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#1
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| hallo! ich habe ein sehr dringendes anliegen: bin früher nie krank gewesen, hab aber 2008 den ersten und letztes jahr einen zweiten heftigen bandscheibenvorfall bekommen. langer rede, kurzer sinn: habe mich dann letztes jahr bei meinem letzten arbeitgeber gekündigt und bin seit 1. september 2009 nicht mehr dort beschäftigt (arztl attest wegen selbstkündigung liegt vor) MEIN PROBLEM: am ersten september war ich auch noch nicht gesund, hab mich aber auf dem amt gemeldet. die bearbeiterin meinte, das ich solange ich noch krankentagegeld bekomme, noch nicht arbeitslos gemeldet werden kann. die sache mit dem rücken hat sich ziemlich hingezogen. mitte märz '10 bin ich dann aufs amt. nun hab ich morgen mein gespräch mit der leistungsabteilung. und heute ist mir aufgefallen, das ich in den letzten 2 jahren insgesamt (erste krankheit 08, zweite 09 und von 1. sept.09-14.03.10) insgesamt 385 tage krankheit habe. so wie ich das gelesen habe, dürfen es nur 360 sein. also 25 tage drüber. nun weiss ich nicht, ob mein erstes melden am 1.sept 09 schon ausreicht um leistungsberechtigt zu sein. dann hab ich noch folgenden wortlaut auf der arge-seite gelesen: Besonderheiten Zeiten ohne Entgeltzahlung Zeiten eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung bis zu einem Monat werden mitgerechnet. würde das bedeuten, das ich sozusagen 360 tage plus 30 tage = 390 tage ohne entgeld gewesen sein könnte? ach ja - ich bezog krankentagegeld von einer privaten krankenversicherung. ich bin euch für eine schnelle rückantwort sehr dankbar, denn morgen früh ist schon mein termin mit der leistungsabteilung und manchma sitzen in behörden auch leute, die sich nicht so gut auskennen. danke im voraus! Geändert von noetzli (29.03.2010 um 20:14 Uhr) |
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#3
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| es geht um alg 1 |
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