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| Hi und Hallo, ich habe ne Frage zum Elterngeld/zur Elternzeit. Mein Arbeitsverhältnis wurde zum 15.04.2009 gekündigt. Leider habe ich noch keinen Anspruch auf ALG 1 (es fehlen 21 Tage). Nun habe ich mir überlegt, ob ich die geplante Elternzeit vorziehen kann? Und vorallem worauf ich achten muss? Geboren wurde mein Sohn am 1.1.2009. In der Zeit vom 1.4. bis zum 15.4. bin ich bei der (Zeitarbeits)Firma noch angestellt, aufgrund fehlender Aufträge werde ich aber wohl die Zeit über daheim sein. Der Arbeitsvertrag lautet auf 35 Stunden die Woche. Entsteht durch die Elternzeit ein Anspruch auf ALG1? Wenn ja, zu wann müsste ich dann die Elternzeit beantragen? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. P.S.: ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig. |
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