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#1
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| Hallo zusammen, ich muss mich mal wieder auskotzen. Da der Rechtsanwalt, bei dem ich im Februar diesen Jahres gearbeitet habe, sich weigert mir die Arbeitsbescheinigung auszuhändigen, habe ich heute eine Erklärung als vorläufiger Ersatz einer Arbeitsbescheinigung erhalten, nur darin steht jetzt der Arbeitgeber bzw. Rechtsanwalt von dem die Arbeitsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit schon vorliegt. Dem ersten Anwalt habe ich gekündigt von dem zweiten Anwalt bin ich gekündigt worden und von dem zweiten liegt auch die Arbeitsbescheinigung vor. Ich habe mehrfach per Telefon bzw Mail darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um den ersten Arbeitgeber handelt, der nicht reagiert. Habe so das Gefühl, dass die blind sind. Langsam aber sicher fühle ich mich von denen verarscht. |
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#2
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| Das is beim Amt nix neues entweder sind die blind oder zu unfähig ein paar knöpchn zu drücken..... Ich hab jetzt nen schönen brief gekriegt z.B. wegen erschleichen von Leistung . Ich hab am 18.8 angefangen mit einer Ausserbetrieblichen Ausbildung hab auch da angerufen und hab gsagt das se mich rausnehmen solln...."klar machen wir " ja ne is klar als ich dann meinen BAB antrag abgab sagte man mir das ich noch als Arbeitslos gemeldet sei .....jetzt darf ich SOFORT das überschüssige geld zurückzahlen ....da sind se ja immer schnell drin ...aber wenn die zahlen müssen kann das bis zu nem halben jahr dauern .... nur ätzend |
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