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#1
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| hallo zuammen, wer kann mir bei der Berechnung von ALG1 helfen? Ich bin seit Dezember bis Ende Februar auftragsbedingt arbeitslos und bekomme ALG=60% vom Netto. Aufgrund der allgemeinen schlechten Wirtschaftslage wird das im kommenden Jahr genau so sein. Wie ist dann die Berechnung vom ALG, 2 Monate fehlen ja? Vielen Dank und schöne Weihnachten wünscht allen Günter. |
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#2
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| Arbeitslosengeld-I-Rechner | geldsparen.de Dann wird dein ALG1 nächstes jahr wiederbewilligt,und du bekommst für die Restzeit deines Anspruchs die gleiche Summe wie jetzt.. Gruß aus Dortmund Geändert von tyron01 (25.12.2008 um 09:50 Uhr) |
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Günter (28.12.2008) | ||
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#3
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| Vielen Dank für die Auskunft |
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#4
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| Hat sie Dir weitergeholfen? Kommst Du jetzt klar mit der Berechnung?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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Günter (28.12.2008) | ||
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#5
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| Also weiß nicht was Günter da Berechnen soll???? Dezember 08- Februar 09 Macht 3 Monate Anspruch aufgebraucht,bleiben 9 Monate übrig,die nächstes Jahr wieder Bewilligt werden,da Günter keine neue Anwartschaft erreicht hat. Ein Neuanspruch ist entstanden, wenn du in einem Zeitraum rückwirkend von zwei Jahren (das ist die Rahmenfrist, § 124 SGB III) vor der Alo-Meldung mindesten 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt warst. Die Rahmenfrist reicht aber nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist, die bereits zu einem Anspruch geführt hatte, hinein (dürfte logisch sein, sonst wird sie ja doppelt gezählt)... Also nächstes Jahr Wiederbewilligung des noch vorhandenen Anspruchs,mit der gleichen Summe wie jetz.... |
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Günter (28.12.2008) | ||
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#6
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| hallo noch einmal, ALG-Bezug ist für mich " Neuland " und deswegen bin ich ein wenig unsicher. Ich bin 61 Jahre und laut Agentur habe ich einen Anspruch auf 720 Kalendertage, wird das in Arbeitstage umgerechnet? Wenn ich nur 10 Monate im Jahr 2009 arbeite, verdiene ich ja weniger als wenn ich das ganze Jahr arbeiten würde, wie werden dann die fehlenden 2 Monate für die Berechnung für ALG berechnet? Entschuldigt bitte die Fragen, ich habe leider nicht das Wissen. Vielen Dank und guten Rutsch wünscht allen Günter |
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#7
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| Wenn du jetzt von Dezember bis Februar Arbeitslos bist, bekommst du 90 Tage ausgezahlt. Wenn dir 720 Tage zustehen, bleibt ein Restanspruch von 630Tagen für die nächsten 2 Jahre (glaubig) bestehen. Solltest du ab Dezember 2009 also wieder Arbeitslos werden, dann kannst du auf diesen Restanspruch zurück greifen und du hast dir durch die 9 Monate Arbeit wieder die Anspruchszeit verlängert. Leider wird dort alles in Kalendertagen gerechnet. Pass aber bitte auf- sollte dein Arbeitsvertrag befristet werden, so musst du dich 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages wieder auf dem Arbeitsamt melden!!!Sonst gibt es eine Sperre!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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Günter (28.12.2008) | ||
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#8
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| Alles klar Günter? Wenn Du noch Fragen hast, dann frag ruhig.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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Günter (30.12.2008) | ||
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#10
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| hallo zusammen, ich möchte mich herzlich für Eure Hilfe bedanken, bei weiteren Fragen melde ich mich noch einmal. Ich wünsche allen ein gesundes und frohes 2009. Herzliche Grüße Günter |
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