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#1
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| Hallo zusammen, ich habe 17 Monate in Frankreich gearbeitet und einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und gehe nun zurück nach Deutschland. Ich werde mich zunächst arbeitslos melden und ALG I geltend machen. Dafür benötige ich wenn ich mich richtig informiert habe eine E 301 Formular welches ich in Frankreich ausstellen lassen muss?! Jedoch habe ich noch Resturlaub und verlasse das Land vor meiner letzten Lohnzahlung - diese werde ich aber sicherlich vollständig benötigen für das E 301 ?! Kann ich mir das E 301 eventuell auch in der französischen Botschaft in Berlin ausfüllen lassen? Kann ich das dann beim Arbeitslosenamt nachreichen wenn ich es nicht gleich am Tag der Antragstellung zur Hand haben sollte? Vielen lieben Dank, ich habe gerade Panik dass ich etwas falsch mache und dann keine ALGI bekomme. Trotz der Sperrfrist brauche ich zumindest die Meldung. Micha |
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#2
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| Die französische Botschaft wird dir vermutlich nicht helfen können, bitte wende dich auf jeden Fall an dein französisches "Arbeitsamt", und zwar bevor du Frankreich verlässt. Verlässliche Auskunft müsste dir eine grenznahe deutsche Agentur für Arbeit geben können, die täglich mit Grenzgängern zu tun haben. In Deutschland könntest du aufstockend bzw. ersatzweise auch ALGII beim Jobcenter beantragen, sofern du bedüftig im Sinne des SGB II wärest. Sollte also absehbar sein, dass du in Deutschland Probleme mit der Mietzahlung haben wirst, beantrage sofort ALG II, sobald du deutschen Boden betrittst. Achtung: in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht!
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Dankeschön für Deine Antwort. Ich habe selbst gestern etwas geforscht und weiß jetzt wie der Hase läuft - selbstverständlich ganz schön aufwendig: Um das E 301 zu bekommen benötige ich zur Vorlage im frz. Arbeitsamt: - La copie d’une pièce d’identité. (Ausweis Kopie) - La copie du ou des contrats de travail. (Arbeitsvertrag Koipie) - La copie du ou des certificats de travail. (Arbeitsnachweis) - La copie des quatre derniers bulletins de salaire. (letzten 4 Lohnbescheide) - La copie du ou des « ATTESTATIONS ASSEDIC ». (Versicherungsnachweis) - Le formulaire E 001 à compléter et vise (cachet + signature) par l’institution locale du chômage (Formualr E 001 ausgefüllt vom deutschen Arbeitsamt) - Le motif de rupture du contrat de travail (Kündigungsschreiben o.ä.) Puuuuuhhhhhh....... und dann ca. 1-2 Monate darauf warten ;( Gruss Micha |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Michapicardie für den nützlichen Beitrag: | ||
Counselor (16.05.2011) | ||
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