Bundesweit suchen Pflicht?
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Bundesweit suchen Pflicht?

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  #1  
Alt 26.01.2010, 21:25
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Standard Bundesweit suchen Pflicht?


Hallo zusammen,

ich habe mich arbeitslos gemeldet u. habe auch Anspruch auf ALG I. Mir wurde gesagt, dass ich bundesweit suchen muss, weil ich ein Studium habe. Ist das richtig? Wäre ich gezwungen, einen Job anzunehmen und umzuziehen in eine Gegend, wo ich gar nicht wohnen möchte?

Vielen Dank!
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  #2  
Alt 26.01.2010, 21:29
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Standard Das

wärst du -


Gruss

wellen
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  #3  
Alt 26.01.2010, 21:32
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gibt es gründe, dass ich mich nicht bundesweit melden muss?
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  #4  
Alt 26.01.2010, 21:33
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Im Rahmen der aktuellen Zumutbarkeitsregelungen, die ich aktuell nicht kenne, musst Du Arbeit annehmen. Das eine Arbeitsaufnahme bundesweit generell zumutbar ist, wäre mir neu. Kann ich kaum glauben. Die aktuelle Rechtssprechung bzw. Gesetzgebung hierzu würde mich interessieren.

Gruß
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  #5  
Alt 26.01.2010, 21:34
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Zitat:
Mir wurde gesagt, dass ich bundesweit suchen muss, weil ich ein Studium habe.
Wer hat das gesagt, Dein Vermittler bei der Arbeitsagentur?

Steht bezüglich der örtlichen Flexibilität irgend etwas in Deiner Eingliederungsvereinbarung?
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  #6  
Alt 26.01.2010, 21:40
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leider habe ich unterschrieben, dass ich bundesweit suche, weil die dame mir sagte, mit studium müsste ich bundesweit suchen u. nur wenn ich gründe hätte wie ehepartner, jemanden zu pflegen... wäre das ein grund.
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  #7  
Alt 26.01.2010, 21:45
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Wenn Du es unterschrieben hast, dürfte es vermutlich von Anfang an gelten.

Hast Du in Deiner Eingliederungsvereinbarung denn auch direkt Regelungen zur Kostenübernahme im Falle eines Umzugs?
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  #8  
Alt 26.01.2010, 21:48
paulena
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Ich fürchte, nach meiner Recherche, ist ein Ortswechsel doch zumutbar, auch gerade dann wenn Du die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast(Freunde findest Du überall-ich war tätig in Wiesbaden-Berlin-Neubrandenburg-Düren-Köln-Hanau-Gelnhausen-Frankfurt... für etwas Zukunft kann man schon MAL!!! umziehen :

SGB III § 121 Abs.4 sagt:

(4) ..."Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar"...

Geändert von paulena (26.01.2010 um 21:51 Uhr)
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Duffy (26.01.2010)

  #9  
Alt 26.01.2010, 21:52
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Die Kostenübernahme im Falle eines Umzugs sind drin. Kann man denn diese Eingliederungsvereinbahrung nicht mehr ändern? Ich möchte mich vielleicht auch selbständig machen u. möchte nicht den Anspruch verlieren durch einen Zwangsjob. Ist es dann nicht besser, ich melde mich ganz ab u. melde mich wieder an, wenn ich mit der Selbständigkeit soweit bin?

Es gab leider keinen Raum für ein Gespräch. Ich wurde einfach ins System erfasst u. damit war die vorgegebene Zeit schon überzogen... Danke sehr!
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  #10  
Alt 26.01.2010, 22:09
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Jetzt warte doch erst einmal ab.

Wenn Du auf das Geld aus der Leistung nicht angewiesen bist (ansonsten könntest Du ja nicht auf die Idee kommen, Dich wieder abmelden zu wollen), kann Dich doch ohnehin niemand zu etwas zwingen.

Außerdem ist nicht anzunehmen, dass man Dich mit Stellenangeboten aus ganz Deutschland zuwerfen wird.

Vielleicht kommt das eine oder andere Angebot vom Arbeitgeberservice anderer Städte. Und - das kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen - die können durchaus interessant sein.

Der Arbeitgeberservice ruft oftmals vorher erst an, um festzustellen, ob der Kandidat tatsächlich zur Stelle passt und auch wirklich Interesse hat.

Selbstständigkeit bei ALG I:

Hast Du Dich darüber schon informiert? Da kann es finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt geben.

Wie lange hast Du Anspruch auf ALG I?
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Geändert von Melete (26.01.2010 um 22:39 Uhr)
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