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#1
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| Hallo liebe Community, ![]() bin 24 Jahre alt! Ich bin durch einige persönliche Schicksalsschläge in die Arbeitslosigkeit gerutscht! Habe mich arbeitsuchend gemeldet, noch kurze Zeit ALG1 bekommen und dann wurde mir auf Grund von Nichtverfügbarkeit dieses gestrichen bzw. wurde gesperrt! (zuerst mehrere Sperrzeiten (überschreiten 21 Wochen nicht) und dann die komplette Aufhebung) Komme aus Bayern und hab ne Frau aus Berlin kennen gelernt und wir beide sind jetzt ein Paar! Dadurch hab ich neuen Antrieb bekommen, möchte nun alles für unsere gemeinsame Zukunft tun und möchte nach Berlin ziehen (Job-Situation dort ist mir bekannt) Habe mittlerweile erfahren, dass ich noch ca 160 Tage Anspruch hätte! Mein Problem bzw meine Frage ist jetzt: Was passiert, wenn ich mich jetzt in Bayern auf meinem Amt melde? Kann ich ganz offen über meine Umzugspläne reden? Bekomme ja bestimmt gleich wieder jede Menge Stellenangebote aus meinem Landkreis und/oder ne Eingliederungsmaßnahme. Möchte auf jeden Fall "alles" tun was sie von mir verlangen um nicht wieder gesperrt zu werden! Wichtig auch wegen der Krankenversicherung! Klar werd ich alles tun um möglichst schnell wieder einen Job zu bekommen! Dieser sollte jedoch in Berlin sein! Hab ich irgendeine Möglichkeit vorübergehend wieder ALG1 zu bekommen, von diesem nach Berlin zu ziehen um dann dort erstmal bei der Argentur für Arbeit gemeldet sein (wegen Vermittlungsgutscheinen zb.) und von dort aus eine Arbeit zu finden? Ist von Bayern aus nicht so einfach! Hoffe ich hab nicht zu viel wichtige Informationen vergessen! Sollte aber auch nicht zu lang werden! Würde mich über Antworten und Meinungen von euch freuen! Vielen Dank schon mal im Vorraus Mit freundlichen Grüßen |
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#2
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| Solange du ALG I beziehst, kannst du umziehen wohin du willst. Eine Umzugserlaubnis benötigst du erst bei ALG II (ARGE/Jobcenter). Das eigentliche Problem bei ALG II wäre dein Alter. Solange du unter 25 bist, sind deine Eltern für deine Versorgung zuständig, du würdest auf elterlichen Wohnraum verwiesen. Ein weiteres Problem wäre die Schaffung einer Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II, bei ALG II sässe der Lebenspartner mit im Boot und sein Einkommen und Vermögen würde berücksichtigt werden. Dies mal so grob dargestellt. Bitte die örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit bzw. Arge/Jobcenter beachten und auch die Erreichbarkeitsanordnung! Wenn du deine Situation detailliert darstellst, kann man dir detailliert antworten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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SimonM (20.05.2009) | ||
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#3
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| Mich würde noch die Aufhebung des ALG1 Interessieren,aus welchem Grund??? Normalerweise kann es keinen Aufhebungsbescheid geben,wenn Du noch Anspruch haben solltest.. Wovon Lebst Du jetzt??Oder wovon hast Du bis jetzt Gelebt?? Ab 21 WochenSperrzeit Erlischt Der Anspruch.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (20.05.2009 um 20:28 Uhr) |
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SimonM (20.05.2009) | ||
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#4
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| Danke für deine Antwort erstmal. Das alles ist soweit schon klar! Ich muss mich ja jetzt erstmal in Bayern arbeitssuchend melden und ALG1 beantragen! Bis der ALG1-Antrag durch ist bekomme ich doch bestimmt schon mehrere Vermittlungsangebote, denen ich nach kommen muss! Richtig? Oder versteh ich da was falsch! Ich bräuchte erstmal die ALG1-Bestätigung und würde mir dann sofort eine Wohnung in Berlin suchen >> in Berlin melden >>dort bei der Argentur für Arbeit melden >> und von dort aus eine Arbeit finden! Kann das so funktionieren? Vielen Dank im Vorraus |
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#5
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| Sag uns mal Deine Kompletten Sperrzeiten..Die Dauer ist Wichtig... Auch diese,Die schon ein Jahr Zurückliegen..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (20.05.2009 um 20:37 Uhr) |
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SimonM (20.05.2009) | ||
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#6
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| Eine weitere wichtige Frage wäre: bist du jetzt krankenversichert, und wenn nein, wie lange nicht??
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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SimonM (20.05.2009) | ||
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#7
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| Danke auch dir Tyron! Jetzt zu deinen Fragen! Hab deine Antwort gerade erst gelesen! Zum Aufhebungsbescheid: Zitat: "Grund: Beendigung der Arbeitslosigkeit wegen fehlender Verfügbarkeit" Habe vor ein paar Tagen mit einer Dame von der Argentur geredet und diese meinte ich hätte noch ca.160 Tage anspruch! Meine Sperrzeiten belaufen sich auf ca. 10 Wochen! Gelebt habe ich von erspartem, das ich jetzt aufgebraucht habe! An mir wurde eine gefährliche Körperverletzung verübt und das hat mich ziemlich runtergezogen! (und auch noch ein paar andere "Kleinigkeiten") Auch da habe ich mehrere tausend Euro vorstrecken müssen und warte noch diese wieder zu bekommen! |
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#8
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| Bin im Moment "pflichtversichert"! Mir klar ein paar hundert Euro schulden! Seit Anfang des Jahres! Meine Sperrzeiten übersteigen auf keinen Fall 10 Wochen! Alles in allem eine bes..... Situation! |
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#9
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| Gut,Wenn Du jetzt Umziehst und dich bei der Neuen Agentur Arbeitslos meldest,wird deine Sperrzeit nach hinten Verschoben,das heißt deine Anspruchsdauer wird gekürzt,Für die Dauer deiner Sperrzeit... Umzug und Wohnung musst Du aber selber Hinbekommen,erst wenn Du einen neuen Wohnsitz hast,kannst Du dich neu Arbeitslos melden,und die Sperrzeit wird Nach hinten geschoben..;Sprich die Anspruchsdauer wird Verkürtzt für die Dauer der Noch Vorhandenen Sperrzeit...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (20.05.2009 um 20:59 Uhr) |
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SimonM (20.05.2009) | ||
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#10
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| Hallo, wenn Dir die Verfügbarkeit aberkannt wird, wirst Du komplett abgemeldet (ähnlich als wärst Du wieder in Arbeit). Dafür wird auch ein Aufhebungsbescheid erstellt. Das ist alles soweit nachvollziehbar, auch dass Du noch einen Restanspruch hast ist möglich. Diesen kannst Du wieder geltend machen, indem Du Dich erneut Arbeitslos meldest. Das kannst Du natürlich jetzt schon bei Dir in Bayern machen. Zieh aber nicht auf eigene Faust nach Berlin, sondern warte das erste Vermittlungsgespräch ab, in dem Du Deinem Vermittler Deine Situation schilderst. Er wird Dir dann sagen, was Du beantragen kannst um umzuziehen und auch, was er für sinnvoll hält. Die Anträge müssen alle VOR dem Umzug gestellt werden, sonst wars für die Katz. Es dauert nicht lange, bis der Antrag durch ist und Du dann im Leistungsbezug stehst. Wenn es soweit ist, teile immer früh genug mit, wenn Du umziehst (spät. am Tag des Umzugs), die Akte wird dann automatisch an den neuen Wohnort geschickt und ein Vermittler zugeordnet, Du wirst davon dann nicht viel merken. Mich würde allerdings interessieren, aus welchem Grund Dir die Verfügbarkeit aberkannt wurde. Gruß Xala |
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SimonM (20.05.2009) | ||
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