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#1
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| Hallo alle zusammen und ein frohes neues Jahr wünsche ich euch, ich brauche mal wieder einen Rat von euch bezüglich meine Schwester. Meine Schwester ist seit Juli 2010 leider nach 35 Jahren arbeitslos geworden. Es ist für sie ganz schlimm weil sie das noch nie war und jetzt zum ersten mal in ihrem leben zum Arbeitsamt musste. Sie hat teil zeit gearbeitet und hat sich beim Amt bereit erklärt auch Vollzeit zu arbeiten. Sie wird 52 Jahre.Jetzt zu Weihnachten hin hat sie einen Brief bekommen von einer Zeitfirma sie sollte sich umgehend bei einer Firma mit 3 schichten melden. Meine Schwester schafft das körperlich gar nicht und hat angst sie könnte jetzt eine sperre bekommen wenn sie da nicht hingeht. Jetzt meine Frage an euch , muss sie eine Arbeit mit drei schichten annehmen ? Hat sie auch rechte beim Arbeitsamt ? Sie schreibt immer fleißig Bewerbungen und diese Woche muss sie zur ARG . Ich hoffe ihr könnt mir da helfen und mir ein paar Tipps geben. Gruß Erna |
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#2
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| Die Zumutbarkeit von Arbeit richtet sich nach dem § 121 SGB III. Sie darf ZUMUTBARE Arbeit nicht ablehnen, sonst riskiert sie eine Leistungssperre. Es wäre daher ratsam, den Hausarzt aufzusuchen und einen Gesundheitscheck vorzunehmen, und festzustellen, ob und welche Einschränkungen vorliegen. Liegt ein Befund vor, sollte man die Agentur für Arbeit veranlassen, eine Untersuchung durch den Amtsarzt zu veranlassen. Der amtsärztliche Befund fliesst dann in die Eingliederungsvereinbarung ein, das hat dann auch Auswirkung auf die Zumutbarkeit von Arbeit. Wenn noch kein Befund vorliegt, würde ich mich in diesem Fall bewerben, alleine schon deswegen, um eine evtl. Leistungssperre zu vermeiden. Wenn die ZAF kernig auftritt und einen Arbeitsantritt regelrecht einfordert, muss man vorsichtig sein, es ist zu erwarten, dass dort ein Job vergeben werden soll, den niemand - auch ein Arbeitsloser - nicht braucht. Im Vorstellungsgespräch sollte man sich daher nicht einschüchtern lassen, sondern sich detailliert über die Arbeitsbedingungen aufklären lassen, üblicherweise wird auch ein Personalfragebogen vorgelegt, den man wahrheitsgemäss auszufüllen hat. Wenn sich herausstellt, dass man eine gesundheitliche Ruine ist, oder Gewerkschaftsmitglied ist, dürfte sich eine Einstellung erübrigt haben. Ein Hinweis auf einen Sozialverband dürfte ebenfalls eine abschreckende Wirkung haben. Also: einfach cool bleiben, es wäre ein Wunder, wenn ausgerechnet eine ZAF Personen unter 100 [alles über fuffzich ] einstellt. Also: formal korrekt und nachweisbar bewerben.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Danke für deine schnelle Antwort. Ich finde es nicht OK wenn man sich schon beim Arbeitsamt von teil zeit auf vollzeit zur verfügung stellt , und dann aber sich auf eine Stelle melden muß mit 3 schichten. Das kann man doch jüngeren anbieten oder. |
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