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#1
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| hallo, ich benötige dringend Hilfe oder Bessergesagt Infos. Ich habe mich bisher noch nie genau mit diesen Dingen beschäftigen müssen aber es ist folgendes: ich befinde mich seit 2006 in Erziehungsurlaub, würde oder besser gesagt muss jetzt aus Finanziellen gründen wieder arbeiten gehen. Erziehungsurlaub wurde zwar bis 2009 beantragt aber man kann ja trotzdem vorher schon wieder arbeiten gehen das habe ich schon rausgefunden. Jetzt ist folgendes mein Ehemaliger Arbeitgeber möchte mich nun wieder einstellen allerdings nur so für 1-3 mal pro woche a 4Std.( vorher war es 5mal die woche a 8 Std. ) jetzt sieht es mitd er Firma allerdings nicht besonders gut aus. Meine Fragen wären nun: 1.) Wenn ich mich jetzt arbeitslosen melden würde wierd doch das ALGeld von meinem letztn verdienst berechnet also von 2006 als ich eine Vollzeitbeschäftigung hatt oder?????? 2.) Wenn er mich jetzt als Teilzeitbeschäftigung anmeldet wierd ALgeld doch nur noch von diesem neunen gehalt berechent oder????? 3.) Wie wäre das wenn er mich jetzt auf 400€ Basis anmelden würde (Verdiene auch nie mehr wie 400€) und ich müsste mich dann mal Arbeitslos melden rechnen die dann vom Festgehlat von 2006 oder wierd vom 400€ Job ausgegangen. Sorry für die Vielen Fragen und den langen Text aber es ist alles kompliziert und ich muß das dringend wissen, weil nicht das er mich jetzt 1-2 Monate anmeldet und ich muss dann doch auf Arbeitsamt weil er mich nicht mehr brauch und ich bekomme dann weniger geld als ich jetzt bekommen würde. Für Antworten mit etwas erlärung wäre ich sehr dankbar. Danke schon mal im vorraus. |
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#2
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| Zu Punkt 1 und Punkt 2 lasse dich bitte von der Agentur für Arbeit beraten. Da sind diverse Fristen zu beachten, ich glaube nicht, dass ein Forumsmitglied dies wirklich genau darstellen kann. Punkt 3: ein 400€-Job ist nicht sozialversicherungspflichtig, also wird damit auch keine Anwartschaft auf ALG I erworben. Wenn du mit einem 400€-Job arbeitslos wirst, kannst du nur bisher nicht verbrauchten ALG I - Anspruch nutzen. Ich würde hier einen MIDIJOB [ 401€ bis 800€ ] vorschlagen. Der ist sozialversicherungspflichtig und auch für Arbeitgeber interessant. Auskünfte zu Midijobs erteilt die Krankenkasse.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Wenn du im Erziehungsurlaub bist und danach dich Arbeitslos meldest, wird glaubig der derzeit aktuelle Durchschnitslohn in diesem Beruf zur Berechnung genommen. Darfst aber nicht wieder gearbeitet haben. ALG I und Erziehungsgeld ist nicht möglich, nur zusätzlich ALG II. Hast du es mal mit einem ALG II Antrag versucht. Erziehungsgeld wird dort nämlich nicht angerechnet und wenn du sonst kein Einkommen hast. Wenn du Erziehungsgeld bekommst, dann darfst du nicht voll arbeiten, es sind nur wenige Stunden. Mache dich bitte darüber kundig.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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