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#1
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| Hallo! Ich bin ganz neu hier und auch ganz neu auf´m Arbeitsamt. War noch nie in meinem Leben (stehe seit knapp 18 Jahre ununterbrochen im Berufsleben) arbeitslos. Nach meiner 3-jährigen Elternzeit musste ich nun durch Umzug meinen Job im öffentl. Dienst kündigen und mich auf dem AA melden. Die Berechnung erfolgt pauschal, da ich in den letzten 2 Jahren kein Einkommen hatte. Und das ist der Punkt der mich rasend macht. Erst wird ne wahnsinns-Bescheinigung über meinen letzten Verdienst angefordert und dann wird er nicht zur Berechnung herangezogen, weil ich in Elternzeit war. Ist das rechtens? Für meine Begriffe werde ich doch als Frau diskriminiert, weil ich mich 3 Jahre um die Erziehung meines Kindes gekümmert habe. Nun wurde mir ein AlG 1 von 13 Euro täglich berechnet. Das ist doch mehr als lächerlich. Ich habe vor der Elternzeit 2.100 Euro Nett verdient! Kann mir einer was dazu sagen? |
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#2
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| Wenn ich richtig liege, wird Dein ALG I fiktiv berechnet, da Du in den letzten 2 Jahren kein Einkommen hattest, was als Bemessungsgrundlage genommen werden kann.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Huhu! Ja eben um diese fiktive Berechnung ging es. Ist ja voll diskriminierend...Weil ich drei Jahre mein Kind "erzogen" habe werde ich jetzt auf gut Deutsch **********. Habe mich inzwischen aber schlau gemacht und einen Widerspruch gegen meinen Bescheid eingelegt und werde jetzt klagen. Danke trotzdem für deine Antwort! |
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