben beim Amt, da ich ja kaum zu Wort gekommen bin. Einen Tag später rief diese Firma gleich bei mir an um einen Termin zu vereinbaren, den ich jetzt allerdings nicht wahrnehmen konnte da ich gerade krank bin. Hab brav abgesagt und meine Krankmeldung hingeschickt. Also nun mein Problem: Nun habe ich mir das allerdings nochmal durch den Kopf gehen lassen und beschlossen, dass ich dort auf keinen Fall hinmöchte, da ich nicht denke, dass mir das was bringt! Wozu soll ich dort 3x pro Woche hin? Da ist meine Zeit doch besser genutzt wenn ich mich daheim eigenständig informiere und bewerbe. Muss dazu sagen, dass ich ja noch nicht mal meinen Antrag aufs ALG1 abgegeben habe, da ich dazu erst am 3.8. einen Termin bekommen habe. Jetzt meine Frage: Kann ich dieser Zuweisung noch widersprechen? Wo? Und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?? Geändert von Franky (22.07.2009 um 14:30 Uhr) |
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| Zuweisung in eine Massnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung | lillot | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 16.06.2009 21:51 |