Berechnung von Arbeitslosengeld und Wohngeld, bzw. gibt es einen Mindestsatz?
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Berechnung von Arbeitslosengeld und Wohngeld, bzw. gibt es einen Mindestsatz?

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Alt 13.06.2008, 21:15
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Standard Berechnung von Arbeitslosengeld und Wohngeld, bzw. gibt es einen Mindestsatz?


Hallo an alle,

bin neu hier und habe eine Frage:

Ich habe diese Woche, unerwartet, wegen der Betriebsschließung, die Kündigung zum 15.06.08 erhalten.

Jetzt ist es so, ich habe im letzten Jahr durchschnittlich immer ca. € 1000,- Netto verdient, in manchen Monaten, je nachdem was zu tun war, aber mal auch nur € 600,00.

Ich habe mir letztes Jahr Eigentum gekauft, der Darlehensvertrag läuft allerdings nicht auf meinen Namen, ich steh aber alleine im Grundbuch und trage natürlich alle Kosten.

Das Haus kostet mich monatlich: € 400,00 Rate und ca. € 200,00 Nebenkosten. Ich wohne alleine.

Jetzt ist meine Frage, was steht mir da an Geld zu? Das reine Arbeitslosengeld ist da natürlich bei weitem nicht ausreichend.

Es kann sein dass ich ab nächste Woche direkt eine neue Stelle anfangen kann, aber ich muss mich ja für den Fall der Fälle absichern, da alle Kosten natürlich wie gehabt weiterlaufen.

Wäre über Antworten und vielleicht ein paar Tipps sehr dankbar.

Schöne Grüße
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  #2  
Alt 14.06.2008, 06:08
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Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, neben ALG I auch ALG II zu beantragen.

ALG I beantragst du bei der Agentur für Arbeit, ALG II bei deiner ARGE/Jobcenter.

Normalerweise interessiert sich die ARGE nicht für Schulden, aber es gibt eine Ausnahme: Haus- und Grundbesitz.

Ein selbstbewohntes Haus gehört zum Schonvermögen, sofern es "angemessen" ist.

Hier zahlt die Arge statt Miete die anfallende Zinsbelastung (NICHT: Tilgung).

Bevor du einen Antrag auf ALG II stellst, solltest du einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuchen und dich beraten lassen.

Denn die von dir beschriebene Vertrags- und Eigentumskonstruktion müsste darauf durchleuchtet werden, ob sie geeignet ist, einem ALG II - Antrag standzuhalten.

Bitte keinen Antrag ALG II stellen, bevor dies nicht geklärt ist. Nach Antragstellung ALG II kannst du nichts mehr verändern und korrigieren!
__________________
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