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#1
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| Hallo, also ich muss etwas weiter ausholen. Ich habe meine Ausbildung gemacht, hier in Deutschland, und war dann einen knappen Monat arbeitslos. Dann bin ich nach Österreich und hab dort knapp 3 Jahre Vollzeit gearbeitet. Wurde gekündigt und bin nun wieder hier. Formular E301 habe ich mitgebracht. (Allerdings liegt es jetzt bei der ollen Tante vom AAmt:S werde mal morgen schauen das ich das zurückbekomme. Naja also heute dagewesen. Und als sie mir sagte was ich bekomme und wieso traf mich der schlag. Die werte Dame sagte mir nämlich, da ich noch Restanspruch von damals (also nach der Ausbildung) hätte, würde mein Arbeitslosengeld nicht nach meinem letzten (das österreichische) Gehalt berechnet, sondern nach dem von damals. Ich bekomme jetzt sage und schreibe 188Euro. Ich weiß ich kann ALG2 beantragen oder sowas, aber das kanns doch nicht sein? Wenn ich jetzt in Deutschland tätig gewesen wäre, hätte ich dann auch nur Anspruch auf den Satz? Ich dachte das ALG berechnet sich immer nach dem letzten Gehalt und nicht wenn noch Restanspruch übrig ist, dann erstmal danach. Sorry aber dann hätt ich besser noch die 365 Tage vollgemacht und wär dann ins Ausland gegangen-.- Ich meine ich habe eingezahlt und habe das Formular mitgebracht, also müsste ich ja auch danach "bewertet" werden oder irre ich mich jetzt total? Ich kann das irgendwie nicht wirklich nachvollziehen. Dann müsste jemand der nach seiner Ausbildung kurzzeitig Arbeitslos war und dann meinetwegen 20 Jahre im Beruf war und dann Arbeitslos wird, ja auch noch Restanspruch haben und somit nach dem Azubigehalt eingestuft werden, oder gibt es da gar Fristen? Sie haben nur 3 Jahre gearbeitet, und ihr Restanspruch ist noch nicht verfallen....? Über Hilfe wäre ich dankbar. Evtl hat ja jemand das gleiche erlebt und erfolgreich Einspruch eingelegt. (Was ich natürlich auch erstmal machen werde) |
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#2
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| Was man dir sagt und was man dir in einem rechtsmittelfähigen Bescheid bescheidet, ist ein Unterschied. Bitte stelle den erforderlichen ALG I - Antrag mit Nachweis der Auslandstätigkeit und stelle gleichzeitig einen Antrag auf ALG II. Der Antrag auf ALG II ist notwendig, weil erst ab Datum Antragstellung geleistet wird, stellst du den ALG II - Antrag erst nach Klärung deines ALG I - Anspruches, verlierst du denkbare ALG II - Ansprüche. Wird dir ALG II gewährt, und stellt sich heraus, dass du einen ordentlichen Anspruch auf ALG I hast, werden nach Klärung die Ansprüche gegengerechnet, so dass dir nicht wirklich ein Verlust entsteht.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| äh, ich habe bereits ALG 1 beantragt und auch den Bescheid. Darum geht es ja, ich bekomme nur 188 Euro weil die nicht das Auslandseinkommen zu Grunde legen (das was ich eben zuletzt verdient habe) sondern, das was ich in der Ausbildung verdient habe, weil ich nach der Ausbildung, einen Monat arbeitslos war, und ich dadurch von damals noch Rechtsanspruch habe. Ich fragte nur wie das sein kann, das die das zu Grunde legen und nicht das letzte Gehalt das ich verdient habe, was ja eigentlich immer so ist oder hat sich das auch wieder mal geändert? Und den Antrag auf ALG 2 stelle ich auch und zwar am Donnerstag, ehr komm ich da nich hin, bzw. heute haben die zu. |
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#4
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| Möglicherweise ist deine Agentur für Arbeit nicht mit der Anrechnung von Auslandsbeschäftigungen vertraut und berechnet deinen Anspruch fehlerhaft. Du könntest aber hier ---> Arbeit im Ausland - www.arbeitsagentur.de Kontakt aufnehmen und nähere Auskunft einholen.
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#5
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| Hi, dank dir für den Link, habe da mal angerufen, leider konnte die mir da auch nciht weiterhelfen:( Ich geh jetzt mal auf die HP von denen und schau mal ob ich was entsprechendes finde. edit: ich hab da mal so eine "broschüre" gefunden, da steht das das Auslandsgehalt nur einbezogen wird, wenn man zw3ischenzeitlich in De beschäftigt war, also ich hätte zurückkommen müssen, für nen Tag wo arbeiten müssen und mich dann Arbeitslos melden müssen, dann wäre das berücksichtigt worden-.- So ein Schmwarrn, tschuldigung, die Reden von Globalisierung und so einen Mist, und dann bekommen die es nichtmal hin sowas einzubeziehen. Da geht man ins Ausland, damit man hier nicht Arbeitslos ist und den Staat nicht unmengen kosten, und wie wirds einen Gedankt, man bekommt nen tritt in den *****. Wär ja mal interessant gewesen, was ich bekommen hätte wenn ich keinen Restanspruch mehr gehabt hätte, vermutlich gar nichts-.- Komischer Verein. Ich werd echt nicht schlau daraus. Und wenn man sagt, so ich hab Arbeit im Ausland, bis dann, klärt einen auch keiner auf: Ja aber wenn sie dann mal zurückkommen, und Arbeitslos sind, haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sie haben zwar eingezahlt und es gibt auch ein Abkommen dass die Staaten sich das Geld dann quasi hin und her schieben, aber das wird nicht so gehandhabt-.- Ok ich wäre dennoch ins Ausland gegangen, trotzdem ist das echt ein Witz. Naja, ich werd dann morgen mal Hartz4 beantragen und hoffen das ich wenigstens etwas von denen bekomme und es nicht heißt ihr Freund kann sie ja durchfüttern, seh ich eh schon kommen, dann kann ich mich auch gleich erschießen, aber warten wirs ab. Ich sollte vielleicht wirklich mal zu einem Anwalt gehen der sich da auskennt, und Fragen ob ein Einspruch überhaupt Sinn hat oder ob ich mir den Ärger und das Porto gleich schenken kann... Geändert von JudithT. (22.12.2010 um 13:55 Uhr) |
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#6
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| Zitat:
Hier würde ich dann auf jeden Fall prüfen, ob die Lebensgemeinschaft nicht sofort aufgelöst werden sollte (aus der Sicht der sozialen Versorgung), ab 25 stehen dir volle ALG II - Leistungen zu. Krankenversichert wärest du bei einer Einstehensgemeinschaft noch über das ALG I, sollte das ALG I aber auslaufen, könnte es bei einer Einstehensgemeinschaft bei ALG II auch dazu kommen, dass auch die KV-Kosten aus dem Einkommen des Partners bedient werden müssen. Hier müsst ihr also genau rechnen, was auf euch - evtl. mit Spätwirkung - zukommt.
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#7
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| Inwiefern die Lebensgemeinschaft auflösen? Das heißt sollte ich noch keine Arbeit gefunden haben wenn ALG2 ausläuft, könnte es sein, das mein Freund mich durchfüttern muss und auch noch meine Krankenversicherung zahlen muss? Oh man und sowas nennt sich Sozialstaat, ich glaubs echt nicht. |
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