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#1
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| Hallo, versuch mal hier die Frage zu klären: Wenn ich in den letzten 2 Jahren 12 Monate gearbeitet habe - bekomme ich für 6 Monate ALG 1. Bsp: Ich bin dann die 6 Monate arbeitslos und beziehe dieses ALG! Dann arbeite ich wieder solange bis ich den Anspruch erfülle- also so das ich in den letzten 2 Jahren 12 Monate gearbeitet habe! Aber ich zähle auch die Monate mit, welche ich zur Berechnung des bereits erhaltenen ALG´s mit ein! Bekomme ich dann wirklich wieder ALG 1 für 6 Monate,da die Anwartschaft ja erfolgt ist??? oder muss man immer wieder neue 12 Monate arbeiten? danke jule |
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#2
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| Hallo, nachdem Du Deinen Anspruch ausgeschöpft hast (also nach 6 monatiger Arbeitslosigkeit), musst Du erst wieder einen neuen Anspruch erwerben, also 12 Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten. Solltest Du keinen Neuanspruch erwerben (z.B. dass Du dann nur 10 Monate arbeitest und dann wieder arbeitslos wirst), besteht kein Anspruch auf ALG I. Beispiel: Du hast vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 gearbeitet = 12 volle Monate = Anspruch auf 6 Monate ALG I Dann warst Du arbeitslos vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 = Anspruch erschöpft Hast ab 01.07.2009 wieder neue Arbeit gefunden, ein Neuanspruch ensteht also erst, wenn Du mind. bis zum 30.06.2010 arbeitest. (Die Daten können ungenau sein, denn die AA rechnet mit Tagen. Du musst 360 sozialvesicherungspflichtige Tage in den letzten 24 Monaten nachweisen, auch der Anspruch wird genau auf Tage gerechnet). Gruß Xala Geändert von Xala (08.09.2009 um 18:39 Uhr) |
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#3
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| Vielen Dank für die Anwort! ![]() ...okey also muss ich immer wieder neue Arbeitstage vorlegen für einen neuen Anspruch von ARG1 ? gruß |
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#4
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| Richtig. Du musst nach Ausschöpfung immer einen Neuanspruch erwerben in dem Du mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Gruß Xala |
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