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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#11
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| Zitat:
@Kiraboy: Was mich interessieren würde, wäre seit wann du arbeitslos bist. Können einem denn solche Seminare gleich drohen oder erst nach einer bestimmten Zeit oder einer anderen Vorraussetzung? Und ist die Maßnahme in Nähe deines Wohnortes oder weiter als 50km weg? |
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#12
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| update: bin ab morgen zu einem weiteren seminar eingeladen worden und am freitag abend hatte ich einen anruf (von einer firma wo ich mich beworben habe), dass ich am montag zu einem vorstellungsgespräch erscheinen soll. genaue uhzeit wird mir noch mitgeteilt: irgendwann zwischen 13-17 uhr. heißt für mich, dass ich morgen unmöglich dahin kann, weil ich für eine stunde hin fahren würde, dann wieder zurück (was hin und zurück knapp 2 std dauert) und dann heim, umziehen, fertig machen und los. kann ich beim amt morgen früh anrufen und das denen einfach so mitteilen? genau so auch beim seminar? kann dann natürlich auch eine bescheinigung vom betrieb mitnehmen, dass ich auch da war etc. |
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#13
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| ich glaube es gibt bescheinigungen vom arbeitsamt, wo du das vom betrieb unterschrieben lassen musst, dann würde es auch fahrtkosten vom amt erstattet geben. |
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#14
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| Zitat:
Zitat:
Ist der Arbeitgeber unflexibel und sagt das Vorstellungsgespräch ab, dann kannst dir dir ausrechnen, welchen Wert er dir beimisst. Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#15
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| vielen Dank für deine Antwort erst einmal! Lief ziemlich gut... Der Veranstalter des Seminars möchte nur einen Zettel vom "AG" haben damit sie es entschuldigen können. Gab keine Probleme und völliges Verständnis. Es hieß, dass ich evt. zum 15.10.09 dort anfangen könnte. Muss halt noch besprochen werden udn am Donnerstag wird mir bescheid gegeben. Wie läuft das dann ab? Dem AA bescheid geben und dann? was machen die? Überweisen die mir weniger Geld oder wie läuft das ab? Also berechnen die es dann auf den Tag genau? Ich bekomme ja immer zum Monatsende Geld für den nächsten Monat. Sprich ich würde dann Ende diesen Monats noch meinen vollen Gehalt bekommen und Ende nächsten Monats die Hälfte, richtig? |
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#16
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| Zitat:
Solltest du dadurch bedürftig im Sinne des SGB II werden, kannst du ALG II (ARGE/Jobcenter) beantragen. Du wärest dann bedürftig, bis du deinen ersten Lohn erhälst. dabei ist das Zuflussprinzip zu beachten: Erhälst du ALG II und Lohn im selben Monat, wird der Lohn angerechnet bzw. das ALG II zurückgefordert.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#17
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| Zitat:
Habe ich nicht ganz verstanden. Ich kriege ja Ende September das Geld für den ganzen September (Auf meinem Kontoauszug steht dann 01.09.-30.09.). Für Oktober müsste ich ja dann auch die Hälfte noch kriegen oder nicht? Wann würde ich es kriegen? Auch Ende Oktober dann? Weil ich ja ab dem 15.10. evt. arbeiten würde. |
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