Beschäftigungsdauer vor Neuberechnung des ALG 1
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Beschäftigungsdauer vor Neuberechnung des ALG 1

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Alt 03.01.2010, 16:09
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Hallo,

ich bin seit 1 Jahr arbeitslos und habe noch Rest-Anspruch auf ein weiteres Jahr. Mein ALG 1 ist sehr gering, da ich in den letzten Jahren nicht viel verdient habe und die Jahre davor als Selbständiger nichts eingezahlt hatte. Nach Ablauf des 2. Jahres ALG 1 habe ich das Rentenalter erreicht.

Mir wurde bereits seitens der Agentur angeboten, mich wieder selbständig zu machen. Wenn ich dann nach einem halben Jahr sehen würde, dass es nicht klappt könnte ich mich wieder arbeitslos melden und bekäme dann ein höheres ALG, berechnet aus dem Durchschnitt aller Arbeitsloser.

Frage 1: Wenn ich stattdessen eine besser bezahlte Stelle antreten würde, nach welcher Beschäftigungszeit hätte ich bei Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf ein ALG 1 auf der Basis des neuen Verdienstes? Also welche Frist muss bei Neubeschäftigung abgelaufen sein um einen neuen Anspruch zu erwirken?

Frage 2: Wie viele Monate muss ich arbeiten, um das letzte Jahr vor Renteneintritt wieder ALG zu erhalten? Gibt es da eine Formel, wie pro halbes Jahr Beschäftigung ein weiterer Monat ALG o. ä.?

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Alt 04.01.2010, 08:11
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Hallo,

ich bin seit 1 Jahr arbeitslos und habe noch Rest-Anspruch auf ein weiteres Jahr. Mein ALG 1 ist sehr gering, da ich in den letzten Jahren nicht viel verdient habe und die Jahre davor als Selbständiger nichts eingezahlt hatte. Nach Ablauf des 2. Jahres ALG 1 habe ich das Rentenalter erreicht.

Mir wurde bereits seitens der Agentur angeboten, mich wieder selbständig zu machen. Wenn ich dann nach einem halben Jahr sehen würde, dass es nicht klappt könnte ich mich wieder arbeitslos melden und bekäme dann ein höheres ALG, berechnet aus dem Durchschnitt aller Arbeitsloser.

Frage 1: Wenn ich stattdessen eine besser bezahlte Stelle antreten würde, nach welcher Beschäftigungszeit hätte ich bei Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf ein ALG 1 auf der Basis des neuen Verdienstes? Also welche Frist muss bei Neubeschäftigung abgelaufen sein um einen neuen Anspruch zu erwirken?Mindestens 12 Monate

Frage 2: Wie viele Monate muss ich arbeiten, um das letzte Jahr vor Renteneintritt wieder ALG zu erhalten? Gibt es da eine Formel, wie pro halbes Jahr Beschäftigung ein weiterer Monat ALG o. ä.?

Anspruchsdauer ALG1

Vielen Dank für Eure Hilfe
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