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#1
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| Hallo alle zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen! Zu meiner Situation: Abitur Zivildienst Alten und Pflegeheim keine abgeschlossene Erstausbildung 1,5 Jahre Stahlbau 2,5 Jahre Einzelhandel (als Verkäufer tätig) 2 Jahre Elektrohelfer (Montage und regional) - mit 3monatiger Pause Das ist mein beruflicher "Werdegang" - sieht nicht rosig aus. Zwischen diesen Tätigkeiten war ich immer wieder über kürzere oder längere Zeit arbeitslos - auch wurde zeitweise ALGII bezogen. Mittlerweile bin ich seit Januar diesen Jahres wieder zuhause- habe derzeit also Anspruch auf ALGI. Durch Eigeninitiative hatte ich eine Stelle im PCHardware Verkauf in Aussicht, jedoch habe ich entgegen meinen Erwartungen eine Absage erhalten. Also habe ich mich neu orientiert und bin durch eine Informationsveranstaltung des AA auf eine Umschulung bzw Aus/Weiterbildung aufmerksam geworden. Dort haben mehrere Bildungsträger auf das Berufsfeld der Gesundheits- und Krankenpflege aufmerksam gemacht und einen zukünftlichen Bedarf an Arbeitskräften in Aussicht gestellt. Auch habe ich erfahren das wenige Tage vorher eine solche Aus und Weiterbildungsmaßnahme bei einem dort anwesenden Bildungsträger begonnen hat. Ich hab daraufhin eine Bewerbung per Mail verschickt und promt eine Einladung bekommen wo mir Berufsfeld, Aufgaben und Aussichten nochmals geschildert worden. Einen Bezug zu diesem Beruf hab ich durch meinen Zivildienst, welchen ich mit Freude im Alten und Pflegeheim geleistet hab. Seitens des Bildungsträger wurde mir die Möglichkeit geboten, am bereits begonnen Kurs noch teilnehmen zu können da ein gewisses Vorwissen nachweisslich vorhanden ist. Dies wurde mir zur Vorlage beim AA schriftlich dargelegt. Ich also zum Amt, natürlich kein Gespräch mit dem Vermittler ohne Termin. Wieder vergehen Tage bis ich heute morgen endlich mit ihm sprechen kann. Ich schildere ihn meine Situation und bitte um einen Bildungsgutschein für die besagte Ausbildung,begründe dies natürlich sachlich und stelle, was in meinen Augen ausschlagegebend ist, einen sicheren, unbefristeten Arbeitsvertrag in Aussicht. Weiterhin weisse ich auf meinen bisherigen Werdegang hin und sage ihm das mich dieser nicht zufriedenstellt. Seine Reaktion ganz kurz gefasst: Ein kurzes Lächeln und der Hinweis das es auf dem Arbeitsmarkt genügend freie Stellen im Bereich Elektro gibt, zu denen ich vermittelbar sei und ich zuletzt in einer solchen Tätigkeit beschäftigt war. Daher käme ein Bildungsgutschein für eine Aus/Weiterbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger für mich nicht in Frage auch wenn für mich dadurch eine dauerhafte berufliche Beschäftigung in Aussicht steht. Das Gespräch ging natürlich noch mehr ins Detail - ich schilderte meine Situation ausführlich. Nach der Ablehnung ersuchte ich das Gespräch mit dem Teamleiter welcher mich unmittelbar mit exakt den gleichen Worten bediente wie Ihr Vorredner und mich auf §77 SGBIII verwies. Zitat: "Diesem gibt es nicht hinzuzufügen" Den von mir angekündigten Widerspruch räumt der Teamleiter keine Chance ein. MEINE FRAGE AN EUCH -basiert deren Aussage auf einer bestehenden Rechtsgundlage -welche Möglichkeiten habe ich abgesehen vom Widerspruch -ist Rechtsbeistand sinnvoll Ich bitte um Eure Mithilfe!! mfg Edit sagt "Verzeiht Rechtschreibfehler" |
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#2
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| Üblicherweise ist ein Bildungsgutschein eine "Kann"-Massnahme, keine Muss-Massnahme. Inwieweit dir also ein Bildungsgutschein "zusteht", kann ich nicht sagen. BMBF: Maßnahmen Im vorstehenden Link ist ein Bürgertelephon aufgeführt (BMBF); vielleicht rufst du da mal an und fragst, ob ma dir Rat geben kann. Auch das BMAS müsste etwas dazu sagen können, auch dort gibt es ein Bürgertelephon. BMAS - Weiterbildung Es gibt ein Problem: Die Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit wird dieses Jahr desaströs sein, ich vermute daher, dass die Agenturen mit beiden Füssen auf der Bremse stehen werden. Bildungsgutscheine wird man vermutlich nicht mehr unter's Volk streuen. Bundestag beschließt Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
BAB: Aber wenn Du noch keine Erstausbildung hast, kann für Dich Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen: Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de Die BAB dient • der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips (Artikel 20 Grundgesetz) • der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Grundgesetz) • der freien Berufswahl (Artikel 12 Grundgesetz) und kann insofern m.E. nicht gleichermaßen nach freiem Ermessen der Sachbearbeiter abgelehnt werden. Bitte informiere Dich mal darüber. Es ist möglich, dass BAB nicht für diejenige Ausbildung infrage kommt, die Du Dir jetzt aktuell ausgesucht hast, weil für diese vermutlich Kursgebühren anfallen, die Du nicht aufbringen kannst. Aber in Pflegeberufen werden grundsätzlich viele Leute gesucht und es dürfte insofern auch hinreichend Ausbildungsstellen geben, für die Du kein Geld mitbringen musst. Mit Abitur und Zivildienst im Alten- und Pflegebereich könntest Du auch gute Chancen haben. Infos über mögliche Berufe und Ausbildungen gibt es z.B. hier bei Stichworteingabe "Pflege": BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche Informiere Dich auch über evtl. freie Ausbildungsstellen, z.B. hier: JOBBRSE der Bundesagentur fr Arbeit - Deutschlands grtes Online-Jobportal sowie bei entsprechenden Arbeitgebern bei Dir in der Nähe. Um eine Erstausbildung zu machen und dafür BAB zu erhalten, musst Du meinem Wissen nach auch nicht arbeitslos sein. Eine vorherige Vermittlung (z.B. wenn der Ausbildungsbeginn nach den Sommerferien wäre) stünde dem dann nicht im Wege. Informiere Dich umfassend, suche Dir eine Ausbildungsstelle und beantrage BAB bei Deiner Arbeitsagentur ggf. schriftlich. Es wäre schön, wenn Du uns von Deinen Erfahrungen weiter berichten würdest!
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#4
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| Hallo, erstmal vielen Dank für Eure Antworten! Ich bin mir dem völlig bewusst das weder mir noch irgendwen anderem ein Bildungsgutschein zusteht im Sinne von "ich habe das Recht auf einen Bildungsgutschein" . Wie betrachtet ihr meine Situation - seit ihr der Meinung die finanziellen Mittel seien unangebracht angelegt? Die Kosten der Ausbildung inklusive meines Entgeltes in Form von ALGI & II belaufen sich auf ca. €50000. Aufgrund der Aussicht auf einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz (der Bildungsträger vermittelte in den letzten 5Jahren nachweisslich über 90% der ausgebildeten Teilnehmer) erachte ich den Aufwand als durchaus angemessen, gerade durch die Tatsache das im Gesundheits und Pflegebereich in naher Zukunft nachweisslich ein großer Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften vorliegt. Weiterhin sei angemerkt das ich aufgrund der Nachfrage beim Bildungsträger die Möglichkeit bekam bis zur Enscheidung des AA über Bewilligung oder Ablehnung am bereits begonnenen schulischen Unterricht teilzunehmen und somit mehrere Teilnehmer des Kurses befragen konnte, wie der Ablauf zur Bewilligung im Vergleich zu mir verlaufen ist. Dazu kann ich nur sagen das es mehrere vergleichbare "Fälle" gibt, bei denen,im Gegensatz zu mir, eine Erstausbildung vorhanden ist und trotzdessen der Bildungsgutschein ohne jegliche Hinterfragung vergeben worden ist. Worauf ich hinaus will: ich kann mich mit dieser, ich nenne es Willkür, nicht wirklich abfinden denn es sollte doch irgendwo Ziel sein eine Chancengleichheit zu schaffen bzw. zu erhalten. Zu meinem Werdegang: Aufgrund meines fehlenden Berufsabschlusses finde ich es unangemessen wenn das AA in meinem Fall die Elektrobranche als "meine" Branche bezeichnet - also meinen Vermittlungsschwerpunkt auf diese Branche legt mit der Begründung ich habe dort zuletzt gearbeitet. Mir wurde ja regelrecht angedroht ich werde mit Erhalt des Ablehnungsbescheides über den Bildungsgutschein gleichzeitig mehrere Stellenangebote in der Elektrobranche bekommen, natürlich nicht regional sondern bundesweit. (mir wurde bereits mündlich Umzugskostenbeihilfe zugesagt auch wenn nur ein befristeter Arbeitsvertrag zustande kommt - dafür sind anscheinend genügend Mittel vorhanden) Liegt das auch im Ermessen des Arbeitsamtes zu bestimmen in welcher Branche jemand ohne Berufsabschluss anzusiedeln ist??? Ich weiss nicht so recht wie ich mich jetzt verhalten soll, mein Wunsch umzuschulen ist so ausgeprägt und,zumindest für mich, so begründet das ich nur unter Zwang eine andere Tätigkeit aufnehmen würde. WIE WEITER??? |
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#5
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| Hallo Lofogi! Um es jetzt ganz deutlich darzulegen: 1) Die Voraussetzungen zum Erhalt eines Bildungsgutscheins sind folgende (im Zitat habe ich Unterstreichungen vorgenommen): Zitat:
2) Mit der Argumentation Zitat:
a) man geht davon aus, dass Deine Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, b) hast Du keine Berufsausbildung abgeschlossen und c) hast Du bislang in einem völlig anderen Bereich Berufserfahrungen (Zivildienst zählt nicht dazu) gesammelt. Fazit: Du hast ganz schlechte Karten, gegen diese Argumentation anzugehen, denn sie entspricht den Vorgaben. Du denkst an dieser Stelle, es sei ungerecht, dass man Dir eine Ausbildung mit hoher Chance auf dauerhafte Beschäftigung nicht zuteil werden lassen will. Aber Lofogi, das steht doch noch gar nicht fest! Es kann lediglich sein, dass der Bildungsgutschein hierfür eben nicht das richtige Intrument ist. 50.000 €??? In diesen Arbeitsbereichen (Altenpflege, Plege insgesamt) werden händeringend Leute gesucht! Ganz ehrlich: Warum sollen denn nicht die Arbeitgeber die Ausbildung bezahlen, welche diese Leute so händeringend suchen? Bitte informiere Dich jetzt über BAB, wie ich es Dir oben geschildert habe. Vielleicht findest Du einen super Ausbildungsbetrieb, der Dich nach der Ausbildung auch gleich gerne in eine dauerhafte Anstellung übernimmt! Schau doch wenigstens erst einmal! Wenn Du auf diese Weise nicht weiter kommst oder noch offene Fragen hast, dann melde Dich wieder. Und halte uns bitte auf jeden Fall auf dem Laufenden. Wir drücken Dir fest die Daumen und sind gespannt, wie es für Dich läuft! Ich bin wirklich davon überzeugt: Wenn Du in diesem Berufsfeld tätig werden willst, dann wirst Du auch eine Ausbildung bekommen und Deinen Weg finden. Es ist einer der ganz wenigen Bereiche, in denen momentan auf dem Arbeitsmarkt noch einiges geht. Also schau bitte erst einmal nach einer Alternative zum Bildungsgutschein. Und BAB - gemeinsam mit einem Ausbildungsbetrieb - könnte vielleicht eine sein. Viel Glück und Erfolg!
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (24.03.2010 um 20:47 Uhr) |
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#6
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| Zitat:
Zumutbarkeitsregeln bei ALG I = § 121 SGB III bei ALG II = § 10 SGB II
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Erste Frage an dich: Zu welchem Landkreis/ Stadt gehört dein zust. Amt? Frage ich aus einem ganz besonderen Grund: Alle Diskussion um "Zumutbarkeit" usw. sind sicher nur am Rande von Bedeutung. Das deswegen, weil mir aus der Viezahl meiner Kontakte bekannt ist, dass sehr viele (!) ARGE's, ArbÄ und Optionskommunen seit Anfang diesen Jahres mit sog. "Haushaltssperren" zu kämpfen haben. Mir ist bekannt, dass die Auslegung dieser "Haushaltssperren" durch die betroffenen Ämter in der Form falsch interpretiert wird, dass zuerst bei "Bildungsgutscheinen" und "Vermittlungsgutscheinen" 'gespart' wird. Tatsache ...! Ich vermute mal ganz stark, dass auch deine Region dazu gehört. Zur Beruhigung: Die Arbeitsministerin hat gestern öffentlich versprochen und gefordert, dass bis einschl. Mitte April dieser Mißstand aufgehoben wird und ist. Na, mal sehen ... Dann gibt es bestimmt wieder Förderleistungen- denn um eine solche handelt es sich lt. Gesetz- in Form von Bildungsgutscheinen und Vermittlungsgutscheinen. Übrigens: Unsere Landkreise sind nicht betroffen. Insider 56 |
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