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#1
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| Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir nach meiner erfolglosen selbstlektüre und dem bevorstehenden gang zur arbeitsagentur helfen. Zu meiner Person: -22 Jahre jung -wohne bei den Eltern -abgeschlossene Berufsausbildung (Steuerfachangestellter von 09/2002-07/2005) -danach Berufsoberschule besucht (FH-Reife von 09/2005-07/2006) -anschließend an zwei FHs BWL studiert (von 10/2006-03/2009) -Studium abgebrochen Momentan bin ich mehr oder weniger "Hausmann", da ich nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet bin und auch anderweitig erstmal nichts machen werde. Im September besuche ich nochmals die Berufsoberschule, da ich die allgemeine Hochschulreife anstrebe... Meine Fragen: 1. Besteht Meldepflicht bei der Agentur? 2. In Verbindung mit 1. - Habe ich Anspruch auf ALG ? 3. Ich könnte mir auch vorstellen, eine Weiterbildung oder Umschulung zu besuchen. Wird dies von der Agentur gefördert und unterstützt? Falls ihr noch Fragen habt . . . Besten Dank soweit Geändert von munichsdaniel (21.04.2009 um 10:56 Uhr) |
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#2
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| Hallo munichsdaniel, Anspruch auf ALG I hast Du nicht, da Du innerhalb der letzten 24 Monate nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Du kannst Dich bei der Agentur Arbeitssuchend melden wegen der Meldeanrechnungszeiten beim Rentenversicherungsträger, ansonsten wird die Zeit, in der Du nichts gemacht hast, als "Zeit ohne Nachweis" bestehen bleiben. Da Du vorhast, im September wieder eine Schule zu besuchen, wird Dir auch kein Bildungsgutschein (Umschulung) ausgestellt werden, auch weil die Notwendigkeit nicht gegeben sein wird. Das Ende Deiner Arbeitslosigkeit ist ja auch in Sicht. Anspruch auf Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten hast Du dennoch. Gruß Xala Geändert von Xala (03.05.2009 um 17:21 Uhr) |
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