Berechnung AlG1 nach Elternzeit
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Berechnung AlG1 nach Elternzeit

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 24.10.2007, 19:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
suse befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Berechnung AlG1 nach Elternzeit


Hallo!

Ich bin ganz neu hier und auch ganz neu auf´m Arbeitsamt. War noch nie in meinem Leben (stehe seit knapp 18 Jahre ununterbrochen im Berufsleben) arbeitslos.

Nach meiner 3-jährigen Elternzeit musste ich nun durch Umzug meinen Job im öffentl. Dienst kündigen und mich auf dem AA melden.

Die Berechnung erfolgt pauschal, da ich in den letzten 2 Jahren kein Einkommen hatte. Und das ist der Punkt der mich rasend macht. Erst wird ne wahnsinns-Bescheinigung über meinen letzten Verdienst angefordert und dann wird er nicht zur Berechnung herangezogen, weil ich in Elternzeit war.

Ist das rechtens? Für meine Begriffe werde ich doch als Frau diskriminiert, weil ich mich 3 Jahre um die Erziehung meines Kindes gekümmert habe. Nun wurde mir ein AlG 1 von 13 Euro täglich berechnet. Das ist doch mehr als lächerlich. Ich habe vor der Elternzeit 2.100 Euro Nett verdient!

Kann mir einer was dazu sagen?
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 01.11.2007, 13:01
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn ich richtig liege, wird Dein ALG I fiktiv berechnet, da Du in den letzten 2 Jahren kein Einkommen hattest, was als Bemessungsgrundlage genommen werden kann.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 01.11.2007, 20:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
suse befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Huhu!

Ja eben um diese fiktive Berechnung ging es. Ist ja voll diskriminierend...Weil ich drei Jahre mein Kind "erzogen" habe werde ich jetzt auf gut Deutsch **********.

Habe mich inzwischen aber schlau gemacht und einen Widerspruch gegen meinen Bescheid eingelegt und werde jetzt klagen.

Danke trotzdem für deine Antwort!
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alg1 u. alg2 u. selbständig kvw Arbeitslosengeld ALG I 2 03.08.2010 10:00
Durch Elternzeit ensteht Anspruch auf ALG1?? Supaossi Arbeitslosengeld ALG I 0 19.03.2009 16:14
ALG I Berechnung hierundjetzt Arbeitslosengeld ALG I 10 24.01.2009 22:08
ALG1 nach der Elternzeit Nicole Neumann Arbeitslosengeld ALG I 1 23.01.2009 15:59
Berechnung ALG 1 Günter Arbeitslosengeld ALG I 9 30.12.2008 13:39


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.