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#1
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| Hallo zusammen, ich bin heute leider von meinem Arbeitgeber gekündigt worden. Z.z. bekomme ich vom Arbeitsamt einen Zuschuss (aufstockung ALG2) für die Miete in Höhe von 605.00 € bis Juni 2010. Da ich ja jetzt wieder Arbeitslosengeld 1 beantragen muss, meine frage: bekomme ich trotzdem weiterhin die 605,00 € oder nicht. Jetzt im Januar kommt auch mein 2 Sohn zur Welt, da meine frage wird das ALG1 dann mehr oder bleibt es gleich. Ich hatte noch vor 4 Monaten ALG1 in Höhe von 617,00 €. Bekomme ich diese jetzt auch wieder? Möchte halt nur wissen ob ich dann zu meinem ALG1 auch diese (aufstockung ALG2) dazu bekomme. Muss noch dazu sagen hatte einen nettoverdienst von 957,30 € bei meinem letzten Arbeitgeber. Bekomme ich da mein letztes ALG1 wieder diese 617,00 €? Habe dort vom 01.10.2009 - heute gearbeitet. |
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#2
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| Während der Schwangerschaft genießt du einen erweiterten Kündigungsschutz, dein Arbeitgeber darf dich nicht kündigen. Gehe regulär in den Mutterschutz und danach in die Elternzeit!
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#3
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| :-) ich bin der ehemann nicht die Frau..... |
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#4
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| Ok, das habe ich jetzt wohl anders aus dem Beitrag gelesen! ![]()
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#5
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| weißt Du trotzdem wie das abläuft wegen dem geldß Wir bekommen ja auch noch 164 € kindergeld + 205 € Landeserziehungsgeld. bekomme ich da trotzdem mein ALG1 + das ALG2 aufstockung und wenn ja wieviel. hatte 617 € ALG1 + die 605 € ALG2 aufstockung. Bleibt das oder wird das weniger? |
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#6
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| Da sind nontestatum und tyron deine Ansprechpartner, die werden dir sicherlich noch weiter helfen können.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#7
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| Zitat:
Wenn du jetzt arbeitslos geworden bist, musst du das ALG I UND ALG II beantragen, das ALG I wird bei ALG II angerechnet. Wenn dein Kind geboren wird, bleibt das ALG I gleich, das Kind wird aber neu in die Berechnung des ALG II aufgenommen. Bitte beantragt sofort Schwangerenmehrbedarf, und falls notwendig, Babyausstattung. Ausserdem müsstest du den Armutsgewöhnungszuschlag nach § 24 SGB II erhalten. Über die Miete musst du dir keine Gedanken machen, Kosten der Unterkunft Werden gezahlt, und wenn die Wohnung bisher nicht angemessen war, dann wird sie es vermutlich nach der Geburt des Kindes sein (1 Person mehr). Bitte mache dich klug zum Thema Elterngeld und Kindergeld. Bitte sofort diese Meldung vornehmen: Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Die Wohung wurde schon mit dem 2 Kind berechnet. Den schwangerschaftmehrbedarf haben wir auch schon. ich hatte bei meiner arbeit ja ca. 957,30 € verdient, dazu haben wir aber noch 605€ ALG2 Aufstockung bekommen. Also hatten wir zusammen ca. 1532,00 €. Nun bin ich ja Arbeitslos geworden heute. Daher muss ich ja nur ALG1 beantragen da ich ja schon von Januar - Juni 2010 einen bescheid von ALG2 Aufstockung bekommen habe das ich in diesen zeitraum 605 € bekomme. Habe gerade im ALG2 rechner nachgerechnet und bin auch ca. 835 € gekommen. War nur 3 Moante im Arbeitsverhältnis, das heißt ich bekomme wieder meine 617 € ALG1. Meine Frage nun zu den 835 € bekomme ich dazu noch die 617 €? Was ist der Armutsgewöhnungszuschlag? was bekomme ich da? Geändert von Tommkill (30.12.2009 um 22:00 Uhr) |
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#9
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| Zitat:
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (30.12.2009 um 22:15 Uhr) |
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#10
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| Habe gerade im ALG2 rechner nachgerechnet und bin auch ca. 835 € gekommen. War nur 3 Moante im Arbeitsverhältnis, das heißt ich bekomme wieder meine 617 € ALG1. Meine Frage nun zu den 835 € bekomme ich dazu noch die 617 €? |
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