Eigene Wohnung mit ALGI
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Eigene Wohnung mit ALGI

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  #1  
Alt 29.10.2009, 07:42
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Standard Eigene Wohnung mit ALGI


Hallo,

ich hab da mal ne Frage also ich bin 32 und wohne noch bei den Eltern, so ich will da raus und möchte in eine eigene Wohnung ziehen. Jetzt bin ich zur Zeit arbeitslos und beziehe noch ALGI. Doch das Geld was ich bekomme reicht nicht um eine Wohnung zu mieten und davon zu leben. Harz 4 will ich nach dem ALGI nicht beantragen, weil ich da nur schlechte Erfahrung gemacht habe als ich es mal beantragen wollte. Also versuche ich einen Job zu bekommen. Das ich mir die Wohnung dann leisten kann. Ich muss halt bei meinen Eltern raus weil es mittlerweile unerträglich geworden ist dort zu leben ständig Streit.

Kann mir jemand helfen? Und tipps geben? Wäre sehr dankbar dafür.
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  #2  
Alt 29.10.2009, 07:49
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard In welcher Hinsicht

hast du schlechte Erfahrungen bei der Antragstellung ALG 2 gemacht ?
Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung und sollte wenn es einem zusteht nicht verschenkt werden. Da stellen gutsituierte Bürger ganz andere Anträge und erhalten Gelder die sie oft gar nicht brauchen.

Du musst eben soviel Geld haben, dass du das elterliche Haus verlassen kannst,
eine monatliche Mietzahlung vornehmen kannst und auch noch einigermassen was zum Leben hast.
Ohne Arbeit geht das nicht. Ohne ALG 2 wahrscheinlich auch nicht.
Es wäre also erstmal die Suche nach ner günstigen Wohnung richtig.
Hierbei gäbe es noch die Möglichkeit Antrag auf Wohngeld zu stellen, wenn du diese hast.

Gruss


wellen
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der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
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Geändert von wellen (29.10.2009 um 10:31 Uhr)
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  #3  
Alt 29.10.2009, 09:37
Benutzerbild von nontestatum
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Du bist über 25. Demgemäss sind deine Eltern nicht mehr im Sinne des SGB II verpflichtet, für dich zu sorgen.

Wenn du dir eine eigene Wohnung anmieten willst, kannst du dies in Abstimmung mit der Arge /Jobcenter tun. Neben ALG I müsstest du dann ALG II beantragen, was aber zur Folge hätte, dass du dem SGB II (ARGE/Jobcenter) und nicht dem SGB III (Agentur für Arbeit) unterliegst.

Ich rate aber stets dazu, in der elterlichen Wohnung zu bleiben, wenn dies irgendwie möglich ist, denn ALG II ist kein Zuckerschlecken, auch wenn dies oft behauptet wird.
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